Was ist ein Signal ? (Definition)
Ein Signal ist ein sichtbares oder hörbares Zeichen mit einer festgelegten Information zur Gewährleistung des sicheren Bewegens von Eisenbahnfahrzeugen.
301.002 Abs.1a)
Was ist eine Signalbedeutung ?
Die Signalbedeutung ist die verbale Darstellung der Information, die ein Signal gibt.
301.0002 Abs.1c)
Was ist ein Signalbegriff ? (Definition)
Der Signalbegriff ist die Kurzbezeichnung eines Signals (z. B. Zs 1), die bei einigen Signalen durch eine Langbezeichnung ergänzt ist (z. B. Ersatzsignal).
301.0002 Abs.1b)
Zuordnungstafel, (Signal So 20 [DV 301])
Das durch die Zuordnungstafel gekennzeichnete Signal gilt für das Gleis, auf das die Spitze des Dreiecks weist.
301.0002 Abs.3 (1)
Was ist ein Anschließender Weichenbereich ? AWB
Der anschließende Weichenbereich ist wie folgt begrenzt:
Der Anfang liegt an dem Signal, ab dem die Fahrt zugelassen wird.
Das Ende liegt
- bei einer Fahrt auf Einfahrsignal oder Zwischensignal am folgenden Hauptsignal oder an einem etwa davor liegenden – bei mehreren, am letzten – gewöhnlichen Halteplatz des Zuges,
- bei einer Fahrt auf Ausfahrsignal hinter der letzten Weiche im Fahrweg, wenn keine Weiche vorhanden ist, am Ausfahrsignal,
- auf Abzweigstellen, Überleitstellen und auf Anschlussstellen mit Hauptsignal hinter der letzten Weiche im Fahrweg.
301.0002 Abs.5 (1)
Was ist eine Signalbeschreibung ?
Die Signalbeschreibung ist die verbale Darstellung des Signalbildes oder des Signaltones.
301.0002 Abs.1d)
Was ist ein Signalton ?
Der Signalton umfasst das hörbare Signal, das aus einem oder mehreren Tönen besteht, für die die Dauer und, wenn erforderlich, auch die Tonhöhe festgelegt sind.
301.0002 Abs.1f)
Was ist ein Signalbild ?
Das Signalbild umfasst die für ein sichtbares Signal festgelegten Formen, Farben und Merkmale (z. B. Symbole, Buchstaben, Zahlen).
Ein sichtbares Signal kann ein Formsignal, Lichtsignal oder ein Handsignal sein.
301.0002 Abs.1e)
wgwgw Mastschild ?
An einem durch ein weiß-gelb-weiß-gelb-weißes Mastschild gekennzeichneten Lichthauptsignal, das Halt zeigt oder gestört ist, dürfen Züge, wenn nach dem Anhalten vor diesem Signal eine Verständigung mit dem Fahrdienstleiter nicht möglich ist, ohne Zustimmung vorbeifahren und müssen bis zum nächsten Hauptsignal auf Sicht fahren.
Hauptsignale mit diesem Mastschild besitzen im Geltungsbereich der DV 301 zugleich eine Vorsignalfunktion.
301.0002 Abs.8 (1b)
wrw Mastschild oder mit der Spitze nach oben weisenden roten Dreieck auf weißem Grund (DV 301) Mastschild ?
An einem durch ein weiß-rot-weißes Mastschild bzw. durch ein Mastschild mit einem mit der Spitze nach oben weisenden
roten Dreieck auf weißem Grund (DV 301) gekennzeichneten Lichtsignal, das Halt zeigt oder gestört ist, dürfen Züge
nur auf Ersatzsignal, Vorsichtsignal, Gegengleisfahrt-Ersatzsignal, Befehl
oder – bei Signal Zs 12 – auf mündlichen bzw. fernmündlichen Auftrag vorbeifahren.
Rangierfahrten dürfen nur mit Zustimmung des zuständigen Wärters am
Signal vorbeifahren.
301.0002 Abs.8 (1a)
wswsw Mastschild
An einem durch ein weiß-schwarz-weiß-schwarz-weißes Mastschild gekennzeichneten Lichthauptsignal, das Halt zeigt oder gestört ist, dürfen Züge nach dem Anhalten vor diesem Signal ohne Zustimmung vorbeifahren und müssen bis zum nächsten Hauptsignal auf Sicht fahren.
Hauptsignale mit diesem Mastschild besitzen zugleich eine Vorsignalfunktion.
301.0002 Abs.8 (1c)
rotes Mastschild
An einem durch ein rotes Mastschild gekennzeichneten Lichthauptsignal, das Halt zeigt oder gestört ist, dürfen Züge nur auf Ersatzsignal, Gegengleisfahrt-Ersatzsignal, Befehl oder – bei Signal Zs 12 – auf mündlichen bzw. fernmündlichen Auftrag vorbeifahren.
Bis zum nächsten Hauptsignal ist auf Sicht zu fahren.
