Beihilfen allgemein
Nach europäischem Wettbewerbsrecht sind zum Schutz des Wettbewerbs:
Beihilfen sind grundsätzlich verboten!
Genehmigung möglich durch durch Notifizierungsverfahren
Genehmigung erforderlich
in diesem Zeitraum “Stand-Still” - Verpflichtung gem Art. 108 Abs 3. AEUV
Verfahren durchschnittlich 6-12 Monate
Außnahme: Freistellungsmöglichkeiten
EU- Gelder sind Beihilfebefreit, da diese grundsätzlich nicht wettbewerbsverfälschend sind
Staatliche Beihilfen: Prüfschema
Fällt es unter die Beihilfe?
Begünstigung
eines bestimmten Unternehmens (oder Produktionsszweigs)
aus staatlichen Mitteln
die den Wettbewerb verfälschen und den Handel zwischen den Mitgliedsstaaten zu beeinträchtigen drohen
-> Grundlage Art 107 Abs. 1 AEUV
Unternehmen
hier kein streng gefasster Begriff
wirtschaftliche Vorteile aus dem Handeln
über 50% der Einnahmen über Besucher- oder Nutzungsentgelte
Zbs.: regionaler, kleiner Fußballverein - kein Unternehmen - keine Beihilfe, Verein 1 Liga als Unternehmen - Beihilfe
Jeder geldwerte Vorteil -> Zweck der Maßnahme für die Beurteilung unerheblich
zbs. Vergünstigungen Darlehn, Vergünstigungen bei Mieten, etc.
Keine Begünstigung, wenn Transaktion zu marktüblichen Bedingungen erfolgt
Außnahmen: Wann kein Handel der Mitgliedsstaaten beeinträchtigt zu werden droht
geographisch begrenztes Gebiet
Kunden aus Mitgliedsstaaten werden es wahrscheinlich nicht nutzen
nur marginale Auswirkungen auf grenzüberschreitende Investitionen oder Niederlassungen von Unternehmen in andere Mitgleidstaaten
Freistellungsmöglichkeiten
De-Minimis Verordnung
Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung
DAWI - Verordnung
Agrar
DE - Minimis Verordnung
Bagatelle Beihilfen
< 200. 000 € an einzelne Unternehmen
DAWI Daseinsvorsorge
Wirtschaftliche Aktivitäten, die
von öffentlichen Behörden als besonders wichtig eingestuft sind
die ohne öffentliche Investitionen nicht oder nur zu anderen Bedinungen angeboten würden
zbs.: öffentlicher Nahverkehr
Geplante Subvention ist eine Beihilfe und wird von keiner Freistellungsmöglichkeit erfasst
Prüfen, ob ein Beihilferegime zutrifft?
(zBs. Ukraine-Krise)
Temporary Crisis Framework -> Genehmigungsgrundlage für die Bundesregierungen
Zuletzt geändertvor 2 Jahren