Rechtsstaat ist ein Staat,
dessen Ziel die Gewährleistung von Freiheit und Gerchtigkeit im staatlicen und staatlich beeinflussbaren Bereich ist
und dessen Machtausübung durch Recht und Gesetz geregelt und begrenzt ist.
das deutsche Staatsvolk.
d.h. die Gesamtheit der Personen derer, die die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen Art. 116 GG
Die Menschenwürde ist betroffen, wenn der Mensch zum bloßen Objekt staatlichen Handelns wird.
In einem förmlichen Verfahren getroffene generell abstrakte Anordnung.
der Mensch darf nicht zum Objekt staatlichen Handels gemacht werden (Objektformel)
die Summe aller Vermögenswerten, die dem einzelnen durch die Rechtsordnung zugewiesen sind und die diesem eine private Nutzungs- und Verfügungsbefugnis einräumen
jedes körperliche Dasein (auch ungeboren)
jede auf Dauer angelegte Tätigkeit, die der Schaffung und Erhaltung der Lebensgrdl. dient
das Recht, Art und Qualität der am Markt angebotenen Güter und Leistungen selbst festzulegen und damit den Kreis der angesprochenen Interessenten selbst auszuwählen
Die verfassungsmäßige Ordnung erfasst nach h.M. Die gesamte Verfassungsmäßigen Rechtsordnungen, also alle verfassungsgemäßen Normen.
Die Einschränkungsmöglichkeit ist demnach als einfacher Gesetzesvorbehalt zu verstehen.
Zuletzt geändertvor 2 Jahren