Soziale Arbeit in der Straffälligenhilfe / Netzwerkarbeit
Wichtiger Leitsatz: Täterarbeit ist Opferschutz oder je besser wir unseren Job machen, desto weniger Opfer entstehen Netzwerkpartner:
Polizei/LKA, Kliniken, Jugendhilfe im Strafverfahren, Therapeuten, gesetzliche Betreuer, Vollzugs- und Arrestanstalten, Jobcenter, Juristen (insb. Richter, aber auch Staatsanwälte und Strafverteidiger), Ausländeramt, psych. Gutachter, Wohnungsamt, Sozialamt, Freie Wohlfahrt bspw. in Form von Wohnungslosen-, Drogen- und Schuldnerberatung, Wohneinrichtungen für Straffällige und psychisch Kranke, Jugendamt, Schulen u.v.m.
Wie kann sich die Soziale Arbeit hier positionieren?
Justiznahe Dienste der Länder
Werden in der Regel in stationär und ambulant unterschieden
In vielen Bundesländern gab es Anfang der 2000er Jahre eine Strukturreform.
Die Gerichtshilfe wurde hierbei u.a. von der Staatsanwaltschaft abgetrennt und dem ambulanten sozialen Dienst der Justiz angegliedert. In RLP wurde die alte Struktur beibehalten.
Alle ambulanten Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Justiz werden vom ASD der Justiz wahrgenommen.
Die Aufgabenpalette befindet sich im Wandel. Meist werden neue Aufgaben hinzugefügt, auch durch Streichung von Mitteln in der freien Wohlfahrtspflege.
Ambulanter Sozialer Dienst der Justiz
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