Verfassungsimmanente Schranken
Unmittelbare Begrenzungen eines Grundrechts direkt im Grundgesetz, zum Beispiel Art. 2 I, 5 II, 8 I GG
Gesetzesvorbehaltsschranken
Grundrecht wird durch oder aufgrund eines Gesetzes eingeschränkt (von GG wird auf Gesetz verwiesen), zum Beispiel Art. 8 II GG
Untergliederung in Reglungs-/ und Eingriffsvorbehaltr
Ergeben sich aus System des GG mit gleichrangigen Grundrechten: Wenn mehrere Grundrechte in Konkurrenz treten, muss im Einzellfall über Einschränkung der Beteiligten entschieden werden.
Gelten für alle Grundrechte, außer für Art 1 I GG (Kann nie eingeschränkt werden!!!)
Zuletzt geändertvor 2 Jahren