Def. wiederkehrende Bezüge (§ 22 Nr. 1, 1a EStG)
Einnahmen in Geld oder Geldeswert, die nicht Kaufpreisraten sind und die einer Person auf Grund eines bestimmten Verpflichtungsgrundes oder wenigstens auf Grund eines Entschlusses für eine gewisse Zeit periodisch wiederkehrend zufließen.
Def. Leistung Isd 22 Nr. 3 EStG
Jedes Tun, Dulden oder Unterlassen, das Gegenstand eines entgeltlichen Vertrages sein kann (und um des Entgelts willen erbracht wird) -> Entgelt nicht mehr erforderlich!
Nicht dazu zählen:
Spiel und Wettgeschäfte
Außgleich für die Minderung eines Vermögenswertes eines Wirtschaftsguts in dessen Substanz
Def. Güter in Geldwert (8 I EStG)
Güter, denen am Markt ein in Geld bezifferter Wert beigemessen wird. (exemplarische Aufzählung in 8 II EStG)
auch ersparte Aufwendungen umfasst
Def. Mitunternehmerrisiko und Mitunternehmerinitiative
Mitunternehmerinitiative = Teilnahme an mitunternehmerischen Entscheidungen
Mitunternehmerrisiko = Teilnahme am Erfolg oder Misserfolg eines gewerblichen Unternehmens
Zuletzt geändertvor einem Jahr