Grundsätze des Handelsrechts
geringeres Schutzbedürfnis des Kaufmanns
Schutz des schnellen Rechtsverkehrs
Prinzip der Entgeltlichkeit
Prinzip der Rechtsklarjeit/Vertrauensschutz (Handelsregister)
Kaufmannsarten
Istkaufmann: eingerichteter Gewerbebetrieb
Kannkaufmann: freiwillige Eintragung
Formkaufmann: Handelsgesellschaften 6 HGB
Rechtsscheinskaufmann:
Folgen der Kaufmannseigenschaft
Erteilung von Prokura und Handlungsvollmacht
Beachtung der Buchungs- und Bilanzierungsvorschrift nach dem HGB
Erleichterungen bei der Schliessung und Abwicklung von Verträgen
Istkaufmann 1 HGB
Kaufmann ist wer ein Handelsgewerbe betreibt 1 abs 1 HGB
Vorliegen eines Gewerbes: Voraussetzungen
jede äusserlich erkennbare
Erlaubte
Selbstständige
Planmässig
Auf gewisse dauer
Zum zweck der Gewinnerzielung, ausgeübte Tätigkeit
Die nicht freier Beruf ist
Betreiben eines Gewerbes
Das Gewerbe wird von derjenigen Person betrieben in deren Namen die zum Gewerbe gehörenden Rechtsgeschäfte abgeschlossen werden. Gewerbetreibender ist also der Vertragspartner
Vorliegen eines Handelsgewerbes
1 abs 2 HGB: in kaufmännischer Weise eingerichteter Gewerbebetrieb
Kannkaufmann 2 HGB: Kraft freiwilliger Eintragung
Kleingewerbetreibende die nicht unter 1 HGB fallen, können sich freiwillig un das Handelsregister eintragen lassen
Notwendig ist gem 2 abs 1 HGB nur dass sie ein Gewerbe betreiben
Land und Forstwirtschaftliche Betriebe 3 HGB
Land und Forstwirtschaftliche Betriebe werden gem 3 abs 1 HGB nicht durch Art und Umfang gem 1 HGB Kaufmann
Gem 3 HGB können land und forstwirtschaftliche Betriebe die Kaufmannseigenschaft durch freiwillige Eintragung erwerben
Formkaufmann 6 abs 2 HGB
Aktiengesellschaft
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Genossenschaft
Mit Eintragung im Handelsregister bzw Genossenschaftsregister entsteht die juristische Person. Gleichzeitig wird sie auch Kaufmann nach dem HGB
(Rechts-) Scheinkaufmann
Wer in zurechenbarer Weise den Anschein erweckt Kaufmann zu sein muss sich auch so wie ein Kaufmann behandeln lassen
Voraussetzung ist:
Dritter muss ohne Fahrlässigkeit auf den Rechtsschein vertraut haben
Haftung: Scheinkaufmann haftet aus dem Rechtsschein so als habe er tatsächlich die Kaufmannseigenschaft
Handelsfirma 17 HGB
Firma ist der Name des Kaufmanns unter dem er seine Geschäfte betreibt und seine Unterschrift abgibt 17 abs 1 HGB
Regelungen über die Firma bestehen weil der Name ist im Geschäftsverkehrt einen best Ruf verkörpert. Vertragspartner sollen nicht über den Inhaber der Firma getäuscht werden
Die Firma soll im Geschäftsverkehr über die Inhaberschaft die Person und dir Haftungsverhältnisse in Kenntnis setzen
5 Grundsätze der Handelsfirma
Firmenwahrheit: Der Name darf in der Öffentlichkeit nicht irre führend sein 18 abs 2
Firmeneinheit: Ein Kaufmann darf für ein Unternehmen nur eine Firma benutzen
Firmenbeständigkeit: Firma darf auch fortgeführt werden wenn der Firmeninhalt ist unrichtig geworden ist
Gesetzlich nominierte Fälle:
Namensauswechslung 21
Fortführung bei Erwerb eines Handelsgeschäfts 22
Firmenfortführung bei teilweisem Inhaberwechsel 24
