Was sind die Ziele des Arbeitsrechts und welche beiden großen Themenblöcke gibt es?
Welche Akteure im Arbeitsrecht gibt es?
Ziel:
die wirtschaftlich abhängigen Arbeitnehmer schützen, sowie den Gebrauch des Weisungsrechts durch die Führungskraft oder den Arbeitgeber überwachen
Zwei große Themenblöcke:
Individualarbeitsrecht
-> Arbeitsvertragsrecht und Arbeitsschutzrecht
-> alle Rechten & Pflichten zwischen AN und AG
Kollektivarbeitsrecht
-> Tarifvertrags-, Arbeitskampf-,Betriebsverfassungsrecht
-> regelt alle Rechte & Pflichten der Sozialpartner (AG-Verbände & Gewerkschaften)
Akteure im Arbeitsrecht:
Arbeitnehmer AN
Arbeitgeber AG
Betriebsrat BR
Arbeitgeberverband
Gewerkschaften
Welche Akteure im Individualarbeitsrecht gibt es?
Arbeitnehmer
= jeder, der gegen Entgelt für einen anderen auf Grundlage eines Arbeitsvertrags tätig ist
-> persönliche Abhängigkeit
-> Weisungsgebundenheit
-> Betriebszugehörigkeit
Arbeitgeber
= jede natürliche oder juristische Person, die einen Arbeitnehmer beschäftigt
-> Betrieb: organisatorische Einheit, mit der ein AG allein oder mit seinen MA definierte arbeitstechnische Absichten anstrebt
-> Unternehmung: organisatorische Einheit, die der Verwirklichung ökonomischer oder ideeller Absichten dient
Betriebsrat
= Interessenvertreter der AN im Betrieb gegenüber dem AG
-> kann in jedem Betrieb eingeführt werden, wenn mind. 5 MA und davon 3 frei wählbar
-> wichtigste Aufgabe: auf Einhaltung von gesetzl. Rechten und Pflichten achten
-> weitere Betriebsverfassungsorgane:
Betriebsausschuss: “Leitung” BR
Betriebsversammlung: Infoveranstaltung
Jugend- und Azubivertretung
Einigungsstelle: Schlichtungsstelle
Wirtschaftsausschuss: Hilfestellung bei Wirtschaftsfragen
Welche Akteure im Kollektivarbeitsrecht gibt es?
= freiwillige Zusammenschlüsse von Arbeitnehmern als kollektive Interessenvertretung gegenüber AG(-Verbänden), Staat und anderen gesellschaftlichen Gruppen
Bsp. IG-Mettal, ver.di, GEW
-> Dachorganisation des Dt. Gewerkschaftbundes (DGB)
Arbeitgeberverbände
= freiwiliger Zusammenschluss von Arbeitgebern zur kollektiven Vertretung ihrer sozialpolitischen Interessen
-> verschiedene Ebenen: Bezirks-, Landes-, Bundesebene sowie Branchenübergreifend
-> Dachorganisation: Bundesvereinigung der Dt. AG-Verbände - DBA -, Vertritt Interessen ggü. Staat, Gewerkschaften
=> Basis: Koalitionsfreiheit = Recht zur Vereinigung zum Zweck der Förderung von Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen
Welches Gesetz regelt die arbeitsrechtlichen Verpflichtungen zwischen AG und AN?
Welches sind die Rechte & Haupt-und Nebenpflichten beider Parteien?
BGB regelt die arbeitsrechtlichen Verpflichtungen zwischen AG und AN —> Individualarbeitsrecht
—> unterteilt in Arbeitsvertragsrecht und Arbeitsschutzrecht
Rechte & Pflichten von AG und AN
-> Arbeitsvertragsrecht
AG
AN
Rechte:
Arbeitsablauf organisieren
Direktionsrecht (= Weisung erteilen)
Recht auf Lohnzahlung
Recht auf Fürsorge
Recht auf Beschäftigung
Recht auf Gleichbehandlung
Anspruch auf Urlaub
Recht auf Zeugnis
Hauptleistungspflicht:
Lohnzahlung (BGB)
Arbeitsleistung
Nebenleistungspflichten:
Fürsorgepflicht
Beschäftigungspflicht
Gleichbehandlungspflicht
Urslaubsgewährungspflicht
Zeugniserteilungspflicht
Treuepflicht
Haftungspflicht
Was regelt das Arbeitsschutzrecht?
Welche Schutzvorschriften im Arbeitsschutzrecht gibt es?
