Voraussetzungen:
Veränderung von grundlegenden Umständen nach Vertragsschluss oder falsche vorstellung als Vertragsgrundlage 313 Abs 2
Bei kenntnis der Umstände wäre der Vertrag gar nicht oder anders geschlossen worden
Das festhalten am unveränderten Vertrah ist einem Teil unzumutbar
-> Folge:
anspruch auf Anpassung des Vertrags
Wenn anpassung unmöglich/unzumutbar bestejt Rücktrittsrecht 313 abs 3
Kündigung von Dauerschuldverhältnissen aus wichtigem Grund 314 BGB
vorliegen eines Dauerschuldverhältnisses
Wenn tatsachen vorliegen die bei Berücksichtigung aller Umstände und Interessen beider Parteien die eine Fortsetzung des Vertrages unzumutbar machen 314 abs 1 BGB
vertragspartner steht das Recht auf Kündigung zu
Fernabsatzverträge 312c ff BGB
Verträge über Lieferung von Ware oder Erbringung von Dienstleistungen zwischen Verbraucher 13 und Unternehmer 14 die mit Fernkommunikationsmitteln abgeschlossen werden
Voraussetzungen für Fernabsatzverträge
Fernabsatzvertrag 312c Abs 1 BGB
Verbraucher 13
Unternehmer 14
Vertragsschluss über Fernkommunikationsmittel gem 312c abs 2 BGB
Einheitliches Widerrufsrecht gem 355 ff BGB
2 wöchiges Widerrufsrecht
-> Fristbeginn:
Widerrufsbelehrung: Der Verbraucher muss schriftlich darüber belehrt werden dass ihm ein 2 wöchiges Widerrufsrecht zusteht. Die Belehrung ist vom Verbraucher zu unterschreiben
Zuletzt geändertvor 2 Jahren