Firmenöffentlichkeit: Kaufmann verpflichtet
Firma zum Eintrag in das Handelsregister anzumelden 29
Änderungen der Firma oder der Inhaberschaft anzumelden31 abs 1
Das Erlöschen der Firma anzumelden 31 abs 3
Firmenausschliesslichkeit
Firmenschutz
Firmenmissbrauchsverfahren: Das Registergericht greift gem 37 abs 1 HGB bei unzulässiger Firmenführung ein
FOLGE: Gebrauch der Firma wird untersagt 37 abs 1
Privatrechtlicher Firmenschutz: Unterlassungs und Schadensersatzansprüche bestehen gegen denjenigen der die Firma unzulässiger Weise gebraucht
Handelsbücher, kaufmännische Buchführung und Bilanz
Buchführungs- und Bilanzierungsvorschriftten sind umfassend in den 238-263 HGB geregelt
Spezielle Vorschriften bestehen mit den 340 ff HGB ua für Kapitalgesellschaften und Kreditinstitute
Gründe für die Buchfürhung und Bilanzierung
Kaufmann soll sich ein Bild über die wirtschaftl Situation d Unternehmens machen können
Mitgesellschafter sollen in den gleichen Informationsstand versetzt werden wie die Unternehmensleitung
Information für die Gläubiger
Pflichten des Kaufmanns
Buchführungspflicht 238 abs 1 HGB
Aufbewahrung von Handelsbriefen 238 abs 2 HGB
Erstellung eines Inventars 240 HGB
Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung 242 HGB
Das Handelsregister
Eintragungen in das Handelsregister werden gem 8 HGB beim Amtsgericht des Bezirks (Registergericht) vorgenommen bei welchem der Kaufmann seine Niederlassung hat
Die Eintragung erfolgt auf Antrag des Anmeldepflichtigen
Eintragbare Tatsachen
Eintragungspflichtige Tatsachen
Eintragungsfähige Tatsachen
Wirkung der Eintragung
Deklaratorische Wirkung: Dient zur öffentlichen Bekannmachung. Sie ist lediglich rechtbekundend.
Konstitutive Wirkung: Die Eintragung entfaltet Rechtskraft. Sie ist daher rechterzeugend.
Folgen bei Eintragung bzw. Nichteintragung von Tatsachen im Handelsregister gem 15 HGB
Tatsache ist richtig eingetragen 15 abs 2 HGB (Normalfall)
Eine eintragungspflichtige Tatsache ist nicht eingetragen und bekannt gemacht worden 15 abs 1 HGB
Die eintragungspflichtige Tatsache ist falsch bekannt gemacht worden 15 abs 3 HGB
Folgen falscher Publikation
Einzutragende Tatsache ist falsch bekannt gemacht worden
FOLGE:
Dritter kann s auf die unrichtigte Bekanntmachung berufen
AUSNAHME:
Drittem war die Unrichtigkeit der Tatsache bekannt
Kaufleuten und ihre Hilfspersonen
Verhältnis des Kaufmanns zur Hilfsperson (Innenverhältnis)
Verhältnis der Hilfsperson Dritten ggüber (Aussenverhältnis)
Überblick über die Hilfpersonen des Kaufmakns
Unselbstständige Hilfsperson:
Prokurist
Ladenangestellter
Handlungsbevollmächtigter
Handlungsgehilfe und Handlungslehrling
Volontär
Selbstständige Hilfspersonen zum Abschluss von Verträgen
Handelsvertreter
Handelsmakler
Kommisionär
Vertrags-/ Eigenhändler
Selbstständige Hilfspersonen zur Erfüllung von Verträgen
Frachtführer
Spediteur
Lagerhalter
Handelsrechtliche Vollmachten (Prokura/Handlungsvollmacht)
Handelsrechtliche Vollmachten richten sich grundsätzlich nach den allg zivilrechtlichen Regelungen in 164 BGB
