Robert Koch Institut (RKI)
Erfassung und Information über Infektionskrankheiten
Sitz der Impfkoimission (STIKO)
Paul Ehrlich Institut (PEI)
Zulassung von Impfstoffen, Sera und Blutprodukten
Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM)
Zulassung von Arzneimitteln
Überwachung des Betäubungsmittelverkehrs
Apothkengesetz § 1
Wer eine Apothke oder bis zu drei Filialapothwken betreiben will bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde (Gesundheitsamt)
Erlaubnis gilt nur für Apotheker dem sie erteilt ist und nur für die in der Erlaubnis bezeichneten Räume
Apothekengesetz §2
Erlaubnis auf Antrag ist zu erteilen wenn der Antragssteller bestimmte persönliche und räumliche Voraussetzungen vorweisen kann
typische Raumaufteilung, mindestgröße 110qm ^2
BMG (Bundesministerium für Gesundheit)
auf Bundesebene für alle Bereiche des Gesundheitswesen zuständig
Bundesgesundheitsminister ist verantwortlich für die im Gesundheitssektor anstehenden Verordnungen bzw. Apothekenbetriebsordnung
Weitere Einrichtungen BMG
Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
Bundesforschungsanstalt für Viruserkrankungen der Tiere
Bundesinstitut für Risikobewertung
Landesbehörde
Gesetze und Verordnungen des Bundes werden nachdem Grundgesetz von den Behörden der einzelnen Bundesländer ausgeführt und überwacht
Oberste Landesgesundheitsbehörde
sind je nach Bundesland unterschiedlichen Behörden zugeordnet
NRW: Ministerium für Arbeit, Gesundheit und soziales (MAGS) Düsseldorf
Mittlere Landesgesundheitsbehörde
sind Bezirksregierung oder Regierungspräsidenten zugeordnet
Mittlere Landesgesundheitsbehörde für Paderborn ist Bezirksregierung Detmold
Untere Landesgesundheitsbehörde
Gesundheitsämter der Kreise oder kreisfreien Städte
Bsp: Gesundheitsamt Paderborn
Apothekenhammer (Körperschaften des öffentlichen Rechts)
17 Bundeskammern pro Bundesland 1 Apothekenkammer
NRW 2 Apothekenkammern
Apothekenkammer Westfalen-Lippe in Münster
Apothekenkammern Nordrhein in Düsseldorf
Körperschaften des Öffentlichen Rechts: Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben unter staatlicher Aufsicht und Pflichtmitgliedschaft aller Apotheker mit Zahlung des Kammerbeitrages
Aufgaben Apothekerkammer
Fortbildung des gesamten Apothekenpersonals
Weiterbildung zum Fachapotheker
Berufsgerichtliche Maßnahmen
BAK in Berlin
freiwilliger Zusammenschluss aller 17 Landesapothekenkammern
BAK Aufgaben
Förderung der Zusammenarbeit der 17 LandesApothekenkammern
Organisation bundesweiter und internationaler Fortbildungen
Veröffentlichungen der Leitlinien zur Qualitätssicherung für alle wichtigen Bereiche der Apotheke
Veröffentlichung der BAK-Rezepturstandards zum Schutz der Apothekenmitarbeiter bei der Rezepturherstellung
EU und internationale Gesundheitsorganisationen
EMA ( European Medicines Agency )
seit 1995 für europaweite Zulassung von Arzneimitteln zuständig
Stellt für zugelassene Arzneimittel umfangreiche öffentliche Bewertungsberichte zur Verfügung
EDA ( Food and Drugs Administration)
behördliche Stelle für Lebensmittelüberwachung und Arzneimittelzulassung der USA
Ist dem Gesundheitsministerium unterstellt
WHO ( World Health Organisation)
führt weltweite Statistiken über Infektionskrankheiten
Weltweit zuständig für Ausarbeitung von Grundregeln zur Qualitätssicherung bei Herstellung von Arzneimitteln (GMP-Richtlinien)
Apothekenüberwachung
§64 AMG
Betriebe und Einrichtungen in den Arzneimittel hergestellt,geprüft,gelagert verpackt oder in den Verkehr gebracht werden unterliegen der Überwachung der zuständigen Behörde
Mit der Überwachung beauftragten Person muss diese hauptberuflich ausführen (Amtsapotheker)
Überwachung nennt man Revision
Mit Revision verbundene Überwachung durch Amtsapotheker oder Sachverständiger regelmäßig alle 2-4 Jahre während Geschäftszeiten
Zutritt zu allen Betriebsräumen, Einsicht in alle Unterlagen verlangen z.B. Personalunterlagen
Überprüfen Vorhandensein notwendiger Geräte z.B. Waage, Herstellungs und Prüfgeräte und Arzneimittel sowie Ettiketierung aller Gefäße
Zuletzt geändertvor 2 Jahren