§154 Abgabeordnung
Es dürfen keine Konten auf erfundenen oder falschen NAmen eröffnet werden.
AO §154
Geldwäschegesetz §3
Der wirtschaftlich Berechtigte muss eindeutig zugeordnet werden müssen.
GWG §§2 , 10
Das Einschleusen von illegalen Geldern soll erschwert, verhindert werden.
Die Finanzierung des Terrorismus soll bekämpft werden.
Außenwirtschaftsgesetz §4
Außenwirtschaftsverordnung
Überprüfung der devisen und steuerrechtlichen Stellung, d.h. gilt der Kunde als inländer oder als ausländer und wo ist er steuerpflichtig.
BGB §§2, 104, 106, 1629 u.a.
Die Geschäftsfähigkeit muss geprüft werden, um zu wissen, ob die Erziehungsberechtigten noch beachtet werden müssen, oder der Kunde voll geschäftsfähig ist.
Zuletzt geändertvor 2 Jahren