Drei-Elementen-Lehre
(G. Jellinek)
Begründung der staatlichen Merkmale im Jellinekschen Trias:
- Staatsgebiet (Land)
- Staatsvolk (Volk)
- Staatsgewalt (Herrscher)
Staatsgebiet:
= Territorium (von lat. Terra = Land), ein natürlich gewachsenes Landgebiet (Festland oder Insel), also ein „Kegelschnitt der Erdkugel“
-> flächenhaft geordneter Raum, Platz zum dauerhaften Aufenthalt (keine Mindestgröße erforderlich, Staatsgebiet kann auch durch Bebauung entstehen)
Staatsvolk:
= Gesamtheit der physischen Staatsangehörigen, ein auf Dauer bestehender Zusammenschluss von Menschen, die ein Zusammengehörigkeitsgefühl zum Staat besitzen und zu einer Schicksalsgemeinschaft verbunden sind
-> dauerhaft gebietsbezogene Gemeinschaft (keine Mindestanzahl von Personen nötig, ethnische Homogenität nicht erforderlich), allein wirtschaftliche/ steuerliche Vorteile genügen nicht
Staatsgewalt:
= Herrschaft über das Staatsgebiet und die dort befindlichen Menschen. Sie kommt zum Ausdruck durch einseitig verbindliche Regelungen und Anordnungen des Staates, die dieser erforderlichenfalls zwangsweise durchsetzt
-> dauerhafte und effektive Durchsetzbarkeit der Herrschaftsposition ggü. Staatsvolk
evtl. viertes Element: Anerkennung durch einen anderen Staat, str. (...)
Modelle von offenen und geschlossenen Verfassungsstaaten
Modell des geschlossenen Staates:
Koexistenz mit anderen Staaten; Ausrichtung auf nationale Souveränität (häufig: verfassungsrechtlich verankert)
Modell des offenen Staates:
Öffnung zur internationalen Zusammenarbeit; Vorrang von supranationalem Recht möglich
-> Problem: Legitimation (Lösung des GG: neben Vorrang, Struktursicherungsklauseln)
Merkmale des Völkerrecht seit Mitte des 20. Jhd.
Zuwachs an Völkerrechtssubjekten und internationalen Organisationen weltweit
=> 1945: Gründung der Vereinten Nationen (UN; anfangs 51 Staaten, heute 193 Staaten)
=> Pluralisierung von zwischenstaatlichen Organisationen und Positivierung internationaler Regelungen
Merkmale (-> Legitimation):
- horizontales, relatives und konsensuales Recht
- Recht ohne zentrale Rechtssetzung und Rechtsdurchsetzung
- Legitimationsmodell: Gleichheit (souveräne Rechtsgleichheit Art. 2 (1) VN-Charta), Konsens, Vertrauen (pacta sunt servanda/ Nichteinmischungsprinzip Art. 2 (7) VN-Charta)
<-> zwingendes Völkerrecht (ius cogens, vgl. Art. 53 Wiener Vertragsrechtskonvention, z.B. Folterverbot, Piraterieverbot, Aggressionsverbot)
-> völkerrechtliche Rechte und Pflichten für Individuen (Menschenrechte, keine Verbrechen gegen die Menschlichkeit begehen/ ausführen)
-> umfangreiches Menschenrechtsregime und Idee der Schutzverantwortung
-> politische und operative Arbeit internationaler Organisationen
Zuletzt geändertvor 2 Jahren