Was sind die Beteiligten im Gesundheitswesen in DE?
die Empfänger von Gesundheitsleistungen (Leistungsempfänger/Patienten)
die Leistungserbringer: Ärzte, Apotheker, Pflegepersonal und sonstige Heilberufe
die Leistungsfinanzierer: Direktzahler (Selbstzahler), freiwillig Versicherte in der Privaten oder gesetzlichen Krankenversicherung, gesetzlich Versicherte, Arbeitgeber
Leistungszahler: Direktzahler, die Kostenträger (Krankenversicherungen, die Unfall-, Pflege- und Rentenversicherung, die Kassenärztilichen Vereinigungen), staatliche Beihilfestellen
der Staat: seine gesetzgebenden Körperschaften wie der Bund, Länder und Kommunen und seine Regulierungs- und Überwachungsstellen, wie z. B. Gesundheitsämter
weitere im Gesundheitswesen Tätige: Interessenverbände z. B. Patientenverbände und Selbsthilfeorganisationen
Wie ist der Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung?
Leistungen zur Verhütung von Krankheiten und von deren Verschlimmerung, sowie zur Empfängnisverhütung, bei Sterilisation und bei Schwangerschaftsabbruch
Präention und Selbsthilfe
Gruppenprophylaxe bei Kindern zur Verhütung von Zahnerkrankungen
Individualprophylaxe bei Kindern zur Verhütung von Zahnerkrankungen
Medizinische Vorsorgeleistungen
Medizinische Vorsorge für Mütter und Väter
Empfängnisverhütung (Beratung; Versorgung nur bis zum vollendeten 20. Lebensjahr)
Schwangerschaftsabbruch und Sterilisation
Leistungen zur Früherkennung von Krankheiten
Gesundheitsuntersuchungen
Kinderuntersuchung
Leistungen bei Krankheit
Krankenbehandlung
Ärztliche Behandlung einschließlich Psychotherapie
Zahnärztliche Behandlung
Kieferorthopädische Behandlung
Festzuschüsse bei der Regelversorgung mit Zahnersatz
Versorgung mit Arzneimitteln, Verbandmitteln, Heil- und Hilfsmitteln
Häusliche Krankenpflege
Haushaltshilfe (Sozialleistung)
Krankenhausbehandlung
Leistungen zur medizinischen Rehabilitation
Medizinische Rehabilitation für Mütter und Väter
Ergänzende Leistungen zur Rehabilitation
Künstliche Befruchtung
Soziotherapie
stationäre und ambulante Hospizleistungen
Belastungserprobung und Arbeitstherapie
Nichtärztliche sozialpädiatrische Leistungen
Krankengeld
Krankengeld bei Erkrankung des Kindes
Fahrkosten
Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, soweit diese dazu dienen, eine Behinderung oder Pflegebedürftigkeitabzuwenden, zu beseitigen oder zu
mindern.
Leistungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft
Ärztliche Betreuung und Hebammenhilfe
Versorgung mit Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmitteln
Entbindung
Häusliche Pflege
Haushaltshilfe
Mutterschaftsgeld
Welche Krankenkassenarten gibt es?
Ersatzkassen, entstanden aus Selbsthilfevereinigungen, organisiert im Dachverbana Verband der Ersatzkassen (vdek).
Allgemeine Ortskrankenkassen (AOK) bestehen für abgegrenzte Regionen, die sich auf verschiedene Bundesländer erstrecken können.
Betriebskrankenkassen (BKK) können von Arbeitgeberm mit mindestens 1.000 Versicherungspflichtigen gegründet werden. Sie können sich auch für Betriebsfremde öffnen.
Innungskrankenkassen (IKK) können von Handwerksinnungen mit mindestens 1.000 Versicherungspflichtigen gegründet werden. Auch sie können sich öffnen.
Landwirtschaftliche Krankenkassen (LKK) für Landwirte und ihre Familien sowie Bezieher einer Rente aus der Alterssicherung der Landwirte.
Knappschaft (KBS) ursprünglich nur für Arbeitnehmer des B April 2007 allgemein geöffnet.
Zusatzbeiträge Krankenkassen
Krankenkassen, die ihren Finanzbedarf nicht durch Beiträge aus dem Gesundheitsfonds decken können, können einen Zusatzbeitrag erheben.
Von 2009 bis 2014 -> kassenindividuelen und einkommensunabhängigen Zusatzbeitrag; seit 2011 nicht mehr in Höhe begrenzt
bis einschließlich 2014: gut wirtschaftende Krankenkassen dürfen die Gewinne in Form von Prämien an ihre Mitglieder auszahlen
Ab 2015: können Krankenkassen einen kassenindividuellen und einkommenabhängigen Zusatzbeitrag prozentual direkt vom Einkommen erheben.
Sowohl die Erthöhung oder Einführung eines Zusatzbeitrages als auch die Streichung einer Prämie berechtigen zur Kündigun
Arten der Eigenbeteiligung bei Krankenkassen?
Bei der Versorgung mit Arznei-, Verband-und Heilmitteln beträgt die Zuzahlung grundsätzlich zehn Prozent der Kosten, mindestens jedoch fünf Euro, höchstens zehn Euro und keinesfalls mehr als die Kosten des Mittels.
Bei der Versorgung mit Zahnersatz hat der gesetzlich Krankenversicherte einen Eigenanteil in Höhe von 35% bis 50% der Kosten der Regelversorgung selbst zu tragen, ferner die Mehrkosten bei gleich- und andersartigen Versorgungen
Bei Heilmitteln beträgt die Zuzahlung zehn Prozent der Kosten sowie zehn Euro je Verordnung.
Bei stationären Maßnahmen wie Krankenhausbehandlung und Anschlussrehabilitationsmaßnahmen hat ein Versicherter sich je Kalendertag mit zehn Euro für maximal 28 Kalendertage im Jahr an den Kosten zu beteiligen. Im
letzten Fall werden die Zuzahlungen einer vorausgegangenen Krankenhausbehandlung angerechnet.
Wie ist die medizinische Versorgung im ambulanten Bereich geregelt?
besteht aus niedergelassenen Ärtzen, Pflegediensten, niedergelassen Hebammen, niedergelassen Therapeuten, Apotheken
Freie Auswahl für den Patienten, doch Krankenkasse bezahlt ausschließlich ärztlich verordnete Maßnahmen und Dienstleistungen
Ärzte sind zur Mitgliedschaft in der Ärtzekammer verpflichtet
Niedergelassene Ärtze benötigen eine Zulassung, um mit Krankenkassen abrechnen zu können
Wie ist die medizinische Versorgung im stationären Breich geregelt?
besteht aus Krankenhäusern, stationären Pflegeeinrichtungen, Rettungskräfte- und Transportdiensten
Angebot ist grundsätzlich eine staatliche Aufgabe, ist in großem Umfang an gemeinnützige oder private Träger delegiert
Kostendruck im Gesundheitswesen hat zu einer Privatisierungswelle geführt
Kritik: Private Investoren denken profitorientiert -> langfristige Gefährdung der flächendeckenden Versorgung ( Zwei-Klassen-Medizin)
Zuletzt geändertvor 2 Jahren