Was sind Beispiele für gründerbezogene Klauseln in Gesellschaftervereinbarung?
Vesting
Wettbewerbsverbot
Was ist der Hintergrund und die Regelungsinhalte des Vestings?
Hintergrund: Funktionsfähigkeit und Wert des Start-Ups hängen wesentlich an Gründern
Regelungsziel: Gründer sollen für Vesting-Periode als Geschäftsführer im Unternehmen bleiben
Wie wird bei vorzeitigen Ausscheiden des Gesellschafters innerhalb der Vesting-Periode differenziert?
Good Leaver:
Ordentliche Kündigung durch die Gesellschaft
(Gründer)
Ausscheiden wegen Krankheit, Berufsunfähigkeit etc.
Bad Leaver:
Ordentliche Kündigung durch den Geschäftsführer (Gründer)
Nichtverlängerung seines Vertrags trotz Angebot mit gleichen Konditionen
Außerordentliche Kündigung durch die Gesellschaft
Was passiert bei vorzeitigem Ausscheiden des Gesellschafters innerhalb seiner Vesting-Periode?
Zwangsabtretung an Mitgesellschafter (Call-Option) oder
Einziehung der Geschäftsanteile der Gründer
Welche Ausgestaltungen gibt es im Rahmen des Vestings?
Einziehungsrecht oder Call-Option der Mitgesellschafter
Zeitliche Befristung von beiden
Abfindung erfolgt grundsätzlich zum Buchwert
Grenze der Sittenwidrigkeit wird durch Abstufung des Vestings beachtet
Gevestete Anteile werden zum Verkehrswert abgefunden / verbleiben beim Gründer
Nicht gevestete Anteile werden zum Buchwert abgefunden
Was ist ein Wettbewerbsverbot?
Dient dazu den Gründer davon abzuhalten zur Konkurrenz zu gehen
Welchen Regelungsinhalte müssen im Rahmen eines Wettbewerbsverbot getroffen werden?
Dauer des Wettbewerbsverbot
Nachvertraglich
Maximal 2 Jahre
Karenzentschädigung da in einer Art
Inhalt:
Räumlich
Gegenständlich
Zeitlich
Folgen eines Verstoßes
Schadensersatz
Vertragsstrafe
Call-Option
Für wen kann ein Wettbewerbsverbot vereinbart werden?
Für Geschäftsführern bereits aus Treuepflicht aus der Organstellung —> Parallel zur Tätigkeit
Für Gesellschafter: Nur wenn konkreter Einfluss in Gesellschafterversammlung
Gilt nicht für Minderheitsgesellschafter
Allerdings Informations- und Auskunftsrechte, daher VERTRAGLICHES Wettbewerbsverbot
Was sind Beispiele für exitbezogene Klauseln in Gesellschaftervereinbarungen?
Vinkulierung
Mitveräußerungsrecht (tag along)
Mitveräußerungspflichten (drag along)
Wechselseitige Optionsrechte
Ankaufsverpflichtung der Mitgesellschafter / Einziehung
Liquidationspräferenz
Was versteht man unter Vinkulierung im Rahmen von exitbezogenen Klauseln in einer Gesellschaftervereinbarung?
= Abtretung von Geschäftsanteilen durch Mitgesellschafter wird eingeschränkt durch
Zustimmung aller Gesellschafter
Zustimmung der Gesellschafterversammlung
Wenn Regelung in Satzung stehen —> dingliche Wirkung “Können”
Was ist das Mitveräußerungsrecht (tag along)?
Situation: Mitgesellschafter will seine Anteile veräußern
Regelungsziel: Investor soll vorrangig vor Mitgesellschaftern (Gründern) aussteigen können
Regelungsinhalt: Investor kann die Mitnahme auch seiner Anteile zu gleichen Bedingungen verlangen (z.B. statt Ausübung Vorkaufsrecht), sobald ein Gesellschafter seine Anteile veräußern möchte
Welche Ausgestaltungsmöglichkeiten gibt es im Rahmen des Mitveräußerungsrechts wenn sich die Gegenseite weigert alle Anteile zu übernehmen?
