Insolvenz-Antrags-Gründe
Überschuldung: §19 InsO - Wenn das Vermögen des Schuldners die bestehenden Verbindlichkeiten nicht mehr deckt
Zahlungsunfähig: §17 InsO - Wenn der Schuldner nicht mehr in der Lage ist, alle fälligen Zahlungspflichten zu erfüllen
Drohende Zahlungsunfähigkeit: Wenn der Schuldner voraussichtlich nicht mehr in der Lage sein wird, die bestehenden Zahlungspflichten im Zeitpunkt ihrer Fälligkeit zu erfüllen
Zuletzt geändertvor 2 Jahren