301.0002 Abs.8 (1d)
Mastschild mit 2 schwarzen Punkt
An einem durch ein weißes Mastschild mit zwei schwarzen Punkten gekennzeichneten Lichtsignal, das Halt zeigt, dürfen Züge nur auf Befehl vorbeifahren.
Ein mit diesem Mastschild gekennzeichnetes Signal, das Ra 12 (DV 301) zeigt oder erloschen ist, hat für Züge keine Bedeutung.
301.0002 Abs.8 (1e)
Ungültige Signale
(1) Ein ungültiges Signal ist durch ein weißes Kreuz mit schwarzem Rand gekennzeichnet oder es ist verdeckt.
Außerdem werden ungültige Formsignale bei Dunkelheit nicht beleuchtet, ungültige Lichtsignale gelöscht.
(2) Ist das Signal Lf 1 durch ein weißes Kreuz mit schwarzem Rand als ungültig
gekennzeichnet, sind die Signale Lf 2 und Lf 3 nicht aufgestellt oder verdeckt.
Die gelben Lichter leuchten während der Dunkelheit.
(3) Ist das Signal El 3 durch ein weißes Kreuz mit schwarzem
Rand als ungültig gekennzeichnet, sind die Signale El 4 und El 5 nicht aufgestellt oder verdeckt. Es ist bei Dunkelheit beleuchtet.
301.0002 Abs.9 (1,2,3)
Signal Hp 0 - Halt.
(2) Formsignal: Tageszeichen:
Ein Signalflügel – bei zweiflügligen Signalen der obere Flügel – zeigt waagerecht nach rechts.
Nachtzeichen: Ein rotes Licht
(3) Lichtsignal:
Ein rotes Licht oder zwei rote Lichter nebeneinander.
(4) Das Signal Hp 0 wird gezeigt am Hauptsignal oder am Sperrsignal.
(5) Wird am Signal Hp 0 das Signal Sh 1 bzw. das Signal Ra 12 (DV 301) gezeigt, so ist das Halteverbot für Rangierfahrten aufgehoben.
Am Hauptsignal mit zwei roten Lichtern verlischt beim Aufleuchten des Signals Sh 1 (DS 301) ein rotes Licht.
301.0101 Abs.2 (1,2,3,4,5)
Signall Hp 1 - Fahrt.
Ein Signalflügel – bei zweiflügligen Signalen der obere Flügel – zeigt schräg nach rechts aufwärts.
Nachtzeichen: Ein grünes Licht.
(3) Lichtsignal: Ein grünes Licht.
(4) Das Signal erlaubt die Fahrt mit der im Fahrplan zugelassenen Geschwindigkeit, sofern sie nicht durch andere Signale oder besondere Anordnungen eingeschränkt ist.
Signal Hp 2 - Langsamfahrt
Zwei Signalflügel zeigen schräg nach rechts aufwärts.
Nachtzeichen:
Ein grünes und senkrecht darunter ein gelbes Licht.
(4) Das Signal schreibt eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 40 km/h vor, wenn nicht eine abweichende Geschwindigkeit durch Signal Zs 3 angezeigt wird. Der Infrastrukturunternehmer kann andere abweichende Geschwindigkeiten bekannt geben. Bei den NE ist das im Fahrplan, in der SbV oder in der La angegeben.
Bei den Eisenbahnen des Bundes werden andere abweichende Geschwindigkeiten im Fahrplan oder in der La angegeben.
Die Geschwindigkeitsbeschränkung gilt vom Hauptsignal ab für den anschließenden Weichenbereich.
Kombinationssignale
(1) Kombinationssignale sind Lichtsignale, die die Fahrtaufträge mit einem Signallicht anzeigen.
Die Signale Ks 1 und Ks 2 gelten nur für Zugfahrten.
Die Signale können die Funktion eines Hauptsignals,Vorsignals oder eines Haupt- und Vorsignals haben.
(2) Hauptsignale, die mit weiß-rot-weißem Mastschild gekennzeichnet sind und zugleich Vorsignalfunktion besitzen, sind zusätzlich mit folgendem Mastschild gekennzeichnet:
Ein mit der Spitze nach unten weisendes gelbes Dreieck.
Das Mastschild ist rückstrahlend.
Das dreieckige gelbe Mastschild ist grundsätzlich unter dem weiß-rot-weißen Mastschild angeordnet.
(3) Kombinationssignale mit Vorsignalfunktion, die in einem um mehr als 5% verkürzten Abstand des Bremswegs der Strecke vor dem zugehörigen Signal stehen, zeigen bei Signal Ks 1 mit Zs 3v und bei Signal Ks 2 ein weißes Zusatzlicht über dem Signallicht.
(4) Vorsignalwiederholer zeigen bei Ks 1 mit Zs 3v und bei Ks 2 ein weißes Zusatzlicht unter dem Signallicht.
Signal Ks 1 - Fahrt.
(2) Ein grünes Licht bzw. ein grünes Blinklicht.
(3) Das Signal zeigt grünes Blinklicht, wenn an diesem Signal ein Signal Zs 3v
gezeigt wird.
(4) Das an einem Hauptsignal gezeigte Signal erlaubt die Anwendung der im *
Fahrplan zugelassenen Geschwindigkeit.
