Buffl

ASD Justiz

MV
by Mia V.

Maßnahmen der (Kreis)Polizei - K.U.R.S. NRW

  • Benennen des KURS-Ansprechpartners gegenüber dem LKA, der Führungsaufsichtsstelle und der forensischen Ambulanz

  • Vornahme einer umfassenden Gefährdungsbewertung

  • Entscheidung über die zu ergreifenden Maßnahmen der Gefahrenabwehr in Abstimmung mit der Führungsaufsichtsstelle

  • Dokumentation der Maßnahmen und Meldung an das LKA

  • Unterrichtung der Führungsaufsichtsstelle über neue Erkenntnisse und Gefahrenabwehrmaßnahmen

  • Überprüfen der tatsächlichen Wohnsitznahme; Feststellen des ggf. vom Wohnsitz abweichenden Aufenthaltsortes; Überprüfen der Beachtung der melderechtlichen Bestimmungen

  • Dokumentation des Wechsels des ständigen Wohn- und Aufenthaltsortes; ggf. Unterrichtung anderer Kreispolizeibehörden oder Landeskriminalämter vom Wechsel des Wohnortes

  • Erkenntnisgewinnung zum sozialen Umfeld und zur aktuellen Lebenssituation

  • Vervollständigen und ggf. aktualisieren der erkennungsdienstlichen Unterlagen (insbesondere Erstellung aktueller Lichtbilder) und der Unterlagen zur DNA-Analyse

  • Gefährderansprachen

  • Kontaktaufnahme mit Führungsaufsichtsstelle

  • Observation gemäß §16a PolGNRW (im Konzept noch §16 PolGa.F.)

  • Feststellen von Verstößen gegen Weisungen sowie Weitergabe dieser Erkenntnisse an Führungsaufsichtsstelle, StA und ggf. forensische Ambulanz

  • Prüfen und durchführen weiterer Maßnahmen der Gefahrenabwehr sowie sonstiger Maßnahmen aufgrund von Ersuchen der Führungsaufsichtsstelle gemäß §463a Abs. 1 StPO

  • Prüfen und ggf. durchführen von Maßnahmen des Opferschutzes: Aufklärungsgespräche mit potenziell gefährdeten Personen (Gefährdetenansprache); Maßnahmen des Personen- und Objektschutzes

  • AUnterrichten öffentlicher Stellen nach Maßgabe des §28 PolGNRW

  • Zusammenarbeit und Informationsaustausch mit anderen öffentlichen Stellen nach Maßgabe der §§28, 30 PolGNRW

Typologien in häuslichen Gewaltverhältnissen

Genaue Arten

1. Intimate Terrorism (häufig):

  • EIN Partner ist gewalttätig UND kontrollierend

  • Systematisches Kontroll- und Dominanzverhalten, Machtausübung steht im Mittelpunkt

  • Ziel: Beschränkung der Autonomie

  • Vielfältige Arten (Dimensionen) der Gewalt

  • Hohe Belastung der Geschädigten, Verletzung etc.

  • Anmerkungen Dritter können bspw. zu Gewaltexzess führen

2. Coercive Control (seltener):

  • In der moderneren Forschung als Muster erkannt worden

  • Abwandlung aus dem „Intimate Terrorism“

  • Soziopathische Tendenzen!

  • Weniger physische Gewalt, mehr geschickte psychische Grausamkeit

  • Angriff auf typisch weiblich assoziierte Eigenschaften

  • Schwachstellen wie Vorlieben, Traumata, Ängste, Krankheiten werden systematisch genutzt

  • Verstärkte Nutzung digitaler Hilfsmittel

  • Für Fachkräfte kaum zu erkennen

3.Situational Couple (häufig):

  • Beide Partner sind in gewalttätig, jedoch nicht kontrollierend

  • Eher spontane Konfliktsituationen

  • Beschränkt sich meist auf physische und verbale Gewalt

  • Ziel: Abbau von Frustration (Druck)

  • Gendersymetrie bei Häufigkeit, schwerere Verletzungen durch Männer

  • Grundsätzlich weniger gefährliche Dynamik, aber auch hier kommt es selten zu schweren Gewaltakten

  • Situative „Lösungsstrategie“, kein Grundmuster

4. Violent Resistance (seltener):

  • Wird meist von Frauen angewandt

  • Körperliche Gewalt als Reaktion auf „Intimate Terrorism“

  • Eigenschutz / Widerstand, auch früh in der Beziehung möglich

  • Es kommt auch zu Tötungsdelikten (Overkill)

  • Flucht aus Beziehung, Schutz der Kinder etc.

5. Mutual Violent Control (sehr selten):

  • Wenig erforscht

  • Gegenseitige Gewalt UND Kontrolle

  • Beide Partner „kämpfen“ um die Macht in der Beziehung

  • Unterschiedlichste Gewaltformen

Was ist Gerichtshilfe?

  • Auftragsabhängig – i.d.R. Staatsanwaltschaften und Gerichte aber auch Gnadenstellen und (sehr selten) Strafregisterbehörden

  • In jedem Verfahrensstand

  • Unterscheidung zur Jugendgerichtshilfe (jetzt Jugendhilfe im Strafverfahren - JuHiS)

  • Kooperation der Beteiligten grundsätzlich freiwillig

  • Verknüpfung von Täter- und Opferarbeit

  • Kein Betreuungsauftrag

  • Im Regelfall persönliches Gespräch mit den Beteiligten, ggf. auch Zeugen / Angehörige (Kinder)

  • Kontaktaufnahme mit bereits eingebundenen Institutionen (Jugendamt, rechtl. Betreuer, Sozialpsychiatrischer Dienst etc.)

  • Aufsuchende Sozialarbeit / Hausbesuche

  • Aktuelle (Beziehungs-)Situation und Konfliktgeschichte sowie Perspektive der Beziehung. Erneute Konflikte?(Eingang der Ermittlungsakte i.d.R. 6 – 8 Wochen nach der Tat)

  • Hintergrund der Gewaltdynamik (Situativ vs. Patriarchal?)

  • Kooperations- und Änderungsbereitschaft des Täters (z.B. AAT, Alkoholtherapie, Drogenberatung, Paarberatung etc.)

  • Perspektive/Aussagebereitschaft der/des Geschädigten zur Fortführung des Verfahrens (Ohne Aussagebereitschaft wenig Möglichkeiten!)

  • Auswirkungen der Tat auf Geschädigte/n? Physische und psychische Gesundheit, Lebensführung, Ängste, Finanzen etc.

  • Soziale Strafrechtspflege / prognostische Grundlage Trennung von Sachlage und Einschätzung Schaffung einer Entscheidungshilfe / Empfehlung / sozpäd. Einschätzung

  • Einfluss auf Fortführung des Verfahrens (Eröffnung des Hauptverfahrens, Eignung TOA, Auflagen gem. §153a StPO, Einstellung gem. §170 StPO)

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Mia V.

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