Datenschutzfolgeabschätzung
DSFA
bei Datenverarbeitung mit hohem Risiko für Rechte und Feiheiten natürlicher Personen
Verantwortlicher muss vorab Abschätzung der Folgen der vorgesehenen Verabreitungsvorgänge machen
Eine DSFA für mehrere ähnliche Verarbeitungsvorgänge wenn sinnvoll
Wann erforderlich?
systematische Bewertung persönlicher Aspekte natürlicher Personen, die als Grundlage für Entscheidungen dient, die Rechtswirkungen gegenüber natürlicher Personen entfalten
umfangreiche Verarbeitung besonderer Kategorien pbD
systematische, umfangreiche Überwachung öffentlich zugänglicher Bereiche
wenn 2 von 9 Kriterien zutreffen
Kriterien
Bewerten oder Einstufen
Automatisierte Entscheidungsfindung mit Rechtswirkung
Systematische Überwachung
Vertrauliche Daten
Datenverarbeitung im großen Umfang
Abgleichen oder Zusammenführen von Datensätzen
Daten zu schutzbedürftigen betroffenen Personen
Innovatie Nutzung neuer technologischer oder organisatorischer lösung
Fälle in denen die Verarbeitung an sich die betroffene Person an der Ausübung eines Rechtes oder der Nutzung einer Dienstleistung hindert
Phasen
Vorbereitungsphase (systematische Beschreibung)
Bewerungsphase
Maßnahmenphase (zur Bewältigung der Risiken geplante Abhilfemaßnahmen)
Vorbereitungsphase
muss am Ende alle Datenschutzrelevante Sachverahltsmerkmale und eine umfassende Technikbeschreibung erfassen
Bewertungsphase
Normative:
Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit der Verarbeitungsvorgänge
Risikobewertung:
Bewertung der Risiken für Rechte und Freiheiten der betroffenen Person
Risikoquellen
potentielle Bedrohungen und Auswirkungen
Eintrittwahrscheinlichkeit und Schwere der Risiken
Maßnahmenphase
gezielte und effektive Maßnahmen um ein angemessenes Datenschutzniveau zu erreichen
Hohe Genauigkeit bei der Beschreibung der Maßnahmen
Interpretation
wenn weiterhin hohes Risiko besteht wird Datenverarbeitung nicht vorgenommen
alle relevanten Infos werden der Behörde bereit gestellt
Aufsichtbehörde stellt fest ob mit Maßnahmen noch ein hohes Risiko vorliegt
Verantwortliche müssen überprüfen ob Maßnahmen durchgeführt werden
Alle Entscheidungen müssen dokumentiert werden
Besondere Datenschutzverarbeitungssituationen
Datenverarbeitung im Zusammenhang mit Recht auf Meinungsäußerung, Informationsfreiheit, Verarbeitung zu journalistischen, wissenschaftlichen, künstlerischen, literarischen Zwecken
Datenverarbeitung im Beschäftigtenkontext
Einstellung, Erfüllung Arbeitsvertrag, Rechtsvorschriften, Kollektivvereinbarung, Gesundheit und SIcherheit am Arbeitsplatz etc.
Datenverarbeitung zu Gemeinwohlzwecken
im öffentlichen Interesse liegende Archivzwecke, Wissenschftliche Forschung, Historische Forschung, Statisik)
Pflicht zur Datenminimierung
Soweit möglich anonyme Daten verarbeiten
Ausnahmen gelten nicht für kommerzielle Zwecke der Datenverarbeitung
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