AUFSICHTSPFLICHT
Aufsichtspflicht ist die Pflicht darauf zu achten das die zur aufsicht anvertraute Person selbst nicht zu schaden kommen, keine dritte schäeigen und auch nicht von dritten geschädigt werden.
VERTRAGLICHE AUFSICHTSPFLICHT
GEFÄLLIKEIT AUFSICHTSPFLICHTIG
AUFSICHTPFLICHT KRAFT GESETZ
Zuletzt geändertvor 2 Jahren