Für Software ist grundsätzlich in Deutschland kein Patentschutz möglich
Wahr
Für komplexe Software besteht laut Rechtsprechung eine Vermutung, dass Patentschutz in Deutschland möglich ist.
Falsch
Software ist in Deutschland grundsätzlich urheberrechtlich geschütz
Software ist in Deutschland grundsätzlich als Patent dann schutzfähig, wenn ein technisches Problem gelöst wird
Das Urheberrecht ist Ausfluß aus Art. 14 Grundgesetz, der das Eigentum schützt. Aus diesem Grund ist der Eigentümer frei,sein Haus nach Belieben umzugestalten
Wenn der Architekt die in § 11 UrhG genannten Rechte an den Eigentümer abgetreten hat, kann der Eigentümer frei entscheiden, wie er das Haus (um)gestalten will.
Der Architekt könnte argumentieren, dass es sich bei dem Umbau des Daches um eine Entstellung handelt und damit dem Eigentümer verbieten, den Umbau vorzunehmen.
Datenbanken und Datenbankwerke unterscheiden sich dadurch, dass bei ersterem alle in § 11 S. 1 UrhG genannten Rechte an den Lizenznehmerübertragen werden können
Datenbanken und Datenbankwerke unterscheiden sich dadurch, dass Urheberpersönlichkeitsrechte nur bei Datenbanken lizensiert werden können
Datenbanken und Datenbankwerke unterscheiden sich dadurch, dass bei ersterem der rechtliche Schutz nicht vom Erreichen einer bestimmtenSchaffenshöhe abhängt
A streitet sich mit B und C über die Art und Weise der Verwertung. B und C ist das egal und sie vertreiben dieSoftware ohne Zustimmung des A, was rechtlich möglich ist
Datenbanken und Datenbankwerke können beide gleichzeitig rechtlich durch das Urhebergesetz geschützt werden
Wenn die geschaffenen Softwareteile nicht getrennt verwertet werden können, dann können B und C diese grundsätzlichnicht ohne Zustimmung des A vermarkten und lizensieren. A kann ihnen also grundsätzlich die Lizensierung verbieten
A weiss nichts von der gewerblichen Lizensierung der Software durch B und C, trotzdem wird die Lizensierung derSoftware ein großer wirtschaftlicher Erfolg. A kann seinen Anteil an den Lizenzgebühren verlangen.
A hat keine Lust mehr mit B und C zusammenzuarbeiten und verzichtet auf seine Anteile an den Lizenzerlösen. Bund C können sich somit die Lizenzerlöse teilen.
Ein Dienstvertrag gem. § 611 BGB kann durch einen selbstständigen Programmierer mit einer IT-Firma geschlossen werden
Ein Dienstvertrag gem. § 611 BGB grundsätzlich vorliegen, wenn die Pflege einer Software vereinbart wird
Ein Dienstvertrag gem. § 611 BGB bei einem Vertragsverhältnis von 2 Jahren und wirtschaftlicher Abhängigkeit dazu führen, dass Scheinselbstständigkeit vorliegt
durch Abnahme beendet werdenEin Dienstvertrag gem. § 611 BGB
Der Erschöpfungsgrundsatz besagt, dass der Urheber eines Programmes bei dessen Erstellung erschöpfend regeln kann, wie sein Werk genutzt wird
Der Erschöpfungsgrundsatz besagt, dass Lizenzverträge erschöpfend Verwertungsrechte regeln
Der Erschöpfungsgrundsatz besagt, dass der Urheber bei der zweiten Veräußerung seines Computerprogrammes eine von seinen Nutzungsbedingungenabweichende Nutzung in der EU nicht verhindern kann, sofern der Ersterwerber keine Kopie behält
Der Erschöpfungsgrundsatz besagt, dass das Interesse an einem übersichtlichen und für die Beteiligten rechtssicheren Warenverkehr demverwertungsrechtlichen Interesse des Urhebers vorgeht
Ein Indiz für eine sozial-versicherungspflichtige Leistung liegt vor, wenn ein IT-Programmierer in der Kantine des Betriebes, in dem er als Selbstständiger eingesetzt ist, von densubventionierten Preisen der Angestellten profitiert
Ein Indiz für eine sozial-versicherungspflichtige Leistung liegt vor, wenn ein selbstständiger IT-Programmierer einen Dienstwagen zur Verfügung gestellt bekommt
Ein Indiz für eine sozial-versicherungspflichtige Leistung liegt vor, wenn ein selbstständiger Programmierer seinen eigenen Laptop zur Leistungserbringung nutzt
Ein Indiz für eine sozial-versicherungspflichtige Leistung liegt vor, wenn ein selbstständiger Programmierer seinen Urlaub in den allgemeinen Urlaubskalender des Betriebs, in der er geradeLeistungen erbringt, einträgt
Eine Richtlinie der EU ist für alle Mitglieder der EU rechtsverbindlich und unmittelbar nach Verkündung anzuwenden
Eine Richtlinie der EU ist für alle Mitglieder der EU rechtsverbindlich und gilt unmittelbar fünf Jahre nach Verkündung
Eine Richtlinie der EU ist verbindlich in Bezug auf die in der Richtlinie genannten Ergebnisse, überlässt es aber den Mitgliedern wie sie dieRichtlinie umsetzen
Eine Richtlinie der EU ist unter anderem Grundlage für die Regeln im BGB bzgl. Fernabsatz
Beispiel für den Grundsatz der Privatautonomie
Die Möglichkeit des Geschäftsinhabers, mit dem Kunden einen Vertrag abzuschließen oder eben auch keinenVertrag abzuschließen
Testierfreiheit
Satzungsautonomie
Regeln des Verbraucherschutzes
Wem stehen grundsätzlich die wirtschaftlichen Verwertungsrechte des Urheberrechts zu, wenn ein Arbeitnehmer während der Arbeitszeit ein Computerprogramm erstellt?
dem Arbeitnehmer, wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmer eine entsprechende Vereinbarung im Anstellungsvertrag schließen
Wem stehen grundsätzlich die wirtschaftlichen Verwertungsrechte des Urheberrechts zu, wenn einArbeitnehmer während der Arbeitszeit ein Computerprogramm erstellt?
Dem Arbeitnehmer, denn er hat als natürliche Person das Computerprogramm erschaffen
Dem Arbeitgeber, wobei die Urheberpersönlichkeitsrechte beim Arbeitnehmer verbleiben
Zuletzt geändertvor 5 Tagen