sachlicher Anwendungsbereich
Vorschriften für Produkte mit digitalen Elemnten um Cybersicherheit zu gewährleisten
grundlegende Anforderungen an Konzeption, Entwicklun, Herstellung von produkten mit digitalen Elementen
grundlegende Andorderung an festgelegte Verfahren zur Behandlung von Schwachstellen um Cybersicherheit während der Nutzungsdauer der Produkte uz gewährleisten
Vorschriften zur Marktüberwachung
gilt für auf dem Markt bereitgestellte Produkte mit digitalen Elementen deren Verwendung eine Datenverbidnung mit einem Gerät oder Netz einschließt (Internt of Things)
Ausnahmen
Medizinprodukte Verordnung
In-vitro-diagnostika Verordnung
Typgenehmigung von Kraftfahrezugen-Verordnung
Schiffsausrüstungs-Ruchtlinie
Grundlegende Anforderungen des Cyper Resiliance Acts
ohne bekannte Schwaschstellen auf den Markt bereitstellen
mit sicherer Standardkonfiguration bereitstellen
sicherstellen das Schwachtsellen durch Aktualisierungen behoben werden können
durch geeignete kontrollmeachanismen Schutz vor unbefugten Zugriff bieten
Vertraulichkeit von Daten sicherstellen
Intergrität von Daten sicherstellen
Verarbeitung von pbD auf das erforderliche Maß beschränken
Verfügbarkeit wesentlicher Funktionen auch nach Sicherheitsvorfall
negative Auswirkungen von Produkten auf Verfügbarkeit von anderen Diensten reduzieren
möglichst geringe Angriffsflächen auch bei externen Schnittstellen
Auswirkungen eines Vorfalls durch Mechanismen und Techniken verringern
sicherheitsbezogene Informationen zur Verfügung stellen
Nutzer muss Daten und Einstellungen einfach dauerhaft löschen können
Bewertung Cybersicherheitsrisiken
Bewertund der Risiken soll Cybersichrheitsvorfälle und deren Auswirkungen minimieren
Bewertung wird dokumentiert, aktualisiert und in technische Dokumentation mit aufgenommen
Während Unterstützungszeitraum müssen ANforderungen sichergestellt werden
Anforderungen während Unterstützungszeitraums
Schwachstellen und KOmponenten der Produkte mit digitalen Elementen ermitteln und dokumentieren
im Hinblick auf Risiken Schwachstellen beheben
Sicherheit des Produkts regelmäßig und wirksam testen
Informationen über beseitigte Schwachstellen teilen und veröffentlichen
Strategie für koordinierte Offenlegung von Schwachstellen aufstellen und umsetzen
Maßnahmen ergreifen um Austausch von Informationen über Schwachstellen zu erleichtern
Mechanismen für sichere Verbreitung von Aktualisierungen bereitstellen
Pflichtinformationen
Name, Handelsname, Postanschrift, Email-Adresse, Website
zentrale Kontakstelle für Meldung von Schwachstellen
Name, Typ und zusätzliche Informationen die eine eindeutige Identifizierung des Produkts ermöglichen
Zweckbestimmung, Hauptfunktionen des Produkts & Informationen über Sicherheitseigenschaften
bekannte Umstände/vorhersehbarae Fehlanwendungen die zu Cybersicherheitsrisiken führen können
Internetadresse unter der die EU-Konformitätserklärung abrufbar ist
Art der vom Hersteller angebotenen technischen Sicherheitsunterstützung
ausführliche Anleitungen:
welche Maßnahmen für sichere Verwendung getroffen werden müssen,
wie sich Änderungen auf Datensicherheit auswirken können,
wie sicherheitsrelevante Aktualisierungen installiert werden können,
wie eine sichere Außenbetriebnahme erfolgt und Nutzerdaten sicher netfernt werden können,
wie Standardeinstellung die automatische Installtion von Sicherheitsaktualisierung deaktiviert werden kann,
wie die Anforderungen aus Anhang I und II erfüllt werden
wo auf die Software-Stückliste zugegriffen werden kann
Meldepflicht
bei jeder aktiv ausgenutzten Schwachstelle
innerhalb 24h:
Info über Schwachstelle
Angabe Mitgliedstaat
innerhalb 72h:
allgemeine Informationen über Produkt
Art der Ausnutzung der Schwachstelle
ergriffene Korrektur
Risikomaßnahmen
Korrektur und Abhilfemaßnahmen die Nutzer ergreifen können
innerhalb 14 Tage:
Abschlussbericht mit Beschreibung der Schwachstelle
Schweregrad und Auswirkungen
Informationen über böswilligen Akteur
Informationen über Sicherheitsaktualisierungen oder andere Korrekturmaßnahmen zur Behebung der Schwachstelle
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