Besonderheiten und Herausforderungen
Zwangskontext = Sanktionierung bei Nichtinanspruchnahme
Beim pauschalten Begriff Zwangskontext handelt es sich um ein differenziertes asymmetrisches Machtverhältnis
Höherer Grad an Zwangskontext insbesondere bei Justiz und Jugendamt. Weitere Bereiche?
Kann beim Klienten zu Widerstand führen, der sich in diversen Verhaltensweisen äußern kann.
Doppeltes – bzw. Triplemandat = Auch als Spannungsfeld bezeichnet.
Ergibt sich aus dem Zwangskontext
Beziehungsarbeit ODER Kontrollauftrag? Wie ist das möglich?
Wo ist hier die Fachlichkeit / Haltung der Sozialen Arbeit?
Jugendamt = Eltern unterstützen ODER Kinder schützen
Justiz = Klientenorientierte Angebote ODER Allgemeinheit schützen
Besonderheiten der Klienten in der Straffälligenhilfe
Hoher Anteil an Männern
Destruktive Männlichkeitsideale
Unterdurchschnittliche Bildung
Arbeitslosigkeit
Suchtmittel
Glücksspiel
Mangelnde gesellschaftliche Teilhabe
Schulden
Betrugsdelikte
Intensivstraftäter
Psychische oder gesundheitliche Erkrankungen und Persönlichkeitsstörungen
Ungünstige Wohnverhältnisse
Prekäre ausländerrechtlicher Status
Begehen „entkoppelte“ Menschen eher Straftaten? Strafjustiz in der gehobenen Mittelschicht und Oberschicht?
Beispiele besonderer Herausforderungen für Fachkräfte 1
Sexualdelikte = Insbesondere hier treten Neutralisierungstechniken auf:
Ablehnung der Verantwortung = Ursachen für die Tat liegen im Außen und waren für den Klienten nicht zu kontrollieren. Opfer der Gesellschaft
Unrecht wird verneint = Gesetz wurde verletzt, Handlung war aber nicht unmoralisch. Verharmlosung, Bagatellisierung.
Ablehnung des Opfers = Das Opfer ist der eigentliche Übeltäter z.B. aufgrund Gruppenzugehörigkeit
Verdammung der Verdammten = Polizei und/oder Justiz handeln aus persönlichen Motiven, Korruption, fehlerhafte Ermittlung, ungerecht.
Berufung auf eine höhere Instanz = Täter hat nicht für sich selbst gehandelt. Befehle, Gruppenzwang, Interesse Anderer.
Häufig vorgetäuschte Kooperation!
Es gibt keinen direkten Kontext zwischen Reue und Wiederholungsgefahr
Beispiele besonderer Herausforderungen für Fachkräfte 2
Problematische und destruktive Männlichkeitsideale
Können zu diversen Konflikten bei der Betreuung von weiblichen Fachkräften führen, ggf. Versuch der Verbrüderung mit männlichen Fachkräften
Häusliche Gewalt = Situative und patriarchale Paargewalt
Festhalten an Männlichkeitsidealen aufgrund des niedrigen sozialen Status
Kriminalität als männliches Statussymbol, auch im Kontext zum weiblichen Geschlecht (insbesondere junge Männer).
Beispiele besonderer Herausforderungen für Fachkräfte 3
Persönlichkeitsstörungen
Persönlichkeitsstörungen insbesondere Cluster B (dramatisch, emotional, impulsiv)
Antisozialer / Dissozialer Typus
Borderline Typus
Histrionischer Typus
Narzisstischer Typus (teilw. Main-Character-Syndrom)
Unterscheidung von Persönlichkeitsakzentuierung zu Persönlichkeitsstörung
Beispiele besonderer Herausforderungen für Fachkräfte 4
Psychische Erkrankungen
Suchtmittelabhängigkeit
Wahnhafte Erkrankung
Paranoide Schizophrenie
Bipolare Störungen
Impulskontrollstörungen
Beispiele besonderer Herausforderungen für Fachkräfte 5
Sozialdiagnostik (= wie verkauft man den Menschen ans Gericht)
Umfassende systemische Erfassung alle Lebensbereiche eines Klienten sowie deren Wechselwirkung mit (für Nichtsozialarbeiter) verständlicher und nachvollziehbarer Schlussfolgerung.
In der Praxis = Fokussierung auf das Wesentliche
Meist schriftlich, aber auch mündlich bspw. zu Hauptverhandlungsterminen
Häufig gefühlt hoher Druck für Fachkräfte, gerade in größeren Verfahren. Außenwirkung!
