Signale für Bahnübergänge ( Bü), (So, Pf (DV301) )
Allgemeines
(1) Die Überwachungssignale Bü 0/Bü 1 sowie die Signale Bü 2 und Bü 3 (DS 301) bzw. So 14 und So 15 (DV 301) stehen vor Bahnübergängen mit Blinklichtern oder Lichtzeichen (mit oder ohne Halbschranken), die Signale Bü 4, Pf 2 (DV 301) und Bü 5 stehen vor Bahnübergängen ohne technische Sicherung.
(2) Die Signale dürfen auch vor Bahnübergängen mit Schranken angewendet werden.
(3) Bei geschobenen Zügen ist von dem Mitarbeiter an der Spitze des Zuges an den Signalen Bü 4, Pf 2 (DV 301) und Bü 5 und außerdem mehrmals vor dem Befahren des Bahnübergangs mit dem Signalhorn zu blasen.
Aufstellung :
(4) Die Überwachungssignale stehen bei den Eisenbahnen des Bundes in der Regel im Abstand des Bremsweges der Strecke vor dem Bahnübergang.
Bei den NE stehen die Signale in der Regel in einem für das Abbremsen ausreichenden Abstand rechts neben dem Gleis.
Auf Anordnung des Betriebsleiters können sie auch links sowie unmittelbar vor dem Bahnübergang aufgestellt sein.
Bis auf weiteres können die Signale im Geltungsbereich der DV 301 auf Nebenbahnen in kürzerem Abstand, mindestens jedoch 50 m vor dem Bahnübergang stehen; stets sind sie jedoch vom Signal So 15 (DV 301) erkennbar.
Die Signale sind dann nicht gemäß Absatz 5 gekennzeichnet.
Aufstellung im verkürzten Abstand des Bremswegs der Strecke:
(5) Ist bei Eisenbahnen des Bundes der Abstand der Überwachungssignale vom Bahnübergang um mehr als 5 % kürzer als der Bremsweg der Strecke, ist dies am Überwach-ungssignal durch ein rückstrahlendes, auf der Spitze stehendes weißes Dreieck mit schwarzem Rand gekennzeichnet.
6) Ist bei Eisenbahnen des Bundes der Abstand der Überwach-ungssignale vom Bahnübergang um mehr als 5 % kürzer als der Bremsweg der Strecke, so ist dies bei Signal gemäß Abschnitt 2 Absatz 3 durch ein weißes Zusatzlicht am linken Rand des Signalschirms kenntlich.
Überwachungssignalwiederholer :
(7) Ist das Überwachungssignal wiederholt (Überwachungs-signalwiederholer), ist dies am Überwachungssignalwiederholer durch eine weiß umrandete schwarze quadratische Tafel mit runder weißer Scheibe gekennzeichnet.
Die Scheibe ist rückstrahlend.
Bei den Eisenbahnen des Bundes sind Scheibe und Umrandung rückstrahlend.
DS 301 :
(8) Die Überwachungssignalwiederholer der Signale gemäß Abschnitt 2 Absatz 3 und Abschnitt 3 Absatz 3 sind durch das weiße Zusatzlicht kenntlich; das weiße Zusatzlicht kann durch eine rückstrahlende runde weiße Scheibe auf schwarzem Grund am Mastschild ersetzt sein.
Gelbe Lichter erloschen :
(9) Sind bei einem Überwachungssignal mit zwei gelben Lichtern die gelben Lichter erloschen, ist vor dem Bahnübergang zu halten und nach Sicherung weiterzufahren.
Die Störung ist dem Fahrdienstleiter zu melden.
mehrere Bahnübergänge :
(10)Gilt das Überwachungssignal für mehrere Bahnübergänge, so sind die Verhaltensregeln für jeden dieser Bahnübergänge anzuwenden (DV 301).
Signal Bü 0
Bedeutung :
(1) Halt vor dem Bahnübergang! Weiterfahrt nach Sicherung.
Beschreibung :
(2) Eine runde gelbe Scheibe in einer gelben Umrahmung über einem schwarz- weiß schräg gestreiften Mastschild.
Scheibe, Umrahmung und Mastschild sind rückstrahlend.
Anstatt der Scheibe und der gelben Umrahmung kann das Signal auch zwei waagerecht angeordnete gelbe Lichter bzw. rückstrahlende Scheiben zeigen.
