Handlung
Kausale Handlungslehre = jedes menschliche willensgetragene Verhalten (erfasst nicht Unrecht der Unterlassungsdelikte)
Finale Handlungslehre = Bewusstes vom Ziel her gelenktes menschliches Verhalten (erfasst nicht Unrecht des Fahrlässigkeitsdeliktes)
h.M.: soziale Handlungslehre = jedes vom menschlichen Willen beherrschte oder beherrschbare sozialerhebliche Verhalten
Abgrenzung des Eventualvorsatzes und der bewussten Fahrlässigkeit
h.M.: Einwilligungs- oder Billigungslehre = bedingter Vorsatz setzt voraus, dass Täter den Eintritt des Erfolges ernstlich für möglich hält und diesen billigend in Kauf nimmt (“einverstanden”)
Möglichkeitstheorie
Wahrscheinlichkeitstheorie
Zuletzt geändertvor 2 Jahren