Methodik 1
Größtmögliche Transparenz und Freiwilligkeit im Zwangskontext erleichtern den Beziehungsaufbau. Rolle und Auftrag muss von der ersten Begegnung an klar kommuniziert sein. Hohe Bedeutung des Erstgesprächs!
Zwangskontext als Chance verstehen! Das Klientel sind häufig Menschen, die bisher durch viele andere Raster gefallen sind.
Aktives Zuhören, insbesondere am Anfang der Betreuungsübernahme
Trennung von Tat und Täter. Selbst bei den subjektiv verwerflichsten Straftaten wie bspw. Missbrauch und Vergewaltigung. Tat verurteilen, Täter nicht!
Methodik 2
Reaktanz durch Beziehungsarbeit vermeiden. Kontrollauftrag auf das wesentliche beschränken und klar kommunizieren.
Motivational Interviewing (MI) oder auch Motivierende Gesprächsführung. Insbesondere bei ambivalenter Haltung oder Suchtmittelabhängigkeit geeignet.
Systemische Beratung (bewährt bspw. zirkuläres Fragen, diverse Skalierungstechniken und Verschlimmerungsfragen, Aufstellungsarbeit etc.).
Partizipation im Zwang – Optionen aufzeigen (bspw. Wege wie Auflagen oder Weisungen erfolgreich erfüllt werden können).
Methodik 3
Konfrontative Gesprächstechniken (besonders bei Jugendlichen und bei etablierter Beziehung!)
Reframing, insbesondere in Bezug auf Ressourcen und Stärken des Klienten.
Paradoxe Interventionen (besonders bei Jugendlichen und bei etablierter Beziehung!). Gegenkonzept zum fam. Umkreis des Jugendlichen.
Kongruenz bzw. Echtheit hilft bei „Beziehungskredit“ und schafft Vertrauen. Insb. Bei höherschwelliger Methodik
Ziel- und lösungsorientierte Fragestellungen – Zielformulierung und Vorgehen
Täter-Opfer-Ausgleich 1
Teil der „Restorative Justice“ Bewegung
Langjährige Geschichte, bis sich im Mittelalter punitive Rechtssystem ausgebreitet haben. Seit den 1980er Jahren erlebte es einen Aufschwung. Aktuelle Entwicklung?
Rechtsgrundlage: u.A. §46a StGB
Beauftragung durch Staatsanwaltschaft oder Strafgericht, Anregung durch Geschädigte/n, Beschuldigte/n oder dem jeweiligen Rechtsbeistand. Ermittlungsakte an TOA-Stelle.
Zu jedem Verfahrensstand möglich (auch bei laufender Hauptverhandlung oder nach Rechtskraft)
Für Beteiligte kostenlos
Regional starke Unterschiede bei Beauftragungszahlen
Rechtsfrieden soll durch Partizipation von Geschädigter/m und Tatverdächtiger/n wiederhergestellt werden (Autonomie).
Opferbelange im Mittelpunkt. Im regulären Strafverfahren eher Funktion als Zeuge.
Wiederermächtigung des Opfers im geschützten Rahmen
Tataufarbeitung im alternativen Setting (Geringere Rückfallwahrscheinlichkeit im Verhältnis zu konventioneller Bestrafung)
Täter- Opfer- Ausgleich 2
Nahezu alle (auch schwere) Straftaten geeignet. Einschränkungen bei langer Konfliktdauer (HG, Nachbarschaftskonflikte), psych. Erkrankung, Traumatisierung und Nachstellung
Tatsächlich werden meist eher leichte bis mittelschwere Delikte beauftragt. Oder eine „einfache Lösung“ für Staatsanwaltschaft. Hoffnung auf Wandel.
Auch bei unklarer oder schwierig zu eruierender Sachlage (Wer ist in welchem Maße Täter/in oder Geschädigte/r?)
Eigentlich soll nur Ergebnis des TOA mitgeteilt werden, jedoch keine Gesprächsinhalte. Dilemma: Gerichtshilfe (Aufklärung bei Vorgespräch!)
Kooperation kann von jedem Beteiligten zu jedem Zeitpunkt beendet werden
Ggf. Beendigung des Verfahrens bzw. Reduktion des Strafmaßes (Motivation für Täter/in). Ernsthaftes Erstreben“ des Täters nach §46 Abs.1 StGB ausreichend
Fester Ablauf, feste Regeln, Allparteilichkeit des Mediators.
Shufflemediation möglich
Je Beteiligtem ein Vorgespräch (ggf. in Kombination), ein Ausgleichsgespräch.
Inhalt: Aufklärung über Auftrag, Freiwilligkeit, Ablauf etc. Fokussierung auf konkreten Tatablauf, Auswirkungen und Emotionen.
Last changed17 days ago