Zustandekommen eines Vertrages
Abstraktionsprinzip
Geschäftsfähigkeit
Ist die Voraussetzung für die Abgabe wirksamer Willenserklärungen
Volle Geschäftsfähigkeit mit 18 Jahren - Geschäftsunfähig: keine wirksamen Vertäge können gemacht werde
Kinder unter 7 Jahren
Dauerhaft Geisteskranke
Beschränkte Geschäftsfähigkeit: zwischen 7 und 18
Benötigen Zustimmung des gesetzlichen Vertreters, sofern nicht lediglich ein rechtlicher Vorteil erlangt wird
Ausnahme bei Bewirkung mit Mitteln, die ihm zu diesem Zweck oder freier Verfügung überlassen worden sind (Bsp. Taschengeld)
Allgemeine Geschäftsbedingungen
AGB sind für eine vielzahl von Verträgen vorformulierte Vertragsbedingungen, die eine Partei der anderen stellt.
Vorteile
Standardisierung
Abbedingung disponiblen Rechts
Lückenfüllung
Risikominimierung
Dient hauptsächlich dem Verbraucherschutz
Kollidierende AGB
Wenn übereinstimmende Willenserklärungen bestehen, gelten die AGB die jeweils Bezug nehmen parallel, solange sie sich nicht widersprechen; dann gilt Gesetz
Widerspruchsklausel
Ausschließlichkeit (nur unsere)
Abwehrklausel (auf keinen Fall ihre)
Haben beide Abwehrklauseln gilt keine AGB
Geltendes Recht bei grenzüberschreitenden Verträgen
Rechtswahlfreiheit
Vertrag unterliegt dem von den Parteien gewählten Recht
UN Kaufrecht
Übereinkommen der UN für grenzüberschreitenden Warenkauf
Kann von beiden Parteien ausgeschlossen werden
Durch Privatautonomie kann von einzelnen Bestimmungen zurückgetreten werden
Sonderregelungen für den Online Handel im deutschen Recht
Es gelten im deutschen Recht Sonderreglung für Online Handel, da Verbraucherschutz eine wichtige Rolle spielt.
Fernabsatzveträge habe Privaten Käufer Schutz (Verbraucherschutz), elektronische Geschäftsverkehr nicht so weit gefasst und keinen Vebraucherschutz.
Vertragsschluss im Internet
In der Regel Einladung zur Abgabe eines Angebots; außer im Sonderfall Auktion
Das Unternehmen muss den Kunden über die einzelnen technischen Schritte informieren, die nötig sind, um zu einem Vertragsabschluss zu kommen.
Anfechtungsmöglichkeit bei Irrtum oder unrichtiger Übermittlung
Kündigung im Internet
Verbraucherverträge im elektronischen Geschäftsverkehr
Kündigungsfläche muss gut lesbar und sichtbar sein
Sofortige Bestätigung durch den Unternehmer
Wenn Schaltfläche oder Bestätigung nicht entsprechen verfügbar sind, kann Kunde jederzeit und ohne Kündigungsfrist kündigen
Informationspflicht
Diverse Informationen müssen für Verbraucher auf Internetseite erstlich sein
Für Online Marktplätze gilt dabei unter anderem:
Wie Ranking und Platzierung der Ergebnisse funktioniert
Über Anbieter, die bei erstellen von Vergleichen einbezogen worden sind
Ob Anbieter verbundende Unternehmen sind
Ob es sich beim Anbieter um einen Unternehmer/n handelt
Informationen müssen klar und verständlich dargestellt werden und in einem Bestimmten Bereich der Benutzeroberfläche abgebildet werden
Widerrufsrecht
Widerrufsbelehrung
Besondere Anforderung / Information Pflicht
Wenn nicht ordnungsgemäß, erlischt das Widerrufsrecht nicht; erst nach 12 Monaten und 14 Tagen
Ausnahmen des Widerrufsrechts
Folgen des Widerrufs
Abgrenzung Softwareverträge
Arten von Softwareverträgen
Software-Kaufverträge / -Überlassungsverträge
Softwareerstellungsverträge
Softwarevermietung / -Leasing
Softwarewartungs- und Pflegeverträge
Softwarekaufverträge / -Überlassungsverträge
Dauerhafte Überlassung von Standardsoftware
Zum Überlassungszeitpunkt bereits entwickelt; keine Individual Software
Software ist eine Sache, sofern sie auf Datenträger verkörpert ist; ansonsten kein Kaufvertrag („nur körperliche Sachen“)
Softwareerstellungsvertrag
Werkvertrag:
Werklieferungsvertrag:
Dienstleistungsvertrag:
Mietvertrag i.S.v. § 535 BGB
Zeitlich begrenzte Überlassung von Nutzungsrechten
Application Service Providing
Anbieter stellt Software auf seinem Server zur Nutzung zur Verfügung; der Vertragspartner nutzt diese online
Hosting
Anbieter stellt Speicherplatz gegen Entgelt zur Verfügung
Cloud Computing
Softwareleasingvertrag = atypischer Mietvertrag
Softwarewartungs- und -Pflegevertrag
wird als gesonderter Vertrag neben dem Kauf-, Werk- oder Mietvertrag hinsichtlich der Software geschlossen
Verschiedene Vertragstypen:
Bereitstellung regelmäßiger Updates: Kaufvertrag
Gewährleistung einer Fachberatung bspw. per Kundenhotline (Helpdesk): Dienstvertrag
Allgemeiner Servicevertrag: Dienstvertrag (als Dauerschuldverhältnis)
Fehlerbeseitigung vor Ort: Werkvertrag
In der Praxis: Häufig Typenkombination mit Schwerpunkt auf Werkvertragsrecht, da die Fehlerbeseitigung im Vordergrund steht
Ggf. können Ansprüche aus einem Softwarepflegevertrag neben Gewährleistungsrechte treten
GNU General Public License (GPL)
Grundmodell für Open Source Software Lizenzen
Unentgeltliche Einräumung eines unbeschränkten einfachen Nutzungsrechts
Vervielfältigung und Veränderung möglich
Die Vereinbarkeit der GPL mit dem deutschen Urheber- und Kartellrecht wurde von diversen Gerichten bestätigt
Wird Open Source Software mit weiteren Dienstleistungen, sowie Installationsverpflichtungen vertrieben, ist von typengemischten Verträgen auszugehen (Werkvertrag / Kaufvertrag)
Zuletzt geändertvor 5 Monaten