Körperglied
Glied mit dem Rumpf oder einem anderen Körperteil durch ein Gelenk verbundene Körperteil
Eindringen
Betreten gegen den Willen des Berechtigeten
Handlung
willensgetragenes Verhalten eines Menschen
Bestimmtheitsgrundsatz - (Art. 20 Abs. 3 GG, Art. 103 Abs. 2 GG)
Dass Gesetze so geschrieben sein müssen, dass Bürger wissen, wie sie zu handeln haben und wissen welche Rechtsfolgen dieses Handeln haben kann
Kausalität
Eine Handlung ist für den Erfolgseintritt kausal, wenn sie nicht hinweggedacht werden kann, ohne dass der Erfolg in seiner konkreten Gestalt entfiele
Verbrechen
eine Straftat die mit mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe bestraft wird
Vergehen
eine Straftat die mit unter einem Jahr freiheitsstrafe sanktioniert wird oder nur eine Geldstrafe ausgeschrieben wird
Rückwirkungsverbot - (Art. 103 Abs. 2 GG)
Sanktionen dürfen nur passieren, wenn die Straftat und Strafe vorher gesetzlich bestimmt wurden. Rückwirkend dürfen keine Gesetze entschlossen werden
Schuldprinzip
Bestraft werden kann nur jemand, der Schuldfähig ist. (Kinder, psychisch Kranke etc. sind Schuldunfähig)
Duldung
Durch eine Duldung wird eine Sachlage ohne direkte Einwilligung oder Stillschweigen gewährt
Öffentlich tatsächlicher Verkehrsraum
Öffentlich-tatsächlicher Verkehrsraum sind alle Verkehrsflächen, die ohne Rücksicht auf Eigentumsverhältnisse oder Widmung auf Grund ausdrücklicher oder stillschweigender Duldung des Verfügungsberechtigten durch einen unbestimmten Personenkreis genutzt wird.
Öffentlich rechtlicher Verkehrsraum
Öffentlich-rechtlicher Verkehrsraum sind alle nach dem Wegerecht des Bundes oder Länder dem allgemeinen Verkehr gewidmeten Straßen.
Verkehrsfläche
Ort des Geschehens
Fremd
Fremd ist jede Sache, die vom Täter aus betrachtet im Eigentum eines Dritten steht.
Sache
körperlicher Gegenstand
Verkehrsteilnehmer
..wird durch sein verkehrserhebliches Verhalten definiert. Dieses umfasst das körperliche (anwesend sein), das unmittelbare Handeln oder Unterlassen (Bestimmung der Richtung und Geschwindigkeit), die Beteiligungsabsicht (der Wille zur Ortsveränderung) sowie die Einwirkung auf den Verkehr (Das eigentliche Fahren).
Anderer
Anderer:
= Jedermann
- Alle Verkehrsteilnehmer
- Alle nicht am verkehr teilnehmenden Personen
Schädigung
Körperschaden
- Körperliches Wohlbefinden (Schmerz) oder Unversehrtheit (Verletzung) ist beeinträchtigt oder
Sachschaden
- Jeder wirtschaftlich messbare Vermögensnachteil und
- Anderer Geschädigter (nicht der VT)
Schuld
Jemand handelt schuldhaft, wenn keine Entschuldigungsgründe vorliegen
Verbotsirrtum
Wenn der Täter sich in der rechtlichen
Bewertung dahingehend irrt, dass er denkt, ein bestimmtes Verhalten sei nicht strafbar, obschon dies tatsächlich strafbar ist
§17 StGB
Erlaubnisirrtum
Wenn der Täter sich in der rechtlichen Bewertung über das Bestehen oder die Grenzen eines anerkannten Rechtfertigungsgrundes irrt
kumulativer Kausalität
bei kumulativer Kausalität wird der Erfolg erst durch das Zusammenwirken mehrerer unabhängig voneinander gesetzter Ursachen ausgelöst
Erlaubnistatbestandsirrtum
-Wenn der Täter in tatsächlicher Hinsicht über einen Umstand irrt, der, wenn er wirklich vorläge, dazu führen würde, dass die Voraussetzungen eines anerkannten Rechtfertigungsgrundes erfüllt sind
• Unterschied zum Erlaubnisirrtum: Beim ETBI irrt der Täter auf tatsächlicher Ebene, wohingegen er sich beim Erlaubnisirrtum über die rechtliche Bewertung irrt
objektive Zurechnung
Der Erfolg ist dem Täter dann objektiv zurechenbar, wenn er ein rechtlich missbilligtes Risiko geschaffen hat, das sich im tatbestandsmäßigen Erfolg niedergeschlagen hat.
Atypischer Kausalverlauf
Ein atypischer Kausalverlauf liegt dann vor, wenn der Erfolg und der wesentliche Kausalverlauf so außerhalb menschlicher Lebenserfahrungen stehen, dass man nicht mit ihnen zu rechnen braucht.
