Ein Mitarbeiter sendet eine E-Mail an einen Kunden, die von einem Wettbewerber abgefangen und gelesen wird
§ 202 b StGB - Abfangen von Daten
Der Täter nimmt mit der EC-Karte des Opfers Geld am Bankautomaten ab
§ 263 a StGB - Computerbetrug
Ein Mitarbeiter eines Unternehmens übernimmt von einem Hacker die bei einem Wettbewerber unbefugt kopierten Kundendaten, um diese Kunden selbst zu gewinnen
§ 202 d StGB - Dahenhelerei
Der Täter verschafft sich illegal Kenntnisse über diejenigen Programme, die Zahlungsvorgänge im Unternehmen steuern. Mithilfe dieser Kenntnisse setzt er zum richtigen Zeitpunkt eine automatische Überweisung auf sein eigenes Konto in Gang
Der Täter hackt den Server eines Unternehmens unter Einsatz von Backdoorprogrammen, Netzwerksniffern oder Trojanern
Das Erstellen von Raubkopien
§ 202 a StGB - Ausspähen von Daten
Ein Software-Entwickler kreiert ein Hacking-Programm, das den Zweck hat Daten auf fremden Computern auszuspähen.
§ 202 c StGB - Vorbereiten des Ausspähens und Abfangen von Daten
Verteilung von Computerviren, die Daten löschen oder überschreiben
§ 303 a StGB - Datenveränderung
Der Täter tätigt im Internet Einkäufe, wobei er die Daten einer Kreditkarte eines nicht eingeweihten Dritten verwendet
Generelles Einschleusen , installieren oder Mailen von Computerviren
Ein Mitarbeiter setzt unbefugt eine fremde Zahlungskarte zur Zahlung von Waren mittels PIN im electronic-cash-Verfahren ein.
§ 269 StGB - Fälschung beweiserheblicher Daten
Der Täter verschafft sich mittels einer Phishing-Mail Zugang zu den Kontodaten des Opfer
Der Täter überschreibt Kundendaten im fremden Unternehmen, sodass diese unwiederbringlich unkenntlich gemacht sind.
§ 303 b StGB - Computersabotage
Zuletzt geändertvor 2 Jahren