Initiativrecht ist das Recht:
Und wer hat es?
Das Recht Gesetzesentwürfe in den Bundestag einzubringen
-Bundesregierung
-Bundesrat
-Bundestag
Tatbestand und Rechtsfolge
Tatbestand “wenn”
Rechtsfolge “dann”
Zustimmungsgesetz
Benotigen zustimmung des Bundesrats
Einspruchsgesetz
benötigen keine Zustimmung vom Bundesrat er kann jedoch einspruch erheben
Konkurierende Gesetzgebung
Gesetzliche Bereiche in denen Bund und Länder für die Gesetzgebung zuständig sind
Ausschließliche Gesetzgebung
Bereiche in denen nur nur der Bund Gesetze erlassen darf
Folgen von Unglück in Seveso
Richtilinien für Umgang mit gefährlichen Stoffen
Folgen Reaktorunfall Tschernobyl
-Gründung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
-grundlegender Wandel in Atompolitik
Aufgaben Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
-Schutz der Bürger vor Umweltgiften und Strahlen
-Rohstoffverschwendung reduzieren
-Klimaschutz
-Erhaltung der Vielfalt von Tier- und Pflanzenarten
-Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen
Bundesamt für Naturschutz
Wissenschaftliche Behörde die mit dem BMUV zusammenarbeitet
Umweltbundesamt (UBA)
wissenschaftliche Behörde die Politik berät und Zustand der Umwelt beobachtet
Grennpeace
Non-Profit-Organisation die sich für Umwelt-, Natur-, umd Klimaschutz einsetzt
BUND
Bund für Umwelt und Naturschutz in Deutschland ist eine nichtstaatliche Organisation
Ziele:
-Umbau auf reg. Energien
-umweltfreundliche Forst- und Landwirtschaft
-Schutz von ökologisch wertvollen Flächen
-nachhaltige Mobilität
WWF
größte Natur und Umweltschutzorganisation
IPCC
Weltklimarat der UN bewertet aktuellen Forschungsstand zum Klimawandel und fasst diese Zusammen
Club of Rome
Gemeinnützige Organisation von Experten die sich vor allem an einflussreiche und vermögende Personen richtet
UN Konferenz über Umwelt und Entwicklung in Rio 1992
Meilenstein für Integration von Umwelt und Entwichlungsbestreben
UN Weltumweltkonferenz in Schweden
1972 erste Umweltkonferenz der UN
Art 20a GG
Staatszeilbestimmung mit welcher Umweöt- Klima- und Tierschutz in GG aufgenommen wurden. Dadurch ergibt sich die Trias der Umweltprinzipien
Vorsorgeprinzip
Umweltschäden und Risiken sollen im Voraus vermieden werden
Verursacherprinzip
Kosten umweltrechtlicher Maßnahmen werden dem Verursacher angelastet
Kooperationsprinzip
Umweötschutz ist gemeinsame Aufgabe von Staat, Bürgern und Unternehmern, Kompetenzen werden geteilt
Ziele des Umweltrechts
-Abwehr der Schädigung durch Dritte
-Unterlassen der Schädigung durch staatliches Handeln
-Positives Handeln zur Beseitigung bereits eingetretener Schäden
Themenfelder der Umweltpolitik
-Natur- und Landschaftsschutz
-Luftreinhaltung und Lärmschutz
-Bodenschutz
-Gewässerschutz
-Strahlenschutz
-Schutz vor Chemikalien
-Abfallentsorgung und Kreislaufwirtschaft
Zuletzt geändertvor 2 Jahren