· Hörbarkeit
· Unterscheidbarkeit
· Eindeutigkeit
· Störpegel
· Frequenzzusammensetzung
Die Verständlichkeit der Durchsagen.
· DIN-Alarm
· Feueralarm
· Räumungsalarm
· Luftalarm
· ABC-Alarm
Für jedes Gebäude ist eine Risikoanalyse beim Neubau und bei wesentlichen Veränderungen durchzuführen.
Entsprechend der aRdT ist nach DIN EN 62305-2 (VDE 0185-305-2) für jedes Gebäude eine Risikoanalyse durchzuführen, um die Notwendigkeit eines Blitzschutzsystems zu ermitteln.
Das Risiko R ist allgemein definiert aus dem Produkt der Schadenshöhe und der Eintrittswahrscheinlichkeit:
R= N*P*L
R= Risiko; N= Anzahl der Blitzeinschläge in der betrachtende Fläche P=Schadenswahrscheinlichkeit; L= Verlust, bzw. Schadenshöhe
· Richtig: Fangeinrichtung (Stangen, gespannte Drahte, Seile, vermaschte Leiter),
· Richtig: Ableitungen
· Richtig: Erdungsanlage
· Falsch: Blitzkugel
Bei der Planung wird unterschieden zwischen Blitzkugelverfahren, Maschenverfahren und Schutzwinkelverfahren.
Die Verminderung der Auswirkungen des Blitzstromes auf Geräte und Einrichtungen innerhalb des Gebäude
Schutzzone 0 nach Schutzzone 1:
· Einsatz von Blitzstromableiter als Überspannungsschutzeinrichtung Typ 1. Diese Schutzmaßnahme wird allgemein auch als Grobschutz bezeichnet.
Schutzzone 1 nach Schutzzone 2:
· Zwischen Schutzzone 1 und 2 werden Überspannungsableiter als Überspannungsschutzeinrichtungen Typ 2 eingesetzt. Diese Schutzmaßnahme wird als Mittelschutz bezeichnet.
Schutzzone 2 nach Schutzzone 3:
· Als letzte Überspannungsschutzmaßnahme zur Schutzzone 3 werden Geräteschutzbausteine als Überspannungsschutzeinrichtung Typ 3 eingesetzt. Diese als Feinschutz bezeichnete Maßnahme schützt direkt die einzelnen Geräte.
Überspannungsschutzeinrichtung Typ 1: Grobschutz, Ableitung von der SZ 0-1
Überspannungsschutzeinrichtung Typ 2: Mittelschutz, Ableitung von der SZ 1-2
Überspannungsschutzeinrichtung Typ 3: Feinschutz, Ableitung von der SZ 2-3
Höhe und Lage des Gebäudes
Der Notwendige Abstand zwischen den äußeren Ableitern des Blitzschutzes und den metallischen Gebäudeinstallationen wird allgemein mit einem Abstand von 0,5 bis 1m angegeben. Genauer wird der notwendige Trennungsabstand nach folgender Formel ermittelt.
· S = Trennungsabstand in m
· K_i = Koeffizient der Schutzklasse
· K_e = Koeffizient für Anforderung und Anzahl der Ableitungen
· K_m = Koeffizient für die Isolierung des äußeren Blitzschutzes
· L = Länge der Fangeinrichtung bis zum Potentialausgleich
Je kürzer die Strecke der Fangeinrichtung bis zum Potentialausgleich (L) ist, desto geringer ist der notwendige Trennungsabstand (ergibt sich aus der Formel). Da vom Erdgeschoss zum Kellergeschoss eine geringere Strecke ist als vom Obergeschoss zum Kellergeschoss, ist im Erdgeschoss ein geringerer Trennungsabstand erforderlich.
Zuletzt geändertvor 2 Jahren