Begründung des Arbeitsverhältnisses 611a BGB
Der arbeitsvertrag kann grundsätzlich formlos geschlossen werden
Ausnahme: Befristete Arbeitsverhältnisse
Aber: arbeitsgeber ist verpflichtet die wesentlichen Inhalte des AV spätestens einen Monat nach dem Beginn des AV schriftlich niederzulegen
Der Arbeitsvertrag unterliegt der AGB kontrolle nach 305c
Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Ablauf einer Befristung
Anfechtung
Aufhebungsvertrag
Kündigung
Tod des Arbeitnehmers
Kündigung des Arbeitsverhältnisses
ausserordentliche fristlose Kündigung
voraussetzung: wichtiger grund
Ordentliche fristlose Kündigung:
unter einhaltung der für das Arbeitsverhältnis geltenden Kündigungsfrist
Kündigungsfristen:
ergeben sich aus folgenden Rechtsquellen:
tarifvertrag
Arbeitsvertrag
Gesetz
- Kündigungsfristen nach Gesetz in 622 BGB
- besteht Arbeitsverhältnis länger als 2 jahre verlängert sich die Kündigungsfrist für eine arbeitgeberische Kündigung gem 622 abs 2
- verlängerung der Kündigungsfrist im AV zulässig müssen aber für ag und an gleichermassen gelten 622 abs 6
Kündigungsgründe gem 1 abs 2 KSchG
betriebliche Gründe
Verhaltensbedingte Gründe
Personenbedingte Gründe
Zuletzt geändertvor 2 Jahren