Tätigkeitsbereiche:
Entwicklungs und gesundheitsfördernder Maßnahmen und Projekte
Förderung und Erhaltung von Gesundheit
Verbesserung der Rahmenbedingungen von Gesundheitsförderung und Krankheitsvergütung
Verbesserung des Systems gesundheitlicher Versorgung
Analyse von Personen und Gruppen aller Alterstufen in Bezug auf Gesundheitsverhalten und dessen Ursachen
Analyse von Organisationen, Institutionen Sytsmenen bezügl Gesundheitsbezogener Rahmenbedingungen
Maßnahmen bei Personen und Gruppen aller Alterstufen
Beratung zur Förderung und Aufrechterhaltung der Gesundheit sowie Vermeidung von Gesundheitsrisiken unter Berücksichtigung der Lebens- Freizeit und Arbeitswelt
Beratung von Organisationen, Institutionen und Systemen
Ausbildung
Psychologe im Sinne des Psychologengesetzes
Dabei 180 ECTS empirisch wissenschaftliche Psychologie
Insgesamt mindestens 75 Ects in:
Psychopathologie, Psychopharmakologie, Psychatrie und Neurologie
Psychologischer Diagnostik mit besonderen Bezug auf gesundheitsbezogenes Verhalte und auf psychische Störungen
Methoden und Anwendungsbereiche
Psychologische Interventionen
Voraussetzungen:
Allgemeinärztliches Gesundheitszeugnis
Klinisch psychologisches Gutachten
Persönliche Eignung
Berufsbezeichnung
Gesundheitspsychologin
Eintrag in der Liste des Bundesministeriums
Voraussetzung zur selbstständigen Berufsausübung der Gesundheitspsychologie
Praktisch fachliche Ausbildung
Fachausbildung mind 1553 Stunden
min 500 Stunden jeweils im Grund- und Aufbaumodul
Begleitende Supervision mind 100 Einheiten
Selbsterfahrung 76 Einheiten
Zuletzt geändertvor 2 Jahren