Was ist Datenschutz?
Schutz vor Informationen (insbesondere personenbezogene, “sensible” Informationen)
Was ist Informationssicherheit?
Sicherstellung der Schutzziele
Vertraulichkeit
Integrität
Verfügbarkeit von Informationen
Grundrecht zum Schutz personenbezogner Daten
Recht auf informationelle Selbstbestimmung
Unterschiedliche Rechtsquellen
Datenschutzgrundverordnung der EU
Bundesdatenschutzgesetz, Datenschutzgesetze der Bundesländer
Kirchliche Datenschutzgesetze
-> Europarecht vor nationalem Recht
Europäische Rechtsakte
Verordnungen (gelten unmittelbar und verbindlich)
Richtlinien (müssen von Mitgliedsstaaten durch eigene Gesetze umgesetzt werden)
Beschlüsse (gelten unmittelbar und verbindlich)
Empfehlungen
Stellungsnahmen
Anwendungsbereich DSGVO
ganz oder teilweise automatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten
nichtautomatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten, die in einem Dateisystem gespeichert werden
Datenverarbeitende Person
Ist der Verantwortliche. Er hat die Entscheidungshoheit über Zweck und Mittel einer Verarbeitung.
betroffene Person
Ist die Person deren Daten verarbeitet werden
Vorraussetzung für pbD
relativer Ansatz -> keine absolute Identifizierbarkeit von jedem erforderlich
objektive Betrachtung
Zeitpunkt der Bewertung muss Zeitpunkt der Datenverarbeitung sein
personenbezogene Daten sind Informationen die sich auf eine identifizierbare Person beziehen
unmittelbare Identifizierbarkeit
Identität der Person folgt unmittelbar aus der Information selbst
z.B. Name, Anschrift und Geburtsdatum
mittelbare Identifizierbarkeit
wenn Kombinationen aus Informationen eine Person identifizieren können
Pseudonymisierung
die Verarbeitung personenbezogener Daten, sodass die ohne zusätzliche Informationen niemanden zugeordnet werden können
Anonyme Daten
Informationen die sich nicht auf eine identifizierbare Person beziehen
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