Körperliche Misshandlung §223 StGB
Jede üble unangemessene Behandlung, die das körperliche Wohlbefinden oder die körperliche Unversehrtheit nicht nur unerheblich beeinträchtigt
persönlicher Schutzbereich
Jedermann Grundrecht, das jedenfalls nutzungsberechtige Menschen schützt sowie deren Familienmitglieder
Jedermann-Grundrecht: Nicht auf deutsche Staatsangehörige begrenzt
Eingriff in die Wohnung
Jede staatliche Maßnahme, die die Privatheit der Wohnung infrage stellt
Wohnung
Räumlich abgegrenzter Bereich des privaten Lebens und Wirkens
Gefährdung
Gefährdung ist eine konkrete Gefahr, die durch Herbeiführen einer kritischen Verkehrslage zu einem wahrscheinlichen Personen- oder Sachschaden führt. Der Schadenseintritt hängt nur von einem Zufall ab.
Behinderung
Beeinträchtigung der normalerweise üblichen (rechtmäßigen) Verkehrsteilnahme.
Kraftfahrzeug - §1 Abs. 2 StVG
Als Kraftfahrzeuge im Sinne dieses Gesetzes gelten Landfahrzeuge, die durch Maschinenkraft bewegt werden, ohne an Bahngleise gebunden zu sein
Belästigung
Körperliches oder seelisches Unbehagen (Bewertung nach allgemeiner Anschauung)
Vermeidbarkeit
Vermeidbar ist eine Situation, wenn dem Verkehrsteilnehmer ein anderes Verhalten möglich ist und dem Anderen die Situation nach konkreten Umständen nicht zumutbar ist.
(Nur bei Behinderung und Belästigung zu prüfen)
Durchsuchung
Ziel- und zweckgerichtetes Suchen nach verborgenen Personen oder Gegenständen
Fahrstreifen - §7 Abs. 1 S. 2 StVO
Fahrstreifen ist der Teil einer Fahrbahn, den ein mehrspuriges Fahrzeug zum ungehinderten Fahren im Verlauf der Fahrbahn benötigt.
Leben
Körperliches Dasein bzw. die „biologisch-physische Existenz eines Menschen“
Körperliche Unversehrtheit
Integrität des Körpers in körperlicher und unkörperlicher Hinsicht („Einheit von Leib, Seele und Geist“)
Erweiterter Eingriff (in das Leben)
Verhalten des Staates, das gewollt oder ungewollt den Tod eines Menschen bewirkt
Einwilligung des Grundrechtsträgers ist unbeachtlich (Staat darf „Verzicht“ auf Grundrecht nicht „annehmen“)
Erweiteter Eingriff (in die körperliche Unversehrtheit)
Verhalten des Staates ohne Einwilligung, das eine beeinträchtigende Wirkung auf den Körper des Menschen hat
Vorsatz
ist das Wissen und Wollen der Tatbestandsverwirklichung
Sachlicher Schutzbereich APR
Schutz eines autonomen (=eigenständig) Bereichs privater Lebensgestaltung zur Entwicklung und Wahrung der Individualität
Selbstbewahrung
Recht auf einen privaten Rückzugsraum ohne unerwünschte soziale Kontrolle
Selbstbestimmungsrecht
Recht, über die Entwicklung der eigenen Individualität selbst bestimmen können
informationelle Selbstbestimmung
Schutz der Entscheidung über die Preisgabe und Verwendung der persönlichen Daten eines Individuums
unbestimmter Personenkreis
einzelne Personen sind nicht bestimmbar
Verdächtiger einer Straftat..
ein Verdächtiger ist gegeben, wenn zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Straftat gegeben sind
IDf - Identitätsfeststellung
die zweifelfreie Feststellung der Personalien einer unbekannten Person
Sachliche Zuständigkeit
Berechtigung zur Wahrnehmung eines bestimmten Aufgabenbereichs.
Rechtswidrigkeit
Eine Handlung ist rechtswidrig, wenn sie nicht durch einen Rechtfertigungsgrund gedeckt ist
Notwehr
§32 StGB
Angriff
Angriff ist jedes willensgetragene menschliche Verhalten, das ein rechtlich geschütztes Interesse zu verletzen droht.