Im Interesse der Sicherheit und Schnelligkeit des Rechtsverkehr sind die handelsrechtlichen Vollmachten:
typisiert
Im Umfang grundsätzlich im Aussenverhältnis grundsätzlich nicht einschränkbar
Handelsrechtliche Vollmachten sind:
Prokura
Handlungsvollmacht
Prokura 48 ff HGB
Prokura ist die umfassendste Vollmacht, die im HGB geregelt ist
Erteilung der Prokura: Prokura wird durch den Inhaber bzw die Organe eines Unternehmens erteilt. Prokura wird deklatorisch im Handelsregister eingetragen
Umfang der Prokura
Die Prokura ermächtigt gem 49 Abs 1 HGB zu allen Arten von gerichtlichen und aussergerichtlichen Rechtgeschäfte
Die Prokura ist im Aussenverhältnis nicht beschränkbar 50 abs 1 HGB. Im innenverhältnis zwischen Inhaber und Prokurist könnte die Prokura beschränkt werden
Gesetzliche Beschränkungen:
Prokurist darf gem 49 abs 2 HGB keine Grundstücke belasten oder veräussern sofern ihm dies nicht ausdrücklich gestattet worden ist; Sinn und Zweck: Grundstücke sieht Gesetzgeber als besonders wertvoll an
Keine Vornahme von Geschäften die nur Inhaber zustehen
Prinzipalgeschäfte
Grundlagengeschäfte
Persönliche Geschäfte des Inhabers
Selbstkontrahierung 181
Eingeschränke Arten der Prokura
Filialprokura 50 abs 3 s 1
Gesamtprokura 48 abs 2
Erlöschen der Prokura
Mit widerruf: Nicht entscheidend ist hingegen oh Arbeitsverhältnis besteht. Dies könnte bspw trotz Vertrauensbruches zwischen Unternehmer und dem Prokuristen aus rechtlichen Gründen noch fortbestehen
Bei geschäftsaufgabe, -veräusserung sowieso Insolvenz des Unternehmens
Bei tod des Prokuristen ( nicht aber bei Tod des Geschäftsinhabers 52 abs 3)
Umfang der Handlungsvollmacht
Der Handlungsbevollmächtigte darf alle gewöhnlichen Geschäfte eines derartigen Handelsgewerbes vornehmen
Einschränkungen gem 54 abs 2 HGB
keine belastung von Grundstücken
Keine darlehensaufnahme
Kein eingehen von wechselverbindlichkeiten
Keine prozessführung
Arten der Handlungsvollmacht 54 abs 1 HGB
Vollumfängliche HVM (Generalvollmacht)
Artvollmacht
Spezial bzw Einzelvollmacht
Angestellte im lager oder Warenlager 56 gelten als Empfangsannehmer für berechtigt für die verkäufte und waren die dort gewöhnlich sind
Handelsvertreter im Aussendienst 84
Abschlussvertreter 55 HGB verfügt über die gleichen Vollmachten wie ein Handlungsbevollmächtigter
Ausnahmen:
Verträge ändern
Zahlungsfristen gewähren
Zahlungen entgegennehmen
Abschlussvertreter ist besonders befugt Mängelanzeigen engegenzunehmen
Vermittlungsvertreter hat keine Vollmacht zum Abschluss von Verträgen da er sie nur vermitteln soll
Sofern der Vermittlungsvertreter eine Bevollmächtigung zum Abschluss von Verträgen hat beurteilt sich diese nach den allg Regeln über Vollmachten gem 164 BGB
Handelsvertreter 84 BGB
Pflichten des Handelsvertreters:
Handelsvertreter hat die Pflicht sich um die Vermittlung bzw Abschluss von Geschäften zu bemühen und dabei die Interessen d Unternehmens wahrzunehmen
Berichtspflicht ggüber dem Inhaber über abgeschlossene oder vermittelte Geschäfte. Die Berichtspflicht dient dazu die Abwicklung der Geschäfte sicherzustellen
Treuepflicht 90 HGB
