Juristische Personen (2 Sachen)
des öffentlichen Rechtes
Des privaten Rechtes
Privat recht
Stiftung
Eingetragenen Verein
Gesellschaften (nucht jede ist juristisch):
-Altiengessellschaft
-Versicherungsvereine
-Genossenscjaft
-GmBH und CoKG
GmbH hat eigenes Vermögen und wenn sie pleite werden gehen nicht die Gesellsch. nicht pleite (nur teils)
Sie können verklagen und verklagen werden.
wenn tot = Liquidation
Öffentlichen Recht
Gebietskörperschaft (zb Stadt Sb)
Hochschule
Öffentliche rechtliche Anstalten (ARD)
Bei tot = tot von der Person (physisch)
Zuletzt geändertvor 2 Jahren