Gesetzliche Einlagensicherung
pro Person, pro Bank 100.000€
und 90% aus Wertpapiergeschäften, max 20.000€
Instituts- und Verbandssicherung der Einlagen
Inhaber des Sparkassenverbands
Garantie, dass keine Sparkasse Insolvenz anmelden wird, weil der Sparkassenfonds die Zahlungen übernehmen wird.
Kundengelder auf Giro-, Tagesgeld-, Termingeld- und Sparkonten, Sparbriefen und Namensschuldverschreibungen unbegrenzt geschützt.
Verband der Genossenschaftsbanken
Garantiert die Sicherheit aller Kundengeldern auf den Konten
Institutssicherung der privaten Banken
Haftet bis zu einer Höhe von 20% des haftenden Eigenkapitals der betroffenen Bank pro Kunde.
(z.B. haftendes Eigenkapital der Bank 5 Mio. € = Haftung bis 1 Mio. € pro Kunde)
Zuletzt geändertvor 2 Jahren