Veräußerung muss unterbleiben
Vorrangig werden Investor-Anteile verkauft, erst dann die des Mitgesellschafters
Beide dürfen dieselbe Anzahl von Geschäftsanteilen veräußern
Situation:
Investor will verkaufen, Mitgesellschafter aber nicht
Für Käufer ist nur Mehrheitsbeteiligung (am liebsten 100%) interessant
Regelungsziel: Investor kann Mitveräußerung der Mitgesellschafter erzwingen
Regelungsinhalt: aufschiebend bedingtes Kauf- und Veräußerungsangebot
Wie ist die Ausgestaltung im Rahmen der Mitveräußerungspflicht?
Greift häufig erst nach bestimmter Zeit
nicht sofort (aufschiebend befristet oder aufschiebend bedingt bei Nichterreichen von Meilensteinen)
Aus welchem Grund werden oftmals wechselseitige Optionsrechte vereinbart?
Situation: Mitveräußerung
Meilensteine werden nicht erreicht ODER
Gesellschafter überwerfen sich
Regelungsziel: Ein Gesellschafter soll die Anteile des anderen übernehmen können
Was wird im Rahmen von wechselseitigen Optionsrechten vereinbart?
Regelungsinhalt:
Jeder Gesellschafter kann dem anderen seine Anteile zu einem frei bestimmten Preis anbieten
Andere Gesellschafter kann annehmen / nicht annehmen
Wenn er nicht annimmt muss er Anteile zu dem Preis des anderen verkaufen (Tag or Shoot Klausel)
Ausgestaltung: Fristen für Ausübung
Was wird im Rahmen der Ankaufsverpflichtung der Mitgesellschafter bzw. der Einziehung festgelegt?
Situation: Start-up läuft nicht gut, daher Verkauf
Regelungsziel: Investor soll seine Anteile loswerden können, auch wenn kein klassischer Exit möglich ist
Varianten:
Buy back: Ankaufsverpflichtung der Gründer
Redemption: Verpflichtung der Mitgesellschafter für Einziehung zu stimmen
Regelungsbedarf: Höhe des Kaufpreises / der Abfindung
Was ist eine Call-Option?
Recht zu einem gewissen Zeitpunkt etwas zu erwerben, wenn die Option ausgeübt wird
Call-Option kann auch genutzt werden um jemanden zu zwingen seine Anteile zu verkaufen
Was regelt die Liquidationspräferenz?
Situation: Exit
Regelungsziel: Investor soll im Fall eines Exits mehr vom Exit-Erlös bekommen als die übrigen Gesellschafter
Inkongruente Gewinnausschüttung —> entspricht NICHT den Beteiligungen
Investor bekommt als erstes aus dem Erlös sein Investment plus evtl. Renditeaufschlag wieder (Liquidationspräferenz)
Waterfall-Reihenfolge (Bspw. nach Finanzierungsrunden)
Erst danach: Verteilung des übrigen Erlöses auf Gesellschafter pro rata
Welche Ausgestaltungsvarianten gibt es im Rahmen der Liquidationpräferenz?
Ausgestaltungsvarianten:
Non-participating Liquidation Preference: Bei Verteilung des übrigen Erlöses wird Liquidationspräferenz angerechnet
Participating Liquidation Preference: Investor nimmt wie die anderen Gesellschafter pro rata teil
Dividendenpräferenz: nur der Investor nimmt an Gewinnausschüttungen vor dem Exit teil bis er den Präferenzbetrag erhalten hat
Catch-up: nach Liquidationspräferenz werden Gründer so gestellt, als wäre zu Beginn pro rata verteilt worden, dann erst Verteilung pro rata an alle Gesellschafter
Double Dipping = Mehrmalige Anteilnahme am Gewinn
Zuletzt geändertvor 2 Jahren