Rangiersignale
(1) Die Signale sind gleichzeitig hörbar und sichtbar zu geben.
Geltung der Rangiersignale :
Sie gelten bereits, wenn sie nur sichtbar aufgenommen werden (siehe aber Signal Ra 5).
Signalmittel für Rangiersignale :
(2) Für das Geben der sichtbaren Zeichen wird bei Dunkelheit eine weißleuchtende Laterne verwendet.
Geschwindigkeit ermäßigen :
(3) Wird beim Rangieren der Arm – bei Dunkelheit mit der Laterne – hochgehalten und gleichzeitig mit der Mundpfeife oder dem Horn ein langer Ton gegeben, so bedeutet dies Mäßigung der Geschwindigkeit.
Signal Ra 1
Bedeutung :
(1) Wegfahren.
Beschreibung :
(2) Mit der Mundpfeife oder dem Horn:
Ein langer Ton
und mit dem Arm:
Tageszeichen:
Senkrechte Bewegung des Arms von oben nach unten.
Nachtzeichen:
Senkrechte Bewegung der Laterne von oben nach unten.
(3) Das Signal bedeutet, die Rangierfahrt soll in Richtung vom Signalgeber wegfahren.
(4) Wenn nach dem Standort des Signalgebers Zweifel über die beabsichtigte
Bewegungsrichtung entstehen können, ist der Auftrag mündlich zu geben
oder die Richtung anzuzeigen.
Signal Ra 2
(1) Herkommen.
(2) Mit der Mundpfeife oder mit dem Horn
Zwei mäßig lange Töne
und mit dem Arm
Langsame waagerechte Bewegung des Arms hin und her. Nachtzeichen:
Langsame waagerechte Bewegung der Laterne hin und her.
(3) Das Signal bedeutet, die Rangierfahrt soll in Richtung auf den Signalgeber zu
fahren.
(4) Wenn nach dem Standort des Signalgebers Zweifel über die beabsichtigte Bewegungsrichtung entstehen können, ist der Auftrag mündlich zu geben oder die Richtung anzuzeigen.
Signal Ra 3
(1) Aufdrücken.
Zwei kurze Töne schnell nacheinander.
und mit den Armen
Beide Arme in Schulterhöhe nach vorn heben und die flach ausgestreckten Hände wiederholt einander nähern.
Wie am Tage, in der einen Hand eine Laterne.
(3) Das Signal bedeutet, das Triebfahrzeug soll Fahrzeuge zum An- oder Abkuppeln usw. aufdrücken.
(4) Nach dem Aufdrücken ist auch ohne Haltauftrag anzuhalten.
Signal Ra 4
(1) Abstoßen.
(2) Mit der Mundpfeife oder dem Horn
Zwei lange Töne und ein kurzer Ton.
Zweimal eine waagerechte Bewegung des Arms vom Körper nach außen und eine schnelle senkrechte Bewegung nach unten.
Zweimal eine waagerechte Bewegung der Laterne vom Körper nach außen und eine schnelle senkrechte Bewegung nach unten.
(3) Das Signal bedeutet, das Triebfahrzeug soll Fahrzeuge abstoßen.
Signal Ra 5
(1) Rangierhalt.
Drei kurze Töne schnell nacheinander
Kreisförmige Bewegung des Arms.
Kreisförmige Bewegung der Handlaterne.
(3) Das Signal gilt bereits, wenn es nur hörbar oder nur sichtbar aufgenommen wird.
Abdrücksignale
Zweck :
(1) Die Abdrücksignale dienen der Verständigung beim Rangieren am Ablaufberg; sie können Form- oder Lichtsignale sein.
Form :
(2) Die Formsignale bestehen aus einem um den Mittelpunkt einer runden Scheibe drehbaren Balken, der bei Dunkelheit beleuchtet wird.
Die runden Scheiben der Formsignale sind weiß oder schwarz.
(3) Bei den Lichtsignalen wird das Signalbild durch weiße Lichtstreifen auf einem dunklen Signalschirm dargestellt.
Die Lichtstreifen können auch aus mehreren Lichtern gebildet sein.
Standort :
(4) Das Abdrücksignal steht in der Regel am Scheitel des Ablaufberges neben den Berggleisen.
(5) Sind mehrere Abdrücksignale nebeneinander angeordnet, so gilt jedes für bestimmt zu bezeichnende Berggleise.
örtliche Zusätze :
Die Zuordnung der Abdrücksignale zu den Berggleisen ist in örtlichen Zusätzen genannt.