Arbeitsschutzrecht
= regelt, welchen öffentlich-rechtlichen Pflichten ein AG nachkommen muss, damt für den AN keine oder geminderte Gefahren durch die Arbeit ausgehen
Schutzvorschriften im Arbeitsschutzrecht
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
-> Ungleichbehandlung vermeiden, Recht Beschwerde einzureichen & Schadenersatz
Arbeissicherheitsgesetz (ASiG)
-> Arbeitsschutz & Unfallverhütung erreichen
Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
-> Regelung der Anforderung an bspw. Werkstätten & Büros bzgl. Sicherheit, Hygiene, Ergonomie
Arbeitszeitgesetze (ArbZG)
-> regelt Arbeitszeitgestaltung, max 8 Std. bzw 10 wenn Durchschnitt von 8 in letzten 6 Monaten nicht überschritten
Gewerbeordnung (GeWO)
-> Regeln zum allgemeinen Betriebs- und Gefahrenschutz
Kündigungsschutzgesetz (KSchG)
-> bewahrt AN vor Nachteilen durch Kündigung
Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG)
-> gewährleistet Fortzahlung an Feiertagen und Arbeitsunfähigkeit (6W durch AG, danach Krankenkasse 70%)
Bundesurlaubsgesetz
-> regelt Urlaubsanspruch
Welche Schutzvorschriften für besondere AN-Gruppen gibt es?
Schutzvorschriften für besondere AN-Gruppen:
Berufsbildungsgesetz (BBiG):
regelt berufliche Aus- und Fortbildung
Bundeselterngeld- & -Zeitgesetz (BEEG):
gewährt Anspruch auf Elternzeit für max. 3 J. pro Kind
Heimarbeitsgesetz (HAG):
spezieller Schutz bzgl. A’Zeit, Gefahren, Vergütung für Heimarbeiter
Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG):
Hochstarbeitszeit, Ruhezeit, Urlaub aller Jugendlichen
Mutterschutzgesetz (MusSchG):
für Schwangere & Stillende, Einsatzverbote, Kündigungsverbot,
Schwerbehindertenrecht:
wie Schwerbehinderte zu schützen sind, AG ab 20 MA müssen mind. 5% beschäftigen ansonsten monatl. Ausgleichszahlung
Was klärt das Kollektivarbeitsrecht und auf welcher Basis beruht es?
Welche drei Bereiche enthält das Kollektivarbeitsrecht?
—> widmet sich dem Recht zwischen den Sozialpartnern
Basis: Koalitionsfreiheit (im Grundgesetz gesichert)
= Recht zur Vereinigung zum Zweck der Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen
Enthält 3 Bereiche:
Tarifvertragsrecht
Arbeitskampfrecht
Betriebsverfassungsrecht
Was ist ein Tarifvertrag und welche Punkte werden dort geregelt?
Tarifvertrag
= schriftliches Übereinkommen zwischen Zusammenschlüssen der AG und AN
Regelt:
—> Voraussetzungen für ein Arbeitsverhältnis innerhalb eines def. Zeitraums
—> Umfang des Tarifvertragsrecht (TVG):
Lohn-/Gehaltstarifvertrag: regelt Vergütung
Manteltarifvertrag: regelt grundsätzl. Bedingungen (Arbeitszeit, Urlaub, Entgeltfrotzahlung bei Krankheit)
Verbandtarifvertrag: Übereinkommen zw. einer oder mehreren Gewerkschaften / einem oder mehreren AG-Verbänden, oft für bestimmte Gebiete
Firmentarifvertrag: zw. AG und einer/mehreren Gewerkschaften
Was ist das Günstigkeitsprinzip?
Wann greift ein Tarifvertrag?
Günstigkeitsprinzip:
Tarifverträge regeln die Mindestbedingungen, Abweichungen sind möglich, jedoch nur zugunsten der AN
Tarifvertrag greift nur dann, wenn ein Arbeitsverhältnis tarifgebunden ist
Was regelt das Arbeitskampfrecht?
Was bedeutet Arbeitskampf?
Welche Maßnahmen gehören zum Arbeitskampfrecht?
regelt die Maßnahmen, die im Arbeitskampf zuläsig sind
Arbeitskampf
= kollektive Auseinandersetzung seitens der AG/AN, bei der es um die jeweiligen Arbeitsbedingungen und das Erreichen eins bestimmten Ziels geht
Folgende Maßnahmen gehören zum Arbeitskampfrecht:
Streik
Aussperrung
Was bedeutete Streik?
Wann ist ein Streik zulässig?
Was ist ein Warnstreik?
= geplante Arbeitsniederlegung durch eine größere Anzahl von AN mit dem Ziel, tarifvertraglich regelbare Forderungen durchzusetzen, Lohn-/A’bedingungen zu verbessern
—> Streik ist zulässig, wenn dieser von Gewerkschaften geführt/geplant wird:
mind. 75% der in Gewerkschaft der organisierten AN müssen in Urabstimmung zustimmen, um Streik auszurufen
—> im Lohnausfall unterstützt die Gewerkschaft
Warnstreik:
kurzfristige Arbeitsniederlegung, nur im Zusammenhang mit Tarifverhandlungen erlaubt
Was bedeutet Aussperrung?