Signal Ks 2 - Halt erwarten.
(2) Ein gelbes Licht.
(3) Das Signal erlaubt die Vorbeifahrt und kündigt Halt an.
Signal Hl 1
Bedeutung :
1) Fahrt mit Höchstgeschwindigkeit.
Beschreibung :
(2) Ein grünes Licht.
Signal Hl 2
Bedeutung:
(1) Fahrt mit 100 km/h, dann mit Höchstgeschwindigkeit.
Beschreibung:
(2) Ein gelbes Licht mit einem grünen Lichtstreifen, darüber ein grünes Licht.
Signal Hl 3a
(1) Fahrt mit 40 km/h, dann mit Höchstgeschwindigkeit.
(2) Ein gelbes Licht, darüber ein grünes Licht.
Signal Hl 3b
(1) Fahrt mit 60 km/h, dann mit Höchstgeschwindigkeit.
(2) Ein gelbes Licht mit einem gelben Lichtstreifen, darüber ein grünes Licht.
Signal Hl 4
(1) Höchstgeschwindigkeit auf 100 km/h ermäßigen.
(2) Ein grünes Blinklicht.
Signal Hl 5
(1) Fahrt mit 100 km/h.
(2) Ein gelbes Licht mit einem grünen Lichtstreifen, darüber ein grünes Blinklicht.
Signal Hl 6a
(1) Fahrt mit 40 km/h, dann mit 100 km/h.
(2) Ein gelbes Licht, darüber ein grünes Blinklicht.
Signal Hl 6b
(1) Fahrt mit 60 km/h, dann mit 100 km/h.
(2) Ein gelbes Licht mit einem gelben Lichtstreifen, darüber ein grünes Blinklicht.
Signal Hl 7
(1) Höchstgeschwindigkeit auf 40 km/h (60 km/h) ermäßigen.
(2) Ein gelbes Blinklicht.
Signal Hl 8
(1) Geschwindigkeit 100 km/h auf 40 km/h (60 km/h) ermäßigen.
(2) Ein gelbes Licht mit einem grünen Lichtstreifen, darüber ein gelbes Blinklicht.
Signal Hl 9a
(1) Fahrt mit 40 km/h, dann mit 40 km/h (60 km/h).
(2) Ein gelbes Licht, darüber ein gelbes Blinklicht.
Signal Hl 9b
(1) Fahrt mit 60 km/h, dann mit 40 km/h (60 km/h).
(2) Ein gelbes Licht mit einem gelben Lichtstreifen, darüber ein gelbes Blinklicht.
Signal Hl 10
(1) „Halt“ erwarten.
Signal Hl 11
Geschwindigkeit 100 km/h ermäßigen, „Halt“ erwarten.
Ein gelbes Licht mit einem grünen Lichtstreifen, darüber ein gelbes Licht.
Signal Hl 12a
Geschwindigkeit 40 km/h ermäßigen, „Halt“ erwarten.
Zwei gelbe Lichter übereinander.
Signal Hl 12b
Geschwindigkeit 60 km/h ermäßigen, „Halt“ erwarten.
Ein gelbes Licht mit einem gelben Lichtstreifen, darüber ein gelbes Licht.
Vorsignale im verkürzten Abstand
Lichtvorsignale, die in einem um mehr als 5 % kürzeren Abstand als dem Bremsweg der Strecke vor dem zugehörigen Signal stehen, sind durch ein weißes Zusatzlicht über dem linken Signallicht etwa in Höhe des rechten Signallichtes kenntlich.
Vorsignale im Geltungsbereich der DV 301, die in einem um mehr als 5 % kürzeren Abstand aufgestellt sind und nicht mit Zusatzlicht kenntlich gemacht sind, sind gemäß Richtlinie 301.1401 Abschnitt 2 Absätze 9, 10 und 11 gekennzeichnet.
Signal Vr 0
Signal Vr 0 - Halt erwarten.
Formsignal / Tageszeichen:
Die runde Scheibe steht senkrecht.
Wo ein Flügel vorhanden ist, zeigt er senkrecht nach unten.
Zwei gelbe Lichter nach rechts steigend.
Bedeutung Beschreibung Formsignal
An Vorsignalen im Geltungsbereich der DV 301, die nicht an Hauptsignalen
stehen, kann bis auf weiteres nur ein gelbes Licht gezeigt werden.
Lichtsignal:
An Vorsignalen im Geltungsbereich der DV 301, die nicht an Hauptsignalen stehen, kann bis auf weiteres nur ein gelbes Licht gezeigt werden.
Vorsignalwiederholer
Vorsignalwiederholer zeigen das gleiche Signalbild wie Lichtvorsignale mit einem weißen Zusatzlicht.
Sie sind nicht mit Vorsignaltafel ausgerüstet und nicht durch Vorsignalbaken angekündigt.
Vorsignalwiederholer im Geltungsbereich der DV 301, die nicht durch das Zusatzlicht kenntlich sind, sind am Mast durch eine rechteckige weiße Tafel mit schwarzem Rand und schwarzem Ring gekennzeichnet.
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