(6) Die Signale können an den Berggleisen mit den gleichen Signalbildern wiederholt sein.
Signal Ra 6
(1) Halt! Abdrücken verboten.
(2) Formsignal:
Ein waagerechter weißer Balken mit schwarzem Rand.
Lichtsignal:
Ein waagerechter weißer Lichtstreifen.
Signal Ra 7
(1) Langsam abdrücken.
Ein weißer Balken mit schwarzem Rand schräg nach rechts aufwärts.
Ein weißer Lichtstreifen schräg nach rechts aufwärts.
Signal Ra 8
(1) Mäßig schnell abdrücken.
Ein senkrechter weißer Balken mit schwarzem Rand.
Ein senkrechter Lichtstreifen.
Signal Ra 9
(1) Zurückziehen.
(2) Lichtsignal:
Ein senkrechter Lichtstreifen, vom oberen Ende nach rechts abzweigend ein waagerechter Lichtstreifen.
(3) Das Signal bedeutet, die Rangierfahrt soll entgegen der Ablaufrichtung vom Ablaufberg wegfahren.
Signal Ra 10 - Rangierhalttafel
(1) Über die Tafel hinaus darf nicht rangiert werden.
(2) Eine oben halbkreisförmig abgerundete weiße Tafel mit schwarzer Aufschrift ”Halt für Rangierfahrten”.
Die weiße Tafel kann auch ohne Aufschrift sein.
(3) Das Signal steht in der Regel links vom Gleis.
Signal Ra 11 (DS 301) / Signal Ra 11a (DV 301),
Signal Ra 11b (DV 301) - Wartezeichen
(1) Auftrag des Wärters zur Rangierfahrt abwarten.
(2) Signal Ra 11 (DS 301), Signal Ra 11a (DV 301):
Ein gelbes W mit schwarzem Rand.
(3) Signal Ra 11b (DV 301): Ein weißes W mit schwarzem Rand.
Zustimmung zur Vorbeifahrt am Signal Ra 11, Ra 11a, Ra 11b :
(4) Bevor mit der Spitze einer Rangierfahrt am Wartezeichen vorbeigefahren werden darf, muss der Weichenwärter eine Zustimmung gegeben haben.
Die Zustimmung wird gegeben:
a) beim Signal Ra 11 (DS 301) durch Lichtsignal Sh 1 (DS 301),
b) beim Signal Ra 11 (DS 301) und Signal Ra 11b (DV 301) mündlich oder durch Hochhalten eines Armes oder einer weiß leuchtenden Handleuchte,
c) beim Signal Ra 11a (DV 301) durch Signal Ra 12 (DV 301)
(5) Das Signal Ra 11a (DV 301) wird nur in Verbindung mit dem Signal Ra 12 (DV 301) angewandt.
Das Signal Ra 11b (DV 301) wird alleinstehend sowie an Drehscheiben und Schiebebühnen, und zwar stets ohne das Signal Ra 12 (DV 301)angewandt.
Das Signal Ra 11b an Drehscheiben und Schiebebühnen zeigt an, dass diese von Fahrzeugen erst befahren oder verlassen werden dürfen, wenn der Wärter hierfür die Zustimmung gibt.
Beleuchtung :
(6) Das Signal kann bei Dunkelheit beleuchtet sein.
Signal Ra 12 (DS 301) / Signal So 12 (DV 301) - Grenzzeichen
(1) Grenze, bis zu der bei zusammenlaufenden Gleisen das Gleis besetzt werden darf.
(2) Ein rot-weißes Zeichen.
(3) Das Signal steht im Winkel zwischen beiden Gleisen, und zwar entweder
- ein Zeichen in der Mitte zwischen beiden Gleisen oder
- je ein Zeichen neben der inneren Schiene jedes Gleises.
Signal Ra 13 - Isolierzeichen
(1) Kennzeichnung der Grenze der Gleisisolierung.
(2) Auf weißem Grund ein blauer Pfeil.
3) Das Isolierzeichen gibt an, wie weit ein Gleis freizuhalten ist, damit das Umstellen von Weichen und Signalen nicht verhindert wird.
(4) Das Signal kann auch vor Zugeinwirkungsstellen von AutomatikHilfseinschalttasten der BÜ angeordnet sein.
(5) Das Signal steht rechts oder links vom Gleis.
Der blaue Pfeil weist auf das zugehörige Gleis.
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