Erkläre Herstellkosten
Rechtsgrundlage: §25 Abs. 2 und 3 HGB
Herstellungskosten sind Aufwendungen für die Herstellung eines Vermögensgegenstandes, seine Erweiterung oder für eine über seinen ursprünglichen Zustand hinausgehende wesentliche Verbesserung
Wie berechnet man die Herstellkosten
Darf man Entwicklungskosten und Forschungskosten in Bezug zu den Herstellungskosen aktivieren?
Nein, aufgrund von dem Aktivierungsverbot §255 Abs. 2a S. 4 HGB
Definiere Entwicklung und Forcshung
Zuletzt geändertvor 2 Jahren