Verschwiegenheitspflucht über Geschäftsgeheimnisse
Rechte des Handelsvertreters:
Recht auf Abschlussprovision 87 abs 1 s 1 HGB
Anspruch auf Unterstützung durch den Unternehmers
Beendigung des Vertragsverhältnisses Handelsvertreter
zeitablauf
Kündigung
Tod
Insolvenz des Vertreters
Ausgleichsanspruch bei Beendigung des Vertragsverhältnisses 89b HGB
Handelsgeschäft gem 343 HGB
Alle Geschäfte eines Kaufmanns die zum Betrieb eines Handelsgewerbes gehören
Voraussetzungen:
Kaufmann i.S. Der 1 HGB
Geschäfte: Begriff Geschäfte weit gefasst. Hierzu gehören nicht nur Rechtsgeschäfte sondern auch geschäftsähnliche Handlungen
Handelsgeschäfte
einseitiges Handelsgeschäft zw Kaufmann und keinem Kaufmann
Zweiseitiges Handelsgeschäft zw kaufmann und kaufmann
Zustandekommen von Handelsgeschäften
Grundsätzlich kommen Handelsgeschäfte wie alle zivilrechtlichen Rechtsgeschäfte zustande
Zusätzlich gelten für Kaufleute entwickelte Besonderheiten:
Schweigen im Handelsverkehr 362
Kaufmännisches Bestätigungsschreiben
Kaufmann lehnt nicht unverzüglich nach einer ihm angetragenen Geschäftsbesorgung den Antrag ggüber Antragenden ab
Schweigen gilt als Annahme
Handelsbräuche 346
gem 346 HGB haben Kaufleute auf Handelsbräuche dh auf die im Handelsverkehr geltenden Gewohnheiten und Gebräuche Rücksicht zu nehmen
Handelsbräuche sind kaufmännische Verkehrssitten die durch langjährige Übung für den kaufmännischen Vertragspartner in der jeweiligen Branche oder Region gelten
Handelsbräuche werden im Streitfall von den Gerichten herangezogen
Durchführung von Handelsgeschäften
anwendung der Sorgfalt eines ordentlichen KM 347
Grundsatz der Entgeltlichkeit
Kaufmännisches Zurückbehaltungsrecht
Zurückbehaltungsrecht nach 273 abs 1 BGB: Jeder Schuldner hat ein Zurückbehaltungsrecht an allen Sachen und sonst Rechten wenn sein Anspruch fällig ist
Besonderes Zurückbehalzungsrecht 369-372 HGB Wirkung: Den Kaufleuten steht ein Verwertungs und Befriedigungsrecht an den zurückbehaltenen Gegenständen zu
Beidseitiges Handelsgeschäft
Fälligkeit der Forderungen
Zurückbehaltungsrecht bezieht s nur auf bewegliche Sachen und Wertpapiere 369 abs 1 JGB
Voraussetzungen für gutgläubigen Eigentumserwerb 366 Abs 1 HGB
Veräusserer ist Kaufmann
Gegenstand der Veräusserung ist bewegliche Sache
Veräusserung erfolgt im Betrieb d Handelsgewerbes
Erwerber den Veräusserer gutgläubig für verfügungsbefugt gehalten hat
Erwerber den Mangel der Verfügungsbefugnis nicht kannte
FOLGE: Erwerber kann gutgläubig Eigentum an der Sache des Dritten gem 366 abs 1 HGB erwerben
Handelskauf 373-382 HGB
Kaufvertrag 433 BGB
Mindestens einseitiges Handelsgeschäft (mind 1 Kaufmann)
Gegenstand des Kaufvertrags sind Waren oder Wertpapiere (Waren = bewegliche Sachen)
Voraussetzungen für 377 Untersuchungs und Rügepflicht
Ablieferung der Ware durch den Verkäufer
Mangel an der Ware
Qualitätsmangel (Schlechtlieferung)
Falschlieferung
Quantitätsmangel (Mengenfehler)
Kein arglistiges Verschweigen des Mangels 377 abs 5 HGB
Unterlassen der unverzüglichen Rüge
FOLGE: ware gilt in der gelieferten Form als genehmigt
Zuletzt geändertvor 2 Jahren