= planmäßige Nichtzulassung mehrerer AN zur Arbeit; kann sich auf alle oder nur die streikenden MA beziehen
—> rechtmäßig nur zulässig um auf Streik zu reagieren (Abwehraussperrung)
Angriffsaussperrung
= AG eröffnet Arbeitskampf, ist dann jedoch schdenersatzpflichtig
Was regelt das Betriebsverfsassungsrecht?
Wo sind die wichtigsten Regeln geregelt?
= regelt die betriebliche Zusammenarbeit zw. AG und AN, klärt die Position der organisierten AN und die Rechte von AN ggü. AG
Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG)
Gesetz über Sprecherausschüsse der leitenden Angestellten (SprAuG)
Betriebsverfassungsgesetz:
regelt die Wahl des Betriebsrats, Befugniss & Pflichten, Entscheidungs- und Mitbestimmungsprozesse & Betriebsvereinbarungen
—> anwendbar für alle UN mit mind. 5 AN
Was ist ein Betriebsrat welche sind seine Aufgaben?
= Gremium in einem UN, das die AN-Interessen vertritt
kein Pflichtgremium sondern auf Initiative der AN gewählt, wenn mind. 5 wahlberechtigten AN von denen mind. 3 wählbar sind (>6 Monate zugehörig)
gewählt wird alle 4 Jahre durch AN
Größe abhängig von Anzahl der AN im UN
Aufgaben nach Betriebsverfassungsggesetz
überwacht die Einhaltung von Gesetzen, Verordnungen, Vorschriften
nimmt Antragsrechte beim AG wahr
setzt Gleichstellung aller AN nach Gleichbehandlungs-gesetz duch
fördert Vereinbarkeit von Familie & Erwerbstätigkeit
nimmt Anregungen von AN entgegen
fördert Eingliederung von Schwerbehinderten & Ausländern
bereitet die Wahl der Jugendvertretung vor
fördert Beschäfigung älterer AN
fördert Maßnahmen zum Unweltschutz
fördert/ sichert die Beschäftigung der AN
Welche sind die Einwirkungsmöglichkeiten des Betriebsrats und wo sind sie geregelt?
Einwirkungsmöglichkeiten des BR nach Betriebsverfassungsgesetz:
Mitwirkung
= Möglichkeiten, wie AN Entscheidungsprozesse im Betrieb beeinflussen können; AG bei Entscheidungsfindung beraten und Mitspracherecht haben
Mitbestimmung
= Teilhabe des BR in der Entscheidungsfindung bei betrieblichen Prozessen von Willensbildung & Entscheidungsfindung; BR darf widersprechen und Entscheidungen verhindern
-> notwendige vs. freiwillige MItbestimmung !
Welche Rechte hat der BR innerhalb seiner Einwirkungsmöglichkeit “Mitwirkung”?
-> Informationsrecht:
AG muss Betriebsrat informieren bzgl. Arbeitsschutz, Arbeitsplatzgestaltung & Arbeitsablauf, personelle Einzelmaßnahmen
-> Vorschlagsrecht:
bzgl. Personalplanungen darf Betriebsrat Vorschlag unterbreiten
-> Antragsrecht :
Maßnahmen können beantragt werden, die UN und AN dienen
-> Beratungsrecht :
Beratung bei Planungen
-> Anhörungsrecht:
AG muss Betriebsrat anhören, vorallem bei Kündigung durch AG
=> trotz MItwirkung ensteht für den AG keine Verpflichtung
Auf welche Bereiche bezieht sich die Mitbestimmung des BR nach Betriebsverfassungsgesetz?
-> notwendige vs. freiwillige Mitbestimmung !
notwendig = BR muss Maßnahmen zustimmen
-> soziale Angelegenheiten
Arbeitszeit, Entgelt, Urlaub, Prämien, Bewertung
-> arbeitsplatzbezogene Angelegenheiten
sofern Änderungen die AN belasten würden, darf BR zwingend mitbestimmen & widersprechen, Bsp. Lärmbelästung
-> personelle Angelegenheiten
Zustimmungs/ Vetorecht bei Bsp. neuen Fragebögen, Beurteilungsgrundsätzen, Versetzungen
-> wirtschaftliche Angelegenheiten
BR hat Recht auf Informationen zu wirtschaftl. Belangen;
> 100 MA: Bildung Wirtschaftsausschuss, der berät
Was wird in Betriebsvereinbarungen geregelt?
Betriebsvereinbarung:
= privatrechtliche Verträge zwischen BR und AG, gelten nur schrfitlich
Inhalt, z.B.:
Aktivitäten um Arbeitsunfälle zu vermeiden
Programme der Vermögensbildung
Aufbau von Sozialeinrichtungen
Datenschutzregeln,
Urlaubspläne
Altersvorsorge
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