Selbstmelder
- Besteht darin, dass sich ein Kind/ Jugendlicher oder die Erziehungsberechtigen Personen an das Jugendamt wenden
- In Notfällen müssen Kinder/Jugendliche kurzfristig in Obhut genommen werden
Hinweis Dritter
- Gefährdungsmomente werden von dritten gemeldet
- Sozialer Dienst muss tätig werden und prüfen, ob Hilfebedarf besteht
- In diesem Falle müssen Interventionen geleistet werden
Können auch gegen den Willen der Eltern geschehen
Zusatz- oder Anschlusshilfen
- Familie ist dem Jugendamt bereits erkannt
- Nehmen weitere Zusatzhilfen in Anspruch
Mit gezielter Unterstützung des Kindes
Zuletzt geändertvor 2 Jahren