Gegenwärtiger Angriff
Gegenwärtig ist der Angriff, wenn er unmittelbar bevorsteht, gerade stattfindet oder noch andauert
Rechtswidriger Angriff
Rechtswidirg ist jeder Angriff, wenn er nicht seinerseits durch einen Rechtfertigungsgrund gedeckt ist
Verteidigung
ist jedes Verhalten, das sich gegen die Rechtsgüter des Angreifers richtet und der Beendigung des Angriffes dient
Gebotenheit
Geboten ist eine Verteidigung, wenn keine sozialethischen Enschränkungen des Notwehrrechts besteht
Sachlicher Schutzbereich Allgemeine Handlungsfreiheit
Schutzbereich erfasst jede Form menschlichen Verhaltens ohne eine Bewertung der Relevanz oder der Sinnhaftigkeit
Eigentum
sind konkrete Vermögenswerte Rechte, aber nicht das Vermögen als Ganzes
Erweiteter Eingriff (Eigentum)
geschützte Rechtsposition wird entzogen oder Nutzung, Verfügung oder Verwertung wird beschränkt
Sachlicher Schutzbereich - Grundrecht der Menschenwürde
Mensch wird davor geschützt, dass der Staat seine Subjektqualität grundsätzlich in Frage stellt und ihn zum bloßen Objekt staatlichen Handelns macht
Taktische Maßnahmen
polizeiliches Handeln, das in der Regel Außenwirkung Entfaltung und mit rechtseingriffen verbunden ist
Lagebild
Zu einem bestimmten Zeitpunkt zusammengeführte, polizeiliche, bedeutsame Erkenntnisse
technisch/ organisatorische Maßnahmen
polizeiliches Handeln zur Unterstützung eines Einsatzes, in der Regel ohne Außenwirkung und Rechtseingriff
Beurteilung der Lage
Ständige oder aus bestimmtem Anlass vorgenommene Analyse und Bewertung des aktuellen Lagebildes mit den Folgerungen für das polizeiliche Handeln
Observation
.. ist das offene oder verdeckte, gezielte Wahrnehmen einer Person, um deren Verhalten, Vorhaben oder Kontakte zu erheben
Gefahrenabwehr
Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abwehren - §1 PolG NRW
Gesundheitsschädigung §223 StGB
Jedes Hervorrufen oder Steigern eines - wenn auch vorrübergehend - pathologischen Zustandes
Beibringen
Der Stoff muss mit dem Körper so in Verbindung gebracht werden, dass er seine gesundheitsschädliche Wirkung entfalten kann
Verkehrsunfall
Ein Verkehrsunfall ist jedes plötzliche und zumindest für einen Beteiligten ungewollte, mit dem öffentlichen Straßenverkehr und seinen typischen Gefahrenursächlich zusammenhängende Ereignis, bei dem Personen- oder Sachschadenentstanden ist.
Gefährliches Werkzeug
Jeder Gegenstand, der nach seiner objektiven Beschaffenheit und konkreten Art der Benutzung geeignet ist, erhebliche Verletzungen hinzuzufügen
Unfallbeteiligte
Beteiligt an einem Verkehrsunfall ist jede Person, deren Verhalten nach den Umständen zum Unfall beigetragen haben kann.
Vorfahrtfall
Ein Vorfahrtfall liegt immer dann vor, wenn sich an einer Straßenkreuzung oder Einmündung die Fahrlinien mindestens zweier Fahrzeuge, die aus rechtlich verschiedenen Straßen kommen, schneiden, berühren, oder gefährlich nahekommen
Durchfahrenlassen
nicht wesentlich behindern
Schutzbereich Freizügigkeit
Freiheit, an jedem Ort innerhalb des Bundegebiets Aufenthalt und Wohnsitz zu nehmen
Eingriff Freizügigkeit
Eingriff ist jede staatliche Maßnahme, die die Freizügigkeit aufhebt oder wesentlich einschränkt
Schutzbereich Bewegungsfreiheit
Körperliche Bewegungsfreiheit bzw. Freiheit, einen gegenwärtigen Ort zu verlassen
Eingriff Bewegungsfreiheit
Jede staatliche Maßnahme, die ein Verlassen des gegenwärtigen Ortes verhindert oder wesentlich erschwert
Befragung
ist die Aufforderung der Polizei ggü. einer bestimmten Person, eine Auskunft zu erteilen oder eine Aussage zu machen
Langfrisitge Observation
Durchgehend länger als 24h oder an mehr als an zwei Tagen vorgesehene oder tatsächlich durchgeführt
Fahrzeugführer
Fahrzeugführer ist, wer bewusst unter bestimungsgemäßer Anwendung seiner Antriebskräfte und Handhabung seiner technischen Vorrichtungen ein Fahrzeug bewegt.
Abbiegen
Die Fahrbahn seitlich verlassen
Wenden
…wenden ist die Bewegung, die das FZ auf baulich einheitlicher Straße in die entgegen gesetzte Fahrtrichtung gebracht wird
Rückwärtsfahren
..ist gewolltes Fahren im Rückwärtsgang entgegen der Fahrtrichtung des fließenden Verkehrs nach hinten; nicht Vorwärtsfahren in verbotener Richtung
Freiheitsentziehung
Ist eine Beeinträchtigung der Bewegungsfreiheit mit höherer Intensität und/oder Dauer
Freiheitsbeschränkung
ist die kurzzeitige Beeinträchtigung der Bewegungsfreiheit
Zuletzt geändertvor 2 Jahren