Situation:
In einem Unternehmen sind Anlagen zur galvanischen (elektrolytischen) Beschichtung von Oberflächen mit einem Volumen von 35 Kubikmetern der Wirkbäder im Einsatz. Bitte prüfen Sie das Vorgehen zur immisionsschutzrechtlichen Genehmigung der Anlage!
Frage:
Nach welcher Rechtsnorm ist diese Prüfung vorzunehmen?
Welches Verfahren zur Genehmigung ist zu beschreiten?
Die Art des zu beschreibenden Genehmigungsverfahrens ist in der
4. Bundesimmisionsschutzverordnung (BImSchV4) zu finden: Seite 9, 3.10.1
35cbm>30cbm d.h. vollständiges Verfahren inkl. Umweltverträglichkeitsprüfung
zusätzlich handelt es sich um eine Anlage nach Industrie-Emissionsrechtlinien (Richtlinie 2010/75/EU)
In welcher Rechtsnorm ist das von Ihnen definierte Verfahren zur Anlagengenehmigung beschrieben?
Welche Mindestangaben sind im Antrag zu machen?
Die Angabe des
Namens
Wohnsitzes o. Sitzes der Antragsstellers
Die Angabe,
ob eine Genehmigung oder ein Vorbescheid beantragt wird
im Falle eines Antrags auf Genehmigung, ob es sich
um eine Änderungsgenehmigung handelt
ob eine Teilgenehmigung oder ob eine Zulassung des vorzeitigen Beginns beantragt wird
Die Angabe
des Standortes der Anlage
bei ortsveränderlicher Anlage die Angabe der vorgesehenen Standorte
Angabe über Art und Umfang der Anfrage
Die Angabe, zu welchem Zeitpunkt die Anlage in Betrieb genommen werden soll.
Was bedeutet „Anlage gemäß Art. 10 der RL 2010/75/EU Industrieemissionsrechtlinie?
Welche Besonderheit ist zu beachten?
Wo finden Sie entsprechende Unterlagen?
Für die Gestaltung derartiger Anlagen ist die „beste verfügbare Technik“ anzuwenden.
Angaben hierzu finden sich in den entsprechenden Merkblättern zur „BVT Merkblatt zu den besten verfügbaren Techniken für die Oberflächenbehandlung von Metallen und Kunststoffen“, zu finden auf den Seiten des Umweltbundesamtes.
2 Punkte für die Erwähnung der BVT
2 Punkte für die Erwähnung der BVT-Merkblätter
1 Punkt für die Nennung des Umweltbundesamtes als Quelle
Zuletzt geändertvor 2 Jahren