Bauvorschriften stehen vor den Normen. Durch die Bauteilregelliste kann auf Normen verwiesen werden, die dann freiwillig sind. Von Normen kann jedoch abgewichen Werden, wenn eine Gleichwertigkeit nachgewiesen wird.
Ja, denn im Landesbaurecht werden die Schutzziele definiert. Von den Normen kann auch abgewichen Werden, wenn die Gleichwertigkeit nachgewiesen wurde.
Alle Produkte, die eine Zulassung haben.
Man muss sich an diese richten, wenn es keine Vorschriften dazu gibt. Die Richtlinien haben einen Empfehlungscharakter der den allgemeinen Stand der Technik und die Meinung der oberen Bauaufsichtsbehörden darstellt.
Die Abkürzung ISO bedeutet International Standardisation Organisation.
Deutsches Institut für Normung
Verband der Elektrotechnik
Verein Deutscher Ingenieure
Deutsche Kommission Elektrotechnik
Musterleitungsanlagenrichtlinie
· Die Verwendung von Leitungsanlagen
o In notwendigen Treppenräumen
o In Räumen zwischen notwendigen Treppenräumen und Ausgängen ins Freie
o In notwendigen Fluren, ausgenommen in offenen Gängen vor Außenwänden
· Die Führung von Leitungen durch raumabschließende Bauteile ( Wände und Decken)
· Den Funktionserhalt von elektrischen Leitungsanlagen im Brandfall
· Richtig: Beleuchtung in Treppenräumen
· Die Verwendung von Leitungsanlagen in notwendigen Treppenräumen
· Die Führung von Leitungsanlagen durch raumabschließende Bauteile
Regeln, um die technischen Grundsatzanforderungen von Gebäuden zu erfüllen.
· Sicherheitsstromversorgung
· Brandmeldeanlagen
Sicherheitsbeleuchtung
In der Bauordnung und der Leitungsanlagenrichtlinie
Ein Notwendiger Flur ist ein durch das Baurecht geforderter Flur, der auch als Rettungsweg dienen kann und besonderen Brandschutzabstimmungen unterliegt.
Das ist abhängig von der Gebäudeklasse und der Nutzung. In zweistöckigen Wohngebäuden gibt es nur normale Flure. In großen Gebäuden gibt es Flure, die als notwendige Flure bezeichnet werden, weil sie als Flucht- und Rettungsweg genutzt werden.
· Sicherheitsbeleuchtung
· Alarmierungsanlagen
· Brandfallsteuerung von Aufzügen
· Beleuchtung
· Stromversorgung für Sprinkleranlagen
· CO- Warnanlage (Ersatzstromversorgung)
· Personenschutz
o Sicherheit
§ Schutz vor Stromschlägen
§ Schutz vor Blitzeinschlägen
§ Schutz vor Bränden
§ Schutz vor Diebstahl
§ Schutz vor Naturgewalten, (Hochwasser)
o Wirtschaftlichkeit
§ Life Cycle
§ Return of Invest (Messung der Rendite) ROI
o Nachhaltigkeit
§ Ökologischer Nutzen
§ Lange Nutzungszeit – Ressourcen schonen
§ „Green Building“
BGB ( Bürgerliches Gesetz Buch ) und GG ( Grundgesetzt )
Nein
Sonderbauverordnung bzw. Garagenverordnung je nach Bundesland unterschiedlich
Zuletzt geändertvor 2 Jahren