Öffentlich-rechtlicher-Verkehrsraum
Dazu gehören alle Straßen die im Sinne des Wegerechtes des Bundes oder der Länder gewidmet wurden.
-Sinne des Wegerechtes
-Bundes oder Länder
-gewidmet
Duldung
Die stillschweigende oder ausdrückliche Duldung des Verfügungsberechtigten liegt vor, wenn man etwas hinnimmt beziehungsweise gewähren lässt.
-stillschweigende
-ausdrückliche
-Verfügungsberechtigten
-hinnehmen, gewähren
Widmung
Die Straße wird dem Verkehr übergeben und für den öffentlichen Verkehr vorgesehen.
-Verkehr
-übergeben
-öffentlicher Verkehr
-vorgesehen
Eigentum
rechtliche Verfügungsgewalt.
-rechtlich
-Verfügungsgewalt
Verkehrsfläche
Ort des Geschehens
-Ort
-Geschehen
Schädigung
Körperschaden
Man spricht von einem körperschaden, wenn das körperliche Wohlbefinden oder die Unversehrtheit beeinträchtigt ist.
körperliches Wohlbefinden oder Unverehrtheit
beeinträchtigt
Sachschaden
Jeder wirtschaftlich messbare Vermögensnachteil.
wirtschaftlich messbarer Vermögensschaden
Fremd
Ein anderer Geschädigter.
Anderer
Jedermann.
Alle Verkehrsteilnehmer und alle nicht am verkehr teilnehmende Personen.
Verkehrsteilnehmer
nicht am verkehr teilnehmende Personen
Verkehrserhebliches Verhalten
körperlich
Unmittelbar
Aktives Handeln oder Unterlassen
Beteiligunsabsicht
Ablauf eines Verkehrsvorgang einwirken.
Unbestimmter Personenkreis
Die einzelnen Personen sind nicht identifizierbar.
Gefährdung
Konkrete Gefahr
Herbeiführen einer kritischen Verkehrslage, die eine Schädigung wahrscheinlich macht.
Schadenseintritthängt nur noch vom Zufall ab.
Gefährdete Rehtsgüter
Personen oder Sachen.
Behinderung
Beeinträchtigung der normalerweise üblichen Verkehrsteilnahme.
Beeinträchtigung
Normalerweise übliche Verkehrsteilnahme
Belästigung
Körperliches oder seelisches Unbehagen.
Unbehagen
Vermeidbarkeit
Dem Anderen nach konkreten Umständen nicht zumutbar.
Anderen
konkrete Umstände
nicht zumutbar
Zuletzt geändertvor 2 Jahren