3) Im Geltungsbereich der DS 301 kann das Signal bis auf weiteres ein gelbes Licht über einem schwarz-weiß schräg gestreiften rückstrahlenden Mastschild zeigen.
Das gelbe Licht kann bei den NE auf Strecken mit einer zulässigen Geschwindigkeit bis zu 60 km/h entfallen.
Signal Bü 1
(1) Der Bahnübergang darf befahren werden.
(2) Ein blinkendes weißes Licht über einer runden gelben Scheibe in einer gelben Umrahmung über einem schwarz-weiß schräg gestreiften Mastschild.
Anstatt des weißen Blinklichts über der Scheibe in der Umrah-mung kann das Signal Bü 1 auch ein weißes Licht über zwei waagerecht angeordneten gelben Lichtern bzw. rückstrahlenden Scheiben zeigen.
(3) Im Geltungsbereich der DS 301 kann bis auf Weiteres das Signal auch ein blinkendes weißes Licht über einem schwarz-weiß schräg gestreiften rückstrahlenden Mastschild oder ein blinkendes weißes Licht über einem gelben Licht und einem schwarz-weiß schräg gestreiften rückstrahlenden Mastschild zeigen.
DV 301 :
(4) Gilt das Überwachungssignal im Geltungsbereich der DV 301 für mehrere Bahnübergänge, so sind zwei Mastschilder neben-einander angebracht; dies gilt nicht bei einer Kennzeichnung gemäß Abschnitt 8.
Der Signalschirm kann mit einer gelben Umrahmung versehen sein.
Mastschild und Umrahmung sind rückstrahlend.
Das Mastschild darf bis auf weiteres auch nicht rückstrahlend sein.
Signal Bü 2 - Rautentafel (DS 301)
(1) Ein Überwachungssignal ist zu erwarten.
(2) Eine rechteckige schwarze Tafel mit vier auf den Spitzen übereinander stehenden rückstrahlenden weißen Rauten.
(3) Die Rautentafel kann bei Eisenbahnen des Bundes mit einem weißen rückstrahlenden Rand versehen sein.
(4) Die Rautentafel kann vorübergehend auch nicht rück-strahlend sein.
Anfang der Einschaltstrecken :
(5) Das Signal Bü 2 kennzeichnet den Anfang einer betrieblich zu beachtenden Einschaltstrecke von Blinklichtern oder Lichtzeichen mit Überwachungssignal.
(6) Das Signal Bü 2 steht mindestens doppelt soviel Meter vor dem Überwachungssignal, wie die dort zulässige Geschwindig-keit in km/h beträgt.
Rautentafel mit abnehmenden Rauten :
(7) Auf die Rautentafel können weitere Rautentafeln folgen, bei denen die Anzahl der Rauten in Fahrtrichtung abnimmt. Es stehen in der Regel drei weitere Rautentafeln vor dem Überwachungssignal.
Die in Fahrtrichtung letzte Rautentafel steht etwa 100 m vor dem Überwachungssignal, die anderen Rautentafeln stehen in je 75 m Abstand voneinander davor.
(8) Ist bei Eisenbahnen des Bundes der Abstand der Überwach-ungssignale vom Bahnübergang um mehr als 5 % kürzer als der Bremsweg der Strecke, befindet sich am Signal Bü 2 ein rückstrahlendes, auf der Spitze stehendes weißes Dreieck mit schwarzem Rand.
Bei beschränktem Raum kann das Dreieck vor dem Signal Bü 2 stehen.
Signal So 15 - Warntafel - (DV 301)
(1) Überwachungssignal beachten.
(2) Eine rechteckige, weiße rückstrahlende Tafel mit drei waagerechten, schwarzen Streifen.
Mehrere Bahnübergänge :
(3) Gilt das Überwachungssignal für mehrere Bahnübergänge, so ist die entsprechende Anzahl anstelle des oberen schwarzen Streifens als schwarze Zahl dargestellt; dies gilt nicht bei einer Ankündigung gemäß Abschnitt 8.
Zweck :
(4) Der Triebfahrzeugführer hat am Standort des Signals So 15 zu prüfen, ob das Signal Bü 1 leuchtet.
(5) Das Signal So 15 kennzeichnet gleichzeitig den Einschalt-punkt von Blinklichtern, wenn das Signal So 14 nicht aufgestellt ist.
(6) Das Signal So 15 steht mindestens doppelt soviel Meter vor dem Überwachungssignal, wie die dort zulässige Geschwindigkeit in km/h beträgt.
