Der allg Verbrauchervertrag
Anwendung der Schutzvorschriften zugunsten eines Verbrauchers gem 312 abs 1 BGB: Vorliegen eines Verbrauchervertrags bei dem sich der Verbraucher zu der Zahlung eines Preises verpflichtet
Ausserhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge 312b BGB
früher als Haustürgeschäfte (def in 312 abs 1 nr1-3 BGB) bezeichnet
Diese vertriebsform enthält sonderregeln entsprechend dem Zweck den Verbraucher bei Vertragsschlüssen an orten zu schützen an denen er leichz überrumpelt werden kann
Voraussetzungen:
Gleichzeitige körperliche Anwesenheit von Verbraucher und Unternehmer an Irt der kein Geschäftsraum des Unternehmens ist
Zuletzt geändertvor 2 Jahren