Signale für das Zugpersonal
Allgemeines :
Die hörbaren Signale werden mit der Pfeife oder der sie ersetzenden Einrichtung des Fahrzeugs gegeben.
Signal Zp 1 - Achtungssignal
Bedeutung :
(1) Achtung.
Beschreibung :
(2) Ein mäßig langer Ton.
Zweck :
(3) Das Signal dient dazu, Aufmerksamkeit zu erregen oder zu bestätigen, dass ein Signalauftrag wahrgenommen wurde.
Es ist zu geben, z. B.
- um Personen zu warnen,
- vor dem Ingangsetzen von Militär- und Arbeitszügen,
- wenn Schranken nicht geschlossen sind,
- wenn ein Bahnübergang nicht ausreichend oder nach Ausfall der technischen Sicherung nicht gesichert ist,
- zur Bestätigung, dass ein Durchfahrauftrag (Zp 9) wahrgenommen wurde,
- wenn Bremser auf das zu erwartende Signal Zp 2 oder Zp 3 aufmerksam zu machen sind,
- vom Führer einer Vorspannlokomotive, wenn dies vorgeschrieben ist.
Bahnübergänge :
(4) Bei unsichtigem Wetter ist das Signal vor Bahnübergängen ohne technische Sicherung und ohne Drehkreuze oder andere Abschlüsse wiederholt zu geben; wenn der Triebfahrzeugführer diese Bahnübergänge nicht rechtzeitig erkennen kann, hat er das Signal im Abstand von 10 bis 15 Sekunden zu geben.
Signal Zp 2
(1) Handbremsen mäßig anziehen.
(2) Ein kurzer Ton.
Signal Zp 3
(1) Handbremse stark anziehen.
(2) Drei kurze Töne schnell hintereinander.
Signal Zp 5 - Notsignal
(1) Beim Zug ist etwas Außergewöhnliches eingetreten - Bremsen und Hilfe leisten.
(2) Mehrmals drei kurze Töne schnell nacheinander.
(3) Das Signal gilt für alle Mitarbeiter.
Signal Zp 4
(1) Handbremsen lösen.
(2) Zwei mäßig lange Töne nacheinander.
Bremsprobesignale
(1) Bremsprobesignale regeln die Bremsprobe an Zügen und Rangierfahrten. Zweck
(2) Bremsprobesignale werden als Hand- oder als Lichtsignale gegeben.
(3) Bremsprobesignale dienen zur Verständigung zwischen den die Bremsprobe ausführenden Mitarbeitern.
Standort :
(4) Die Lichtsignale können sich rechts oder links vom Gleis befinden.
Signal Zp 6
(1) Bremse anlegen.
(2) Handsignal, Tageszeichen:
Beide Hände werden über dem Kopf zusammengeschlagen.
Nachtzeichen : Handsignal
Die weißleuchtende Handlaterne wird mehrmals mit der rechten Hand in einem Halbkreis gehoben und senkrecht schnell gesenkt.
Lichtsignal :
Ein weißes Licht.
Signal Zp 7
(1) Bremse lösen.
Eine Hand wird über dem Kopf mehrmals im Halbkreis hin- und hergeschwungen.
Handsignal, Nachtzeichen:
Die weißleuchtende Handlaterne wird über dem Kopf mehrmals im Halbkreis hin- und hergeschwungen.
Lichtsignal:
Zwei weiße Lichter senkrecht übereinander.
Signal Zp 8
(1) Bremse in Ordnung.
Beide Arme werden gestreckt senkrecht hochgehalten. Handsignal, Nachtzeichen:
Die weißleuchtende Handlaterne wird mehrmals in Form einer liegenden Acht bewegt.
Drei weiße Lichter senkrecht übereinander.
Bestätigung :
(3) Die Aufnahme des Handsignals ist zu bestätigen.
Signal Zp 9
(1) Abfahren.
Eine runde weiße Scheibe mit grünem Rand.
Handsignal Nachtzeichen :
oder das Nachtzeichen des Signals
oder bei NE auch das Hochhalten einer Hand.
Ein grünes Licht.
Ein grünleuchtender Ring.
(3) Als Signalbild des Lichtsignals kann bis auf weiteres verwendet werden:
Ein senkrechter grüner Lichtstreifen. Dieses Signal wird neu nicht mehr aufgestellt.
4) Das Signal wird als Abfahr- oder Durchfahrauftrag gegeben.
Als Abfahrauftrag wird das Signal möglichst nahe bei dem führenden Fahrzeug gegeben.
Dabei ist die runde weiße Scheibe mit grünem Rand oder das grüne Licht oder bei den NE die Hand so lange hochzuhalten, bis der Triebfahrzeugführer das Signal aufgenommen hat.
Als Durchfahrauftrag wird das Signal vom Fahrdienstleiter, von der örtlichen Aufsicht oder vom Wärter des ersten Stellwerks am Durchfahrweg gegeben.
(5) Das Lichtsignal ist ortsfest.
Signal Zp 10 - Türschließauftrag
(1) Türen schließen.
(2) Ein waagerechter, weißer Lichtstreifen.
DS 301 :
3) Im Geltungsbereich der DS 301 kann das Signal bei S-Bahnen im nichtleuchtenden Ring des Lichtsignals Zp 9 als ein weiß leuchtendes „T“ erscheinen.
Signal Zp 11
(1) Kommen.
(2) Ein langer, ein kurzer und ein langer Ton oder ein langes, ein kurzes und ein langes Lichtzeichen.
(3) Das Signal wird gegeben, um Mitarbeiter herbeizurufen oder auf Bahnhöfen Zweck ohne Einfahrsignal die Einfahrt eines Zuges zu veranlassen.
Das Signal wird auch gegeben, um den Zugführer bzw. Triebfahrzeugführern an den Signalfernsprecher zu rufen.
(4) Zum Geben des Signals werden Horn, Hupe, Wecker, Leuchte oder Fahrzeugpfeife (oder die sie ersetzende Einrichtung des Fahrzeugs) verwendet.
Signal Zp 12
(1) Grenzzeichenfrei.
(2) Zwei kurze, ein langer und ein kurzer Ton.
(3) Das Signal wird, wo seine Anwendung durch den Infrastrukturunternehmer vorgeschrieben ist, für die Zugspitze vom Triebfahrzeugführer mit der Fahrzeugpfeife, für den Zugschluss von dem vom Zugführer dazu bestimmten Zugbegleiter mit dem Horn gegeben.
örtliche Zusätze :
Die Anwendung ist in örtlichen Zusätzen vorgeschrieben.
(4) Das vom Triebfahrzeugführer gegebene Signal bedeutet: „Die Spitze des Zuges steht grenzzeichenfrei“.
Das vom Zugbegleiter gegebene Signal bedeutet: „Der Schluss des Zuges steht grenzzeichenfrei“.
Zuletzt geändertvor 2 Jahren