Gerichtskosten dürfen nur erhoben werden, wenn es dafür eine gesetzliche Grundlage gibt.
Rechtsgrundlage: Art. 20 Abs. 3 GG (Vorbehalt des Gesetzes).
Fehlt eine gesetzliche Gebührenregelung, dürfen keine Gebühren erhoben werden.
Auch wenn eine Gesetzeslücke offensichtlich ist, darf man keine Gebühren einfach ableiten oder durch ähnliche Vorschriften begründen.
Kosten im Zivilprozess
Die Kosten eines Zivilprozesses bestehen aus Gerichtskosten und außergerichtlichen Kosten.
1. Gerichtskosten
Gerichtskosten = Gebühren + Auslagen
Gebühren: Festgelegte Beträge für eine gerichtliche Leistung, z. B. Verfahrensgebühren.
Auslagen: Kosten für bestimmte Aufwendungen des Gerichts
zb
Zeugen und Sachverständige, Zustellungen, Kopien
2. Außergerichtliche Kosten
Alle weiteren Kosten, die einer Partei durch den Rechtsstreit entstehen.
Rechtsanwaltsgebühren
Fahrtkosten zum Gericht
Verdienstausfall
Kosten für private Gutachten
Mahn- und Inkassokosten
GKG Regelt Gebühren und Auslagen
JVEG Regelt Entschädigungen für Zeugen, Sachverständige und Dolmetscher
KostVfg Regelt Berechnung, Einzug und Niederschlagung der Kosten
DB-PKH Regelt die Vorgehensweise bei Prozesskostenhilfe
Last changeda day ago