Schema:
Diebstahl, § 242 StGB
Sache
Fremd
Beweglich
Wegnahme
aa) Gewahrsam
aa) Fremder Gewahrsam
bb) Bruch fremden Gewahrsams
cc) Begründung neuen Gewahrsams
Gewahrsamsenklave
= entsteht (+), wenn der Täter die “Diebesbeute”
so eng (V) in seine “höchstpersönliche Spähre” bringt,
das nach der Verkehrsanschauung “selbst”
“Im fremden Machtbereich”
der alte Gewahrsam schon beseitigt ist
Subjektiber Tatbestand
a) Vorsatz
b) Zueignungsabsicht
aa. AneignungsAbsicht
bb. Enteignungsvorsatz
cc. Rw der “erstrebten Zueignung”
dd. Vorsatz bzgl. Rw
= Diese setzt sich zusammen aus
-> AneignungsAbsicht
-> Enteigungsvorsatz
Eindringen
Falscher Schlüssel
Schutzvorrichtung
Gewerbsmäßig
Einsteigen
= Hineingelangen auf einem nicht dafür “bestimmten Weg(e)”
(+) zumindest “Stütze im Inneren”
(-) bloßes Hineinbeugen ist nicht ausreichend (!)
Einbrechen
Beisichführen
= wenn ihm (Mittel) zu Versuchsbeginn & tatsächlicher Beendigung (Rspr.) so zur Verfügung steht…
§§ 242, 243
Schema
Wohnung ?
Bande
Zuletzt geändertvor 19 Tagen