Welche Probleme ergeben sich bei der Berücksichtigung der Steuern bei einer Unternehmensbewertung?
Die Vereinfachung setzt ein investitionsneutrales Steuersystem voraus
Bei Unternehmensbewertung geht man von unendlicher lebensdauer aus. Das Steuerrecht besitzt aber keine unendliche Lebensdauer
Nicht nur der inländische Steuersatz, sondern die individuelle Unternehmenssteuersatz muss verwendet werden
Bemessungsgrundlage ist in Zukunft auch unsicher, weshalb komplexe stochastische Vorgehen verwendet werden müssten
Bei PersGes gilt das Transparenzprinzip. Unternehmen und Ges. sind untrennbar
Warum ist die Bemessungsgrundlage in der Zukunft bei Unternehmensbewerungen unsicher?
Die künftige Kapitalstruktur und der Fremdkapitalzins können sich ändern, was z.B. die BMG senkt
Welche Probleme treten beim Nenner für die Unternehmenswertung auf?
Probleme bei der Besteuerung des Risikizuschlags
Für den Basiszins wird die Abgeltungsteuer verwendet, allerdings ist bei Investitonen in Aktien fraglich, was der effektive Steuersatz ist (Thesaurierung von Gewinnen und realisierung der Gewinne werden aufgeschoben)
Bei allgemeiner Unternehmensbewertung müssten Nutzenfunktionen und Grenzsteuersätze sämtlicher Marktteilnehmer bekannt sein
Beschränkt Steuerpflichtige
Warum sind beschränkt Steuerpflichtige ebenfalls ein Problem im Nenner bei der Unternehmensbewertung?
Ihre Individuelle Steuerlast beeinflusst die Anlageentscheidung
Ziwschen welchen Risiken ist bei einem Unternehmenskauf zu differenzieren?
Die gewünschte steuerliche Wirkung werden nicht erreicht (zu lange Afa beim Goodwill)
Das gekaufte Unternehmen enthält unangenehme Überraschungen (Steuernachzahlungen)
Wie kann das Risiko des “Die gewünschte steuerliche Wirkung werden nicht erreicht” ausgeschlossen werden? Nennen Sie hierfür den §
Durch die Einholung verbindlicher Auskünfte gem. § 89 Abs. 2 AO
Nennen Sie Voraussetzungen von § 89 Abs. 2 AO
Stpl. muss einen Antrag stellen
Antrag muss sich auf einen speziellen Sachverhalt beziehen
Sachverhalt darf nicht verwirklicht sein
muss erhebliche steuerliche Auswirkungen habeb
besonderes Interesse muss bei dem Stpl. bestehen
Welche alternativen gibt es, um das Risiko des “Die gewünschte steuerliche Wirkung werden nicht erreicht” aufzulösen? Nennen Sie hierfür den §
Eine Steuerklausuel im Unternehmenskaufvertrag ist möglich gem. § Abs. 175 Abs. 1 AO
Was ist ein “Asset Deal”?
Das übertragene Unternehmen veräußert sämtliche Wirtschaftsgüter an dem Käufer. Der Übernehmer haftet im beschränkten sachlichem und zeitlichem Umfang für betriebliche Steuern.
Was sind die Voraussetzung für den. § 75 AO
Die Steuern oder die Erstatttungen sind im übernommenen Betrieb begründet
Die Steuern und die Erstattungsansprüche seit dem Beginn des letzten vor der Übernahme liegenden Kalenderjahres entstanden sind
Bsp Übernahme 30.05.2022, dann entstanden zwischen 01.01.2021 - 31.12.2021
Bis zum Ablauf von einem Jahr nach Anmeldung des Betriebes vom Erwerber festgesetzt oder angemeldet
Was ist ein “Share Deal”?
Alle Anteile eines Unternehmens werden übertragen.
Was könnten steuerliche Risiken eines “Share Deals” sein?
Nicht abschließend geprüfter oder unerkannt falsch erklärter Sachverhalte
Wie können Unternehmen, bei einem Unternehmenskauf, auf vorhandene steuerliche Risiken untersucht werden?
Durch die “Tax Due Diligence”. Grundlage hierfür sind Abschlussberichte von Betriebsprüfungen sowie spezielle Bereiche
Welche Tatbestände gehören zu speziellen Bereichen?
Grenzüberschreitende Verrechnungspreose
Verträge mit Gesselschaftern (vGA)
Analyse der Stueerbilanzpolitik (Ansatz und Bewertungsparameter)
fristgerechte Erklärungen, Einreichung und Abführung aller Unternhmen im zusammenhang stehender Steuern
Wie wird die Rendite einer Alternative in Theorie und Praxis bestimmt?
Oftmals wird das CAPM verwendet
Welchen nutzen hat eine Tax Due Dilligence?
Die gewonnen Erkenntnisse können in den Kaufpreis integriert werden
Durch die gewonnen Erktennise können Steuerklauseln gebildet werden
Ingesamt ist sie ein unverzichtbarer Bestandteil eines Unternhemenskauf, um die Risiken auszugleichen
Lohnt es sich immer einen Antrag gem. § 89 AO zu stellen, wenn man die das Risiko “Gwünschte Steuerliche Wirkung tritt nicht ein”?
Es muss eine Gebühre für den Antrag gezahlt werde, welche vom Gegnstandswert abhängig ist. Dementsprechend muss der Kosten-Nutzen Faktor abgewogen werden.
Zuletzt geändertvor 2 Jahren