Datenverarbeitung grundsätzlich verboten
Rechtsgrundlage/erlaubnistatbestand benötigt
Prinzip der Erforderlichkeit gilt
Problemkreise der Einwilligung
Freiwilligkeit
Bestimmtheitsgrundsatz
Informiertheit
Form der Einwilligungserklärung
Zustimmende Handlung
Widerruf der Einwilligung
Zusammenhang mit dem TDDDG
Zumutbare Alternativen zur Einwilligung (Ablehnung darf keinen messbaren Mehraufwand haben)
Ungleichgewicht der Beteiligten
Erforderlichkeit der Einwilligung (kein Einfordern einer EInwilligung im Zusammenhang mit Vertrag)
Zweck muss vorher genau festgelegt werden und kann nicht nachträglich geändert werden
betroffene Person muss:
Auswirkungen abschätzen können
informiert sein, welche Daten wofür verarbeitet werden
informiert sein wer verantwortlich ist
informiert sein an welche dritte Daten weitergegeben werden
verständliche Form in klarer und einfacher Sprache
auf erster Ebene muss stehen:
konkreter Zweck
Informationen zur Verarbeitung von Daten außerhalb des EWR
Informationen zu Empfängern, denen die Daten offengelegt werden
Einwilligung auch mündlich möglich (Nachweisproblem)
Außnahme: DSGVO schreibt ausdrücklich Einwilligung vor
Widerruf
Recht auf informationelle Selbstbestimung
-> Kein Verzicht auf Widerruf möglich
auch Widerruf für Teile der Daten möglich
aus Widerruf folgt Unzulässigkeit für die Zukunft
TDDDG
Gesetz über den Datenschutz und den Schutz der Privatsphäre in der Telekommunnikation und bei digitalen Diensten
TDDDG vorrangig des DSGVO
gilt für alle Informationen nicht nur pbD
TDDDG Gesetz für Cookies (Einwilligung wer, wie, wieso und wie lange auf Endeinrichtung zugreift)
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