Auf Nebenbahnen kann es bis auf weiteres im Abstand des für die Strecke festgelegten Bremsweges zuzüglich doppelt soviel Meter, wie die Geschwindigkeit gemäß VzG in km/h beträgt, vor dem Bahnübergang aufgestellt sein.
Signal Bü 3 - Merktafel (DS 301)
(1) Kennzeichnung des Einschaltpunktes von Blinklichtern oder Lichtzeichen mit Fernüberwachung.
(2) Eine schwarz-weiß waagerecht gestreifte rückstrahlende Tafel.
(3) Die Merktafel kann vorübergehend auch nicht rückstrahlend sein.
(4) Das Signal Bü 3 kennzeichnet den Anfang einer Einschalt-strecke von Blinklichtern oder Lichtzeichen mit Fernüber-wachung.
Zusätzlich können Bü-Ankündetafeln und Bü-Kennzeichentafeln aufgestelltsein. Hierfür gilt Abschnitt 8.
Signal So 14 - Merkpfahl (DV 301)
(1) Kennzeichnung des Einschaltpunktes von Blinklichtern.
(2) Ein schwarz-weiß waagerecht gestreifter Pfahl.
(3) Das Signal kennzeichnet auch den Einschaltpunkt von Lichtzeichen.
(4) Der Merkpfahl kennzeichnet den Anfang – der Merkpfahl der Gegenrichtung an demselben Gleis das Ende – der Schaltstrecke von Bahnübergangssicherungsanlagen.
(5) Ist die Schaltstrecke durch das Signal So 15 begrenzt, so ist kein Merkpfahl aufgestellt.
Bü- Ankündetafeln und Bü- Kennzeichentafeln
Anwendung :
(1) Im Bereich der Einschaltstrecke können zusätzlich Bü-Ankündetafeln und Bü- Kennzeichentafeln aufgestellt sein.
Beschreibung Bü- Ankündetafel :
(2) Eine schwarz umrandete gelbe, rückstrahlende Bü-Ankünde-tafel am Anfang der Einschaltstrecke weist auf die Lage des zugehörigen Bahnübergangs mit Blinklichtern oder Lichtzeichen hin.
3) Die Bü-Ankündetafel kann wiederholt sein; sie ist dann nach Abschnitt 1 Absatz 7 gekennzeichnet.
Beschreibung Bü- Kennzeichentafel :
(4) Bei einer Ankündigung nach Absatz 2 ist unmittelbar vor dem zugehörigen Bahnübergang mit Blinklichtern oder Lichtzeichen eine weiße, rückstrahlende Bü-Kennzeichentafel aufgestellt.
gemeinsame Einschaltstrecke :
(5) Der Anfang einer gemeinsamen Einschaltstrecke für mehrere Bahnübergänge mit Blinklichtern oder Lichtzeichen wird über der Bü-Ankündetafel für den ersten zugehörigen Bahnübergang durch eine weiße rückstrahlende Tafel mit schwarzer Aufschrift “Bü/Bü” angezeigt.
Innerhalb einer gemeinsamen Einschaltstrecke ist vor jedem zugehörigen Bahnübergang außer der Bü-Kennzeichentafel die Bü-Ankündetafel für den folgenden zugehörigen Bahnübergang aufgestellt.
Der letzte zugehörige Bahnübergang mit Blinklichtern oder Lichtzeichen ist nach Absatz 4 gekennzeichnet.
Signal Bü 4 - Pfeiftafel
(1) Etwa 3 Sekunden lang pfeifen!
(2) Eine rechteckige weiße Tafel mit schwarzem P oder eine rechteckige schwarze Tafel mit weißem Rand und weißem P.
(3) Vor Bahnübergängen stehen in der Regel zwei Signale, vor Bahnübergängen von Fußwegen und von Privatwegen ohne öffentlichen Verkehr steht nur ein Signal.
Das Signal kann ausnahmsweise auch vor anderen Stellen stehen, und zwar im Abstand von mindestens 200 m.
Halteplatz zwischen Signal Bü 4 und Bü :
(4) Wo Züge zwischen Pfeiftafel und Bahnübergang planmäßig halten, ist die Pfeiftafel hinter dem Halteplatz des Zuges wiederholt.
Über der vor dem Halteplatz stehenden Pfeiftafel ist dann eine rechteckige weiße Tafel mit zwei senkrechten schwarzen Streifen angebracht; die Pfeiftafel gilt nur für Züge, die vor dem Bahnübergang nicht halten.
