Bei Tochter-Mutter Verschmelzung: Ermittlung eines Übernahmegewinns gem. §12(2) - dieser ist?
zu 95% steuerfrei §8b(2) +(3)
Bei allen anderen Verschmelzungen:
Ermittlung eines voll steuerfreien Übernahmegewinns
Achtung: nach der RZ 12.05 ist jedoch bei jeder Verschmelzungsart ein Übernahmegewin zu ermitteln
(und außerbilanzmäßige Neutralisierung)
Verlustvorträge (KSt, GewSt) gehen icht mit über §4(2)S2 §12(3) 2.HS
Grunderwerbssteuer: Diese entsteht für alle Grundstücke des übertragenden Rechtsträgers
Hinweise zu den Kapitalerhöhungsvorschriften
Bei Verschmelzung auf betrieblicher Basis (Tochter auf Mutter, up-stream) ?
Keine Kapitalerhöhung gem. §54, da §54 KapErh insoweit untersagt (da ja eh schon zu 100% beteiligt)
Bei Verschmelzung auf gesellschaftsrechtlicher Basis (nicht verbundene Betriebe)?
zwingende Kapitalerhöhung mit Anteilstausch gem. §55 UmwG
= Schutz der AE der untergehenden KapGes
Kapitalerhöhung bei nur “teilweiser” Tochtergesellschaft und daneben außenstehenden Anteilseignern (Mischfall)
vgl. RZ 12.06 und Rz K.10
Kapitalerhöhungswahlrechte: bei Verschmelzung von?
Schwesterngesellschaften und bei Mutter auf die Tochter (down-stream)
Verschmelzung u. a. 11-13
-> Auswirkungen auf das stl. Einlagekonto und den Sonderausweis stehen wo?
K01 ff.
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