Welche Korrekturvorschrift passt?
§ 44: Ein Mehrbedarf wurde übersehen
Dieter betreut die Kinder bereits seit Januar 2025 allein.
Das Jobcenter hat trotz vollständiger Angaben keinen Alleinerziehungsmehrbedarf berücksichtigt.
Die Widerspruchsfrist ist abgelaufen. Im September 2026 beantragt Dieter die Überprüfung.
Welche Bescheide sind zu prüfen und wie weit kann eine Nachzahlung reichen?
§ 45: Der Fehler lag schon bei Bewilligung vor
Eine Einnahme bestand bereits bei Erlass des Bewilligungsbescheids.
Die Behörde hat sie übersehen und zu hohe Leistungen bewilligt.
Zu prüfen sind insbesondere Vertrauensschutz, Kenntnis, Angaben und Fristen.
Richtige Angaben schließen eine Rücknahme nicht immer aus; ein Behördenfehler erlaubt sie aber auch nicht automatisch.
§ 48: Später fließt erstmals Arbeitsentgelt zu
Bei der Bewilligung war kein Verdienst vorhanden. Später nimmt die Person Arbeit auf.
Entscheidend ist die rechtlich erhebliche Änderung, beim Einkommen insbesondere der Zufluss.
Auch bei rechtzeitiger Meldung kann eine rückwirkende Aufhebung wegen Einkommens möglich sein.
Zeitraum, Person und tatsächliche Höhe der Überzahlung müssen feststehen.
Verfahrensrecht ist Teil der Prüfung
Vor einem belastenden Bescheid ist grundsätzlich anzuhören.
Die entscheidenden Tatsachen werden von Amts wegen ermittelt.
Die Regelung muss Person, Zeitraum und Betrag hinreichend bestimmt erfassen.
Die Begründung muss die tatsächlichen und rechtlichen Gründe erkennen lassen.
§ 50: Was muss zurückgezahlt werden?
Drei verschiedene Erstattungsverhältnisse
Aufrechnung und Darlehen: verschiedene Regeln
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