(5) Das Signal ist rückstrahlend oder beleuchtet, wenn der Betrieb es erfordert.
Signal Pf 2 - Pfeiftafel vor Bahnübergängen (DV 301)
(1) Zweimal pfeifen!
(2) Zwei weiße Tafeln mit schwarzem P senkrecht übereinander.
(3) (bleibt frei)
Bedeutung Beschreibung
(4) Das Signal Pf 2 steht in der Regel fünfmal soviel Meter vor einem nicht technisch gesicherten Bahnübergang, wie die Geschwindigkeit gemäß VzG inkm/h beträgt, mindestens jedoch 100 m.
Wird für das Befahren des nicht technisch gesicherten Bahn-übergangs eine Geschwindigkeitsbeschränkung durch ein Signal Lf 4 angezeigt, dann ist das Signal Pf 2 am Mast des Signals Lf 4 angebracht.
(5) Das Signal Pf 2 kann auch vor durch zugbediente Halbschrankenanlagen gesicherten Bahnübergängen aufgestellt sein, wenn auf zweigleisigen Strecken für das Befahren des Gleises entgegen der gewöhnlichen Fahrtrichtung kein Signal Bü 0/Bü 1 aufgestellt ist.
Das Signal steht mindestens 200 m, höchstens jedoch 350 m vor dem Bahnübergang und ist links vom Gleis aufgestellt.
Pfeifen vor dem BÜ :
6) Vom Signal Pf 2 ab ist 3 Sekunden lang und kurz vor dem Bahnübergang erneut zu pfeifen.
Bei unsichtigem Wetter oder wenn Personen oder Fahrzeuge sich dem Bahnübergang nähern, ist außerdem nach Bedarf zu pfeifen.
Hat das Triebfahrzeugpersonal beiderseits der Strecke freie Sicht und nähern sich dem Bahnübergang keine Menschen oder Fahrzeuge in gefahrdrohender Weise, dann darf das erneute Pfeifen kurz vor dem Bahnübergang unterbleiben.
mehrere BÜ :
(7) Folgen mehrere Bahnübergänge so dicht aufeinander, dass das Signal Pf 2 für einen folgenden Bahnübergang bereits vor dem rückgelegenen Bahnübergang aufgestellt werden müsste, dann wird nur ein Signal Pf 2 aufgestellt.
Die Anzahl der Bahnübergänge wird auf einer am Signal Pf 2 angebrachten weißen Tafel in schwarzer Aufschrift angezeigt.
Kurz vor einem folgenden Bahnübergang ist erneut zu pfeifen.
Halteplatz zwischen Signal Pf 2 und BÜ :
8) Wo Züge zwischen dem Signal Pf 2 und dem Bahnübergang planmäßig halten, steht eine weitere Pfeiftafel Pf 2 hinter dem Halteplatz des Zuges.
Über dem vor dem Halteplatz stehenden Signal ist dann ein Wiederholungszeichen in Form einer rechteckigen, weißen Tafel mit zwei senkrechten, schwarzen Strichen vorhanden.
Das Signal Pf 2 mit Wiederholungszeichen gilt nur für die vor dem Bahnübergang nicht haltenden Züge.
Schmalspurbahnen :
(9) Der Eisenbahninfrastrukturunternehmer darf bestimmen, dass auf Schmalspurbahnen wegen besonderer örtlicher Verhältnisse die Wegbenutzer in anderer Weise als durch Pfeifsignale gewarnt werden.
Signal Bü 5 - Läutetafel
(1) Es ist zu läuten.
(2) Eine rechteckige weiße Tafel mit schwarzem L.
(3) Das Signal kann vor Bahnübergängen ohne allgemeinen Kraftfahrzeugverkehr stehen.
Von dem Signal ab ist zu läuten, bis die Spitze des Zuges den Bahnübergang überquert hat.
Halteplatz zwischen Signal Bü 5 und BÜ :
(4) Wo Züge zwischen Läutetafel und Bahnübergang planmäßig halten, ist die Läutetafel hinter dem Halteplatz des Zuges wiederholt.
Über der vor dem Halteplatz des Zuges stehenden Läutetafel ist dann eine rechteckige weiße Tafel mit zwei senkrechten schwarzen Streifen (Abschnitt 9, Absatz 4) angebracht; diese Läutetafel gilt nur für Züge, die vor dem Bahnübergang nicht halten.
Zuletzt geändertvor 5 Monaten