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Amtshaftungsanspruch, FBA / ÖRU / öff-rechtl. SchuldV

IM
von Isabella M.

Amtshaftungsanspruch gem. § 839 BGB i.V.m. Art. 34 GG

I. “Beamter”

  • Beamter im haftungsrechtlichen Sinne

    -> Art. 34

    = jemand in Ausübung eines öffentlichen Amtes und Beamte i.S.d. Beamtengesetzes

    -> öffentliches Amt meint die Ausübung einer hoheitlichen Tätigkeit

II. Amtspflichtverletzung

= Verletzung der dem Beamten gegenüber seinem Dienstherrn obliegende Dienstpflicht

-> bei Rechtswidrgkeit der Maßnahme

  1. amtsspezifische Pflichten

  2. Jederman-Pflichten

-> die Verletzung muss in Ausübung des Amtes entstehen

III. Drittschutz

= wenn verletzte Pflicht die Funktion hat, den Geschädigten vor Schaden zu schützen

  • nicht bei Verletzung von Allgemeinwohlinteressen!

IV. Verschulden

  • muss sich nur auf Amtspflichtverletzung beziehen

  • Maßstab: Idealbeamte

    -> Beamte hat sich mit den erfordelrichen Kenntnissen einschließlich der höchstrichterlichen Rspr. auszustatten

    -> auch für Wahlbeamten

  • Vorstz + Fahrlässigkeit

V. Schaden

= Schaden muss adäquat-kausal durch die Amtspflichtverletzung verursacht worden sein

  • Zulässig ist der Einwand des rechtmäßigen Alternativverhaltens

    -> Schaden wäre auch bei fehlerfreien Verhalten des Beamten eingetreten

VI. Ausschluss

  1. § 839 I 2 BGB

    -> Verweisungsprivileg

    • bei Fahrlässigkeit nur Anspruch, wenn der Geschädigte keinen anderweitigen Anspruch hat (ggn. anderen Schuldner)

    • beachte: teleologische Reduktion des § 839 I 2 BGB bei:

      • Teilnahme am Straßenverkehr ohne Wahrnehmung von Sonderrechtem

      • Verletzung einer öffentlich-rechtlichen Verkehrssicherungspflicht

      • Versicherungsleistungen, die sich der Geschädigte selbst erkauft hat

      • anderweitige Ansprüche, die sich ebenfalls gegen den Staat richten

  2. § 839 II BGB

    -> Richterprivileg

    • für Fehlurteile gibt es keinen SE-Anspruch sondern Rechtsmittel

    • Sinn und Zweck:

      • Schutz der Rechtskraft gerichtlicher Entscheidungen

      • Schutz der richterlichen Unabhängigkeit

  3. § 839 III BGB

    -> Vorrang des Primärrechtsschutzes

    • Ausprägung des Gedankens des Mitverschuldens gem. § 254 BGB

  4. § 254 BGB

  5. Verjährung, § 195 BGB

VII. Rechtsfolge: Schadensersatz

-> Amtshaftung = übergeleitete Haftung

  • es kann nur SE vom Staat verlangt werden, wenn auch der Beamte als Privatperson leisten kann

-> Rechtsweg:

  • Zivilrechtsweg: Art. 34 S. 3 GG, § 40 III 1 Fall 3 VwGO

  • Landgericht: § 71 II Nr. 3 GVG


Anfechtungsklage und Annexantrag nach § 113 I 2 VwGO

A. Zulässigkeit und Begründetheit der Anfechtungsklage

I. Zulässigkeit

II. Begründetheit

-> Merke: nur wenn das Gericht den VA aufhebt ist es sinnvoll zu prüfen, ib ein Anspruch auf Beseitung der Vollzugsfolgen besteht

  • § 113 I 2 VwGO = gesetzlich geregelter Fall der Stufenklage

B. Zulässigkeit und Begründetheit des Annexantrages

I. Zulässigkeit

  1. Eröffnung der Verwaltungsrechtsweges

  2. Statthafter Antrag nach § 113 I 2 VwGO

    > Antrag auf Rückgängigmachung der Vollziehung

    • besondere Form der Stufenklage

    • erst wenn gem. § 113 I 1 VwGO der VA aufgehoben wurde, kann die zweite Stufe betreten werden, bei der es um die Rückgängigmachung der Vollzugsfolgen geht

    • entgegen § 167 II VwGO kann nicht die rechtskraft des Anfechtsurteil abgewartet werden

      -> großer Vorteil des Klägers

    -> es muss nicht entschieden werden, ob eine Verpflichtungsklage oder positive Leistungsklage statthaft ist

  3. Entscheidung muss spruchreif sein, § 113 I 3 VwGO

    -> es darf keine weitere Sachverhaltsaufklärung erforderlich sein und insbes. kein Ermessensspielraum der verwaltung bestehen

    • fehlt Spruchreife: Abweisung der Klage

      -> Anspruch kann aber erneut bei Spruchreife geltend gemacht werden

  4. Besondere Sachurteilsvoraussetzungen

    • besonderen Sachurteilsvoraussetzungen einer Verpflichtungsklage oder positiven Leistungklage müssen nicht vorliegen

II. Begründetheit

-> Vorliegen der Voraussetzungen des FBA:

  1. Hoheitliches Handeln

  2. Eingriff in ein subj.-öff. Recht

  3. Kausalität

  4. Folgen

  5. Keine Duldungspflicht

  6. Möglichkeit

  7. Zumutbarkeit

  8. Rechtsfolge: Wiederherstellung des Status-quo-ante


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Isabella M.

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