Buffl

GLW Altklausuren vom Dozenten

KM
by Klaudia M.

Aufgabe 3: Rechtsformen



3.3 Frage:

Die Tabelle zeigt, dass Aktiengesellschaften (AG) und Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) ebenfalls häufig gewählte Rechtsformen sind. Beschreiben Sie die besonderen Merkmale dieser beiden Rechtsformen hinsichtlich der Haftung und der Leitungsbefugnisse.

Eine Aktiengesellschaft haftet mit ihrem gesamten Gesellschaftsvermögen, die Haftung einzelner Aktionäre mit ihrem Privatvermögen ist ausgeschlossen. Die Leitungsbefugnisse einer Aktiengesellschaft sind verteilt auf die verschiedenen Organe: Der Vorstand führt die AG in eigener Verantwortung, bei mehreren Vorstandsmitgliedern gibt es eine gemeinschaftliche Geschäftsführung. Die Hauptversammlung der Aktionäre trifft grundlegende Entscheidungen, die bindend für den Vorstand sind. Die Hauptversammlung wählt auch den Aufsichtsrat, der als Kontrollorgan für die Bestellung bzw. Abberufung und die Überwachung des Vorstands zuständig ist.

Bei einer GmbH haftet die Gesellschaft mit ihrem Gesellschaftsvermögen. Für die Gesellschafter besteht grundsätzlich keine Haftung. Eine GmbH handelt sowohl durch die Gesellschafterversammlung als auch durch den oder die Geschäftsführer. Der Geschäftsführer bzw. die Geschäftsführerin hat die Geschäftsführungs- und die Vertretungsbefugnis.Bei mehreren Geschäftsführerinnen bzw. Geschäftsführern besteht in der Regel Gesamtgeschäftsführungs- und Gesamtvertretungsbefugnis. Die Beschlüsse der Gesellschafterversammlung sind für die Geschäftsführer bindend (Weisungsrecht der Gesellschafterversammlung).

Aufgabe 4: Betriebe mit personenbezogenen Dienstleistungen


4.3 Kontext:

Bei der Produktion von Gesundheits- und Sozialleistungen ist der Anteil der Personalkosten besonders hoch, er beträgt bis zu 80 % der Gesamtkosten.

a) Frage:

Erläutern Sie die hohe Bedeutung des Produktionsfaktors „Menschliche Arbeit“ in diesem Produktionsbereich.


b) Frage:

Beschreiben Sie zwei weitere konstitutive Merkmale von Dienstleistungen im Gesundheits-, Pflege- und Sozialbereich.

a) Frage:

Erläutern Sie die hohe Bedeutung des Produktionsfaktors „Menschliche Arbeit“ in diesem Produktionsbereich.


Gesundheits- und Sozialdienstleistungen sind kundenpräsenzbedingte, personenbezogene Dienstleistungen, die direkt am Menschen (dem Patienten, Pflegebedürftigen oder Schüler) erbracht werden. Eine Substitution menschlicher Arbeit durch Sachkapital bzw. Maschinen/Technik ist in diesem Bereich nur sehr eingeschränkt möglich, da Empathie, soziale Interaktion, individuelle Problemlösung, Fürsorge und Kommunikation unabdingbar sind. Da die Dienstleistung personengebunden erbracht werden muss, bestimmt der Faktor Arbeit maßgeblich die Qualität, die Flexibilität und den Erfolg der Leistungserstellung, was den extrem hohen Personalkostenanteil von bis zu 80 % begründet.


b) Frage:

Beschreiben Sie zwei weitere konstitutive Merkmale von Dienstleistungen im Gesundheits-, Pflege- und Sozialbereich.

(Zwei der folgenden Merkmale)

  • Integration des externen Faktors: Die Erstellung der Dienstleistung erfordert zwingend die Mitwirkung und Anwesenheit des Leistungsempfängers (Patient/Klient) bzw. dessen Objekts. Ohne den Patienten (externer Faktor) kann keine Untersuchung, Pflege oder Therapie stattfinden. Der Patient ist aktiver Mitproduzent.

  • Uno-Actu-Prinzip (Gleichzeitigkeit von Erstellung und Verbrauch): Im Gegensatz zu Sachgütern fallen bei der Dienstleistung Produktion und Konsum im selben Moment zusammen. Eine Pflegehandlung oder eine Unterrichtsstunde kann nicht auf Vorrat produziert oder zwischengelagert werden.

  • Immaterialität / Nicht-Greifbarkeit: Die originäre Leistung ist kein körperlicher Gegenstand, sondern eine Verrichtung bzw. Zustandsveränderung am Menschen (z. B. Schmerzlinderung, Genesung, Wissenszuwachs). Sie kann vor der Inanspruchnahme nicht begutachtet oder physisch geprüft werden.

  • Nicht-Lagerfähigkeit und Nicht-Transportfähigkeit: Da Dienstleistungen immateriell sind und das Uno-Actu-Prinzip gilt, lassen sich bereitgestellte Kapazitäten (z. B. freie OP-Säle oder Pflegearbeitszeit) nicht für den nächsten Tag lagern; ungenutzte Zeit verfällt unwiederbringlich.

  • Asymmetrische Informationsverteilung: Zwischen dem Leistungsanbieter (Arzt, Therapeut, Pflegekraft) und dem Kunden/Patienten besteht ein deutliches Wissensgefälle. Der Patient verfügt meist über keine ausreichende Fachkompetenz, um die medizinische Notwendigkeit oder Qualität der Leistung exakt einzuschätzen, was eine hohe Vertrauensbasis erfordert.


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Klaudia M.

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