Was ist das Ziel des Geldwäschegesetztes?
die Verhinderung und oder Aufspürung von Vermögensgegenständen aus kriminellen Geschäftenund zur Bekämpfung von Terrorismus.
Maßnahmen im Unternehmen
Know-Your-Customer Prinzip
Aufzeichnung und Aufbewahrungspflichten
6 Jahre
Ernennung eines Geldwäschebeauftragten
Einrichtung zum automatisierten Abruf von Kontoinformationen durch die BaFin
Beim Verdacht, unabhängig vom Geldbetrag, Meldung machen
Wichtigste Regelungen beim GWG
Identifizierung des Kunden anhand des Personalausweises oder des Reisepasses
bei Kontoeröffnung
bei Annahme von Bargeld, Wertpapieren oder Edelmetallen ab einem Wert von 15.000€
Bei Bareinzahlungen von Nichtkundenvon 1.000€ oder mehr auf ein Konto, das nicht bei der geldannehmenden Bank geführt wird.
Bei An- und Verkauf (bar) von Sorten(ausländischen Bargeld) und Reiseschecks ab 2.500€ Gegenwert, wenn das Geschäft nicht über ein Konto abgewickelt wird.
bei Abschluss von Lebens- oder Unfallversicherungen mit Prämienrückgewähr von über 1.000 Mio € pro Jahr oder wenn mehr als 2.500 € auf ein Beitragsdepot gezahlt werden.
Edelmetall- und Münzhändler bei Annahme oder Abgabe von Bargeld ab 2.000€.
Zuletzt